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Krisengipfel im Arbeitsministerium Antragsfrist für Bildungspaket bis 30. Juni verlängert

 ·  Weil bisher nur wenige Eltern die Zuschüsse aus dem Bildungspaket beantragten, berief Arbeitsministerin von der Leyen ein Krisentreffen ein: Die Antragsfrist wurde verlängert und die Betroffenen sollen besser informiert werden.

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Die Antragsfrist für rückwirkende Leistungen aus dem Bildungspaket für arme Familien wird bis zum 30. Juni verlängert. Dies teilte Sozialministerin Ursula von der Leyen am Donnerstag nach einem Krisentreffen mit Ländern und Kommunen in Berlin mit. Das sei gemeinsam verabredet worden, sagte die CDU-Politikerin. Zudem wolle man Eltern sowie Mitarbeiter von Behörden, Kindertagesstätten und Schulen besser informieren. Hintergrund des Berliner Treffens war der schleppende Start des Bildungspakets. Bisher haben nur wenige arme Familien die Leistung beantragt.

Die nun verlängerte Frist für rückwirkende Leistungen sollte eigentlich bereits zum 30. April auslaufen. Nun haben Eltern länger Zeit, sich die Zuschüsse für warmes Mittagessen, Nachhilfe und andere Leistungen für die Monate Januar bis März zu sichern.

Bund, Länder und Kommunen einigten sich bei dem Runden Tisch außerdem darauf, gemeinsam für das Bildungspaket für bedürftige Kinder zu werben. Die Kommunen würden die betroffenen Eltern anschreiben und dabei konkret auch die Ämter benennen, bei denen sie Bildungshilfen für ihre Kinder beantragen können, sagte von der Leyen nach dem Treffen. Es geht um insgesamt 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen mit Hartz-IV-Leistungen, Geringverdienern mit Kinderzuschlag und Wohngeldempfängern. Auch sollten Schulen und Kitas direkt auf die Eltern zugehen. Das Bildungspaket war zusammen mit der Hartz-IV-Neuregelung am 29. März in Kraft getreten.

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