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Hartz-IV-Urteil „Von einer Neubestimmung des Sozialstaats keine Rede“

14.02.2010 ·  Verfassunsgerichtspräsident Papier verteidigt das Hartz-IV-Urteil gegen Kritik auch vom Bundesinnenminister. Der sah darin „eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung“.

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, scheidet in wenigen Wochen aus dem Amt. Die Nachfolgefrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Der heute 66 Jahre alte Papier wurde im Februar 1998 zum Bundesverfassungsrichter gewählt und war vier Jahre zunächst Vizepräsident des Gerichts. Im April 2002 trat er als Präsident die Nachfolge von Jutta Limbach an. Seine zwölfjährige Amtszeit als Verfassungsrichter endet offiziell Ende Februar. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp erläutert Papier das Grundsatzurteil des Gerichts zu Hartz IV.

Herr Präsident, es gibt salomonische Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die eine gesellschaftliche Debatte mit einem Schlag befriedet haben, etwa das Urteil zum Sonntagsschutz. In diese Kategorie scheint das Hartz-IV-Urteil jedoch nicht zu gehören. War es die Absicht des Ersten Senats, eine breite gesellschaftliche Debatte anzustoßen?

Das Hartz-IV-Urteil gibt dem Gesetzgeber klare Maßgaben vor. Innerhalb dieser Grenzen belässt es ihm aber einen recht breiten Gestaltungsspielraum. Wohl deshalb ist die politische Folgediskussion sehr rege. Die Lösung dieser sozialpolitischen Fragen hat das Verfassungsgericht an die Politik zurückgegeben.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte die Entscheidung mit den Worten: „Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung.“

Eine typisierende und pauschalierende Regelung durch den Gesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für zulässig gehalten. Verlangt wird aber, dass die Regelleistungen, die der Gesetzgeber festsetzt, in einem transparenten, einleuchtenden und sachgerechten Verfahren bestimmt werden. Die festgestellten verfassungsrechtlichen Mängel betrafen vor allem die Vorgehensweise des Gesetzgebers bei der Bemessung der Regelleistungen. Darin sehe ich gerade keine Aussage dergestalt, dass wir stets eine Einzelfallprüfung verlangen. Allerdings muss der Gesetzgeber für atypische Lagen, die einen dauerhaft höheren Bedarf offenbaren, eine Härtefallklausel vorsehen. Eine solche Klausel war dem bisherigen Sozialhilferecht immer schon immanent. Wegen der engen tatbestandlichen Voraussetzungen müsste eine solche Härtefallregelung die Ausnahme sein. Das steht ausdrücklich so im Urteil.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) spricht von einem „exorbitant hohen Zeitdruck“.

Die Frist bis zum Jahresende ist relativ knapp bemessen. Natürlich strebt man damit eine zügige Lösung des Problems an. Der Senat hat im Urteil davon abgesehen, eine von Anfang an bestehende Nichtigkeit der beanstandeten Regelungen auszusprechen. Auch wurde der Gesetzgeber - nicht zuletzt zum Schutz der öffentlichen Haushalte - nicht verpflichtet, die Vorschriften rückwirkend anzupassen. Konsequenterweise wurde deshalb aber die Pflicht zur Neuregelung relativ kurz bemessen.

Ist es aber nicht denkbar, dass sich der Staat durch die Vermeidung der Rückwirkung ermutigt sehen könnte, auch künftig in nicht grundgesetzkonformer Weise bei anderen Sozialleistungen zu knausern?

Hier kann man für die Zukunft keine allgemein gültige Aussage treffen. Für jede Sach- und Rechtslage werden vom Bundesverfassungsgericht die jeweils gebotenen Rechtsfolgen ausgesprochen. Ich kann deshalb nicht sagen, ob in anderen Fällen der dann zuständige Senat ähnlich verfahren wird.

Im Urteil steht kein Wort dazu, wie hoch die Sätze künftig sein müssen. Kritiker sagen, der Erste Senat hätte hier mehr Vorgaben machen können. Immerhin gibt es inzwischen auch Stimmen in der Bundespolitik, die sagen, man könnte bestimmte Regelsätze auch kürzen.

Diese Kritik ist nicht neu. Unseren Entscheidungen wird nicht selten Zweierlei entgegengehalten: Mal sind wir zu strikt, zu rigide, zu detailgenau, was die Vorgaben an die Politik anbelangt. Mal sind wir zu offen, zu zurückhaltend und geben angeblich der Politik 'Steine statt Brot' - also zu viel Gestaltungsraum. Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Entscheidungen nennen, die ambivalenter Kritik dieser Art ausgesetzt waren.

Wie würden Sie selbst das Hartz-IV-Urteil charakterisieren. Ist es eine Neubestimmung des Sozialstaats?

Von einer Neubestimmung des Sozialstaats kann meines Erachtens keine Rede sein. Es ist präzisiert worden, was man unter dem Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums zu verstehen hat. Es sind eher Vorgaben für die Vorgehensweise des Gesetzgebers bei der Bemessung der Regelleistungen gemacht worden. Die Festsetzungen der Leistungen müssen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu rechtfertigen sein. Zur konkreten Höhe der Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und zur Höhe des Sozialgeldes für Kinder hat das Bundesverfassungsgericht schon im Interesse der Gewaltenteilung nichts gesagt.

Die Fragen stellte Norbert Demuth (ddp).

Quelle: ddp
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