06.07.2009 · General Motors darf einem Urteil des Konkursgerichts zufolge seine Vermögenswerte an Staat, Gewerkschaften und Gläubiger verkaufen. Eine Gruppe von Gläubigern hatte sich bei staatlichen Rettungsbemühungen übergangen gefühlt.
Der Opel-Mutterkonzern General Motors hat eine wichtige Hürde zur Überwindung der Pleite genommen. Ein Insolvenzgericht genehmigte am Sonntagabend (Ortszeit) den Verkauf von Unternehmensteilen an einen neuen Konzern, der mehrheitlich im Besitz der amerikanischen Regierung sein soll. Der Verkauf sei notwendig, um kurzfristige und bleibende Schäden von GM abzuhalten, entschied Richter Robert Gerber. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt aus der Insolvenz, weil GM damit viele Kosten und Verbindlichkeiten loswird.
GM hatte vor dem Urteil eindringlich für eine Genehmigung geworben. Alles andere hätte katastrophale und unumkehrbare Folgen für den Konzern und die gesamte Autoindustrie, sagte GM-Anwalt Harvey Miller in der vergangenen Woche. Die Regierung hatte erklärt, sie könnte sich nach dem 10. Juli von der Finanzierung der GM-Insolvenz zurückziehen.
Nach den Plänen wird der größte Teil des Unternehmens an eine „neue“ GM verkauft, die zu 60 Prozent im Besitz der Regierung sein wird. Kanada erhält 12,5 Prozent der Anteile, die Gewerkschaft UAW 17,5 Prozent. 10 Prozent bleiben für die Inhaber unbesicherter Anleihen.
Die bisherigen GM-Aktionäre verlieren ihre Anteile. Der Rest des insolventen Unternehmens einschließlich einiger stillgelegter Fabriken bleibt als „alte GM“ übrig und wird liquidiert. Einer schnellen Genehmigung des Verkaufs stellte sich jedoch eine Gruppe von Gläubigern in den Weg, die ein klassischeres Verfahren nach dem amerikanischen Gläubigerschutz „Chapter 11“ favorisieren und sich bei den staatlichen Rettungsbemühungen übergangen fühlen. Besitzer von GM-Schuldverschreibungen, Gewerkschaften, Verbraucherverbände machten bei dem Gericht zahlreiche Einwände gegen den Plan geltend.