01.04.2010 · Im Februar hat das Verfassungesgericht den Gesetzgeber verpflichtet, die Hartz-IV-Regelsätze neu zu berechnen. Doch rückwirkend werden Hartz-IV-Empfänger nicht mehr Geld bekommen. Das haben die obersten Verfassungsrichter jetzt klargestellt.
Arbeitslose bekommen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Hartz-IV-Zahlungen nicht rückwirkend mehr Geld. Das Urteil des Gerichts gelte nicht für die Vergangenheit, stellten die obersten Verfassungsrichter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klar. Hartz-IV-Empfänger bekämen daher weder als Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung rückwirkend mehr Geld.
Eine aus drei Richtern bestehende Kammer des ersten Senats wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars ab, das seit Januar 2005 Arbeitslosengeld II bezieht. Die Arbeitsagentur hatte dem klagenden Ehepaar 814,95 Euro monatlich für das erste Halbjahr 2005 bewilligt. Um 564,30 Euro mehr im Monat zu erhalten, klagte die beiden und scheiterten in allen Vorinstanzen bis hin zum Bundessozialgericht.
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regelleistungen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, die Regelsätze für das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II bis Ende 2010 neu zu berechnen.
Nur die Art der Berechnung wurde moniert - nicht die Höhe
In seinem Grundsatzurteil hatte das Gericht damals nicht die Höhe der Zahlungen moniert, sondern lediglich die Art der Berechnung, besonders bei Kindern (siehe Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig). Außerdem verpflichtete der Senat den Gesetzgeber dazu, mit sofortiger Wirkung eine Härtefallregelung zu schaffen für die Übernahme dauernder, atypischer Kosten von Hartz-IV-Beziehern.
Welche politischen Schlussfolgerungen der Gesetzgeber aus dem Hartz-IV-Urteil zieht, ist noch umstritten. Auf jeden Fall müssen die Regelsätze auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt werden. Der damalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat aber betont, dass aus der Entscheidung kein Anspruch auf Anhebung der Sätze folgt. Mehrere Koalitionspolitiker haben sich dafür ausgesprochen, einen Teil der Kindern zustehenden Ansprüche in Form von Sachleistungen und Gutscheinen statt Geld zu gewähren.
Das Gericht hatte in seinem Urteil von einer rückwirkenden Übergangsregelung abgesehen und auch den Gesetzgeber nicht verpflichtet, eine solche zu schaffen, erklärten die Verfassungsrichter jetzt. Da die verfassungswidrigen Regelungen folglich bis Ende 2010 anwendbar seien, könnten die Kläger keine höheren Regelleistungen oder Sonderzahlungen nach der Härtefallregelung für den umstrittenen Zeitraum beanspruchen.
Wäre ja auch noch schöner,
Marcel Meier (MarcelMeier)
- 01.04.2010, 23:41 Uhr
Das Gebilde
Ursula Lange (Rattenmutter)
- 02.04.2010, 11:10 Uhr
Warum sollte es ?
thomas schulz (peanutbutter)
- 02.04.2010, 13:38 Uhr
Fluch und Segen des höchsten Gerichtes…
Harry LeRoy (Cimon)
- 04.04.2010, 09:40 Uhr