23.02.2010 · In der Debatte über Nachbesserungen an Hartz IV hat der Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen, für Kinder aus Hartz-IV-Familien bestimmte öffentliche Angebote vergünstigt bereitzustellen. Dabei geht es um Mitgliedschaften in Sportvereinen und Bibliotheken, um Volkshochschulkurse und Schwimmbadeintritte.
Von Kerstin SchwennIn der Debatte über Nachbesserungen an Hartz IV hat der Deutschen Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen, für Kinder aus Hartz-IV-Familien bestimmte öffentliche Angebote kostenlos oder zumindest vergünstigt bereitzustellen. „Das wäre besser als die Erhöhung der Regelsätze“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Mit einem „Stadtausweis“ könnten die Kinder in einen Sportverein eintreten, Bibliotheken und Volkshochschulkurse sowie zu einem ermäßigten Preis Schwimmbäder und Museen besuchen. Der Bund solle dieses Angebot finanzieren, verlangte Landsberg.
Der Gesetzgeber muss nach dem Hartz IV-Urteil bis Jahresende die Regelsätze neu berechnen; vor allem die Sätze für Kinder hat das Bundesverfassungsgericht bemängelt. Die Koalition hat die Wahl, das Existenzminimum entweder durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen zu sichern. Nach Angaben Landsbergs bieten bereits viele Städte freiwillig Kindern von Hartz-IV-Empfängern derartige Leistungen an. Sie könnten aber durch die „Teilhabepakete“ ausgeweitet und dauerhaft finanziert werden. Anders als bei einem reinen Gutschein-System sei der Bürokratieaufwand begrenzt.
Kommunen widersprechen Westerwelle
Derweil reagierten die Kommunen skeptisch auf die Forderung des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle, Hartz-IV-Empfänger zu zumutbaren Arbeiten zu verpflichten, etwa zum Schneeschaufeln. Sie halten es für kaum möglich, jedem Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit anzubieten. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, sagte der „Saarbrücker Zeitung“, die Jobcenter böten schon heute viel öffentlich geförderte Beschäftigung an. „Dieses Volumen lässt sich vielleicht noch etwas erhöhen, aber nicht beliebig ausweiten.“ Jedes Jahr würden rund 700.000 Ein-Euro-Jobs begonnen, mit durchschnittlich sechs Monaten Beschäftigungsdauer. Gemeinnützige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen dürfe aber reguläre Arbeitsplätze nicht gefährden. Außerdem dürfe man sich nicht zu viel versprechen, da die Jobs nur selten in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt mündeten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) widersprach Westerwelles Forderung nach neuen Sanktionen. Es gebe bereits Regelungen, um Hartz-IV-Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen und ihre Bezüge bei Verweigerung zu kürzen. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) sagte: „Für heiße Luft brauchen wir keinen Vizekanzler.“
Regelungen zu Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen sich schnell ändern
Die schwarz-gelbe Koalition will die Neuregelungen für Hinzuverdienstmöglichkeiten und Pauschalierungen schneller als geplant erarbeiten. Das kündigten Union-Fraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU) und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Hans-Peter Friedrich am Dienstag in Berlin an. Zuvor hatte sich am Morgen der Koalitionsausschuss mit den Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil zu Hartz IV befasst. Die Bundesregierung wird voraussichtlich noch im März eine Hartz-IV-Kommission einsetzen. Friedrich und Altmaier verwiesen jedoch auf das Problem, dass relevante Daten des Statistischen Bundesamtes aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008 erst im September oder Oktober vorlägen.
Das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat unterdessen einen konkreten Vorschlag für neue Zuverdienstregeln gemacht. Sie sollen Langzeitarbeitslosen einen stärkeren Anreiz bieten, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Nach diesem Modell kämen Hartz-IV-Empfänger mit geringem Zuverdienst schlechter weg als bisher, von einem höheren Einkommen von etwa 700 Euro an hätten sie dagegen Vorteile im Vergleich zu heute. Derzeit gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro. Darüber hinausgehende Einkünfte bleiben zu 20 Prozent anrechnungsfrei, Einkünfte von 800 Euro an zu 10 Prozent.