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Wie wir reich wurden Der Zaun hat Mein und Dein getrennt

22.09.2011 ·  Wozu gibt es Eigentum? Seine Entstehung ist ein Rätsel. Jede Zeit hat darüber ihre eigene Theorie entwickelt.

Von Jürgen Kaube
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„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen, ,Dies ist mein' und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft.“ Mit diesem berühmt gewordenen Satz beginnt Jean-Jacques Rousseau 1755 den zweiten Teil seines „Diskurses über die Ungleichheit“.

Wie alle philosophischen Mythologien, so ist auch diese voller Rätsel: Das Eigentum wurde von jemandem begründet, der aber schon einen Zaun besaß? Die Ungleichheit kam in die Welt, weil die einen einfallsreich und frech, die anderen hingegen einfältig waren? Heißt das nicht Eigentum aus Eigentum und Ungleichheit aus Verschiedenheit herleiten?

Die Tatsache, dass die einen etwas haben, was den anderen dadurch entzogen ist, hat seit jeher das Nachdenken angeregt. Wozu gibt es Eigentum? So elementar der Begriff scheint, so historisch unterschiedlich sind die Antworten auf diese Frage ausgefallen. Denis Diderot beispielsweise stellt in seiner „Encyclopédie“ 1765 durchaus typisch für die vormoderne Sozialtheorie fest: „Es ist das Eigentum, das den Bürger (citoyen) definiert.“ Wer nichts hat, so lautete das Argument, ist in seiner Selbsterhaltung auf andere angewiesen, also unfrei, also - wie Hauspersonal, Landarbeiter, Umherziehende und die meisten Frauen - kein vollständiges Mitglied der Gesellschaft.

„Jedem das Seine zugestehen“

Diese politische Begründung des Eigentums war allerdings schon im achtzehnten Jahrhundert nicht mehr befriedigend. Wenn es das Recht auf Selbsterhaltung sein soll, das Eigentum als ein Mittel zu ihr legitimiert, weshalb haben dann manche so viel davon? Außerdem macht Eigentum nicht nur unabhängig - das Beispiel dafür war Landbesitz -, sondern auch abhängig: das Beispiel dafür ist Geldvermögen. Und was soll überhaupt Unabhängigkeit heißen in einer arbeitsteiligen Gesellschaft? Je stärker die moderne Wirtschaft sich entfaltete und parallel dazu der Zentralstaat, desto weniger leuchtete ein Eigentumsbegriff ein, der zu einem von ländlichen Aristokratien und bürgerlichen Lokaleliten geprägten Gemeinwesen passte.

Das begünstigte Theorien, die sich weniger für die akzeptable Verwendung als für die rechtmäßige Entstehung von Eigentum interessierten. Der ältere Begriff der Gerechtigkeit bestand darin, „jedem das Seine zuzugestehen“ (suum cuique tribuere), und was das Seine war, legte die gesellschaftliche Ordnung fest. „Darum gibt es keine Ungerechtigkeit, wenn es nichts Eigenes gibt“, heißt es dann bei Thomas Hobbes. John Locke ersetzte in diesem Satz „propriety“, das Eigene, durch „property“ und ließ nicht das Eigentum aus einem Recht - beispielsweise dem der Erstaneignung von herrenlosem Land - hervorgehen, sondern jegliches Recht aus dem Eigentum. Wem nichts gehört, nicht einmal der eigene (!) Körper - Organhandel konnte sich Locke noch nicht vorstellen, aber natürlich Sklaverei - , der kann auch in keinem Recht verletzt werden. Eigentum ist also nicht Diebstahl, wie später scharfsinnig formuliert wurde, sondern wenn es keinen Besitz gibt, dann gibt es auch keinen Diebstahl. Selbst die berühmte Allmende, die Gemeindeweide, gehört jemandem, der Gemeinde eben, und hat einen Zaun.

Streit über das „freie“ Meer

Im Zeitalter der ausgreifenden Handels- und Kolonialmächte kam man nicht um die Frage herum, ob aus einem Erstzugriff schon Rechte hervorgehen. Vor allem der Streit über das „freie“ Meer mobilisierte die Juristen. Bloße Aneignung, meinten die Engländer, begründe gar nichts, Eigentümer sei vielmehr, wer etwas damit anfange und damit arbeite. Das ließ sich gegen Indianer verwenden, die einfach zu wenig eingezäunt und landwirtschaftlich genutzt hatten, aber auch gegen bloße militärische Okkupation. Nur dass eben auf dem Meer nicht gesiedelt werden kann. Hier hielten die Engländer den niederländischen Anhängern eines ungeregelten Zugriffs entgegen, dass es für die Nutzung des Meeres das Beste sei, es wie Land zu behandeln und aufzuteilen.

Damit war einem modernen Argument vorgearbeitet. Zunächst hieß es, Eigentum gründe auf Arbeit, und der Profit beispielsweise sei ein Lohn für den Unternehmer. Doch das beantwortete die Frage nicht, weshalb die Arbeitserträge der einen denn von den anderen respektiert werden sollen. Ein Mensch allein, notierte Kant, kann kein Eigentümer sein, er mag noch so viel gearbeitet haben. Eigentum ist kein Verhältnis zu Sachen.

„Wer immer strebend sich bemüht, den können wir besteuern“

Also formuliert man um: Nicht Eigentum gründet auf Arbeit, sondern Arbeit wird durch Eigentum begünstigt, Eigentum setze Arbeitsanreize. Wenn die Gemeinschaft toleriert, dass es private Abwehransprüche gegenüber Zugriffen gibt, dann nach der Ökonomie des 19. und 20. Jahrhunderts darum, weil nur so Motive entstehen, sich auf Arbeitsteilung und wirtschaftliches Engagement einzulassen. „Wer immer strebend sich bemüht, den können wir besteuern“ (Niklas Luhmann), und das Motiv zur Mühe liegt in der Aneignung von Erträgen. Einen Vertrag schließt nur ab, wem danach das Seine zusteht. Will man also eine Wirtschaft intensiver Vertragsaktivität, weil Arbeit nur durch Verträge bewertet werden kann, dann braucht es Eigentum.

Man sieht: Die Frage, was Privateigentum ist, wird nun angesichts gestiegener Möglichkeiten staatlicher Regulierung gestellt. Der Eigentümer entreißt das Seine nicht mehr der Wildnis oder den Spaniern, sondern den Behörden und den Unwägbarkeiten des Marktes. Ob er ein Recht hat und wie weit sein Eigentum geht, klärt das jeweilige Gesetz - über Organhandel, Drogen, Kulturgüter, Prostitution, Fischfang, Haushalts- und Industrieabfälle und so weiter. Es gibt Eigentum, das verblasst: Patente. Es gibt Eigentum, das zu klein für volle Nutzung ist: Jagdrechte auf eigenem Grund entstehen im Normalfall erst ab 75 Hektar. Es gibt Eigentum, das mehreren Herren unterstellt wird: die Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen.

Liberale der reinen Lehre könnten nun sagen: „Der Erste, der einen Zaun niedergerissen hat und es sich einfallen ließ zu sagen, ,Dies ist sozialpflichtig' und der Leute fand, die ihn wiederwählten, der war der wahre Gründer des Wohlfahrtsstaates.“ Aber die Verträge und Eigentumsnutzungen der einen, sind die Kosten der anderen, die als Dritte den Verträgen gar nicht zustimmen mussten. Der Gebrauch des Eigentumsrechts - es werden nicht Güter gehandelt, sondern Verfügungsrechte - hat „externe“ Folgen. Seine Begründung muss darum gerade um der geldwirtschaftlichen Marktordnung willen eine funktionale sein. So viel ist Rousseau zuzugeben: Der Privateigentümer ist „Sachwalter des Gemeinguts“, auch in einer liberalen Ordnung, insofern sie nämlich dieses Gemeingut darstellt und beides sein möchte, liberal und eine Ordnung.

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Jahrgang 1962, stellvertretender Leiter des Feuilleton.

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