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Arbeitsmarkt „Hartz IV darf kein Erbenschutzprogramm werden“

25.01.2010 ·  Derzeit vergeht kaum ein Tag ohne eine Vorschlag zur Reform von Hartz IV. Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit warnt dagegen vor einem Kurswechsel. Die Spielräume reichten aus.

Von Sven Astheimer
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einem grundlegenden Kurswechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. „Jede Ausweitung der Hartz-IV-Leistungen vergrößert das System“, sagte Heinrich Alt, zuständiges Bundesvorstandsmitglied der Behörde, im Gespräch mit der F.A.Z. Es gehe vielmehr um permanente Feinarbeit am Sozialstaat. Das Gesetz sei schon 42-mal novelliert worden, und es würden weitere Änderungen folgen.

Schon heute werden für rund 6,5 Millionen Empfänger etwa 45 Milliarden Euro im Jahr ausgegeben. Die Ausgaben könnten noch deutlich steigen, wenn das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar wie erwartet die Regelsätze für Kinder und Erwachsene beanstandet und eine Neuberechnung vorschreibt. Dennoch fordert etwa der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) eine „Totalrevision“ der Reform aus dem Jahr 2005, verbunden mit einer Ausweitung der Leistungen. Die neue Bundesregierung hat bereits beschlossen, das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger von derzeit 250 Euro auf 750 Euro je Lebensjahr zu erhöhen, um mögliche Altersarmut zu verhindern.

Kein Übergang zur Rente

Für Heinrich Alt bietet die bestehende Regelung bereits genug Spielräume. Ein Ehepaar, in dem beide Partner um die sechzig Jahre alt sind, könne heute schon eine selbstgenutzte Immobilie, Barvermögen und ein gebrauchtes Auto im Wert von gut einer Viertelmillion Euro behalten und Arbeitslosengeld II beziehen. Eine Verdreifachung des Freibetrages setze einen hohen Anreiz, Hartz IV zum Übergang in die Rente zu nutzen. „Hartz IV muss Altersvorsorge berücksichtigen, darf aber nicht zum Erbenschutzprogramm werden“, forderte Alt. Kollegen aus anderen Ländern reagierten regelmäßig mit Erstaunen, wenn er erzähle, dass in Deutschland Sozialhilfeempfängern sogar die Zinsen für eine nicht abbezahlte Immobilie erstattet würden. „Das wird in keinem anderen Land auch nur ansatzweise diskutiert.“

Statt permanent über die Leistungsseite zu diskutieren, müsse sich die Debatte stärker um die Frage drehen, wie Langzeitarbeitslose besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Denn nur eine Minderheit schafft bislang den Sprung aus Harz IV in eine stabile Erwerbstätigkeit. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat dazu mit seiner Forderung nach einer „Arbeitspflicht“ für die Betroffenen für heftige Reaktionen gesorgt. Für die Praxis sei dieser Vorschlag unbrauchbar, fand Alt. „Wir haben derzeit am Arbeitsmarkt gar nicht die nötigen Stellen dafür.“ Wo es diese gibt, wie etwa in einigen Regionen in Bayern, liege der Anteil an Hilfebedürftigen bei 0,2 Prozent. Die Menschen nähmen die Arbeit also freiwillig an.

Alt will öffentliche Beschäftigung ausweiten

In Regionen mit einem schwierigeren Arbeitsmarkt müsse verstärkt über das Angebot von öffentlicher Beschäftigung nachgedacht werden für Leute, die gerade mal drei Stunden am Tag arbeiten können. Deutschland habe im internationalen Vergleich einer der strengsten Definitionen von Erwerbsfähigkeit. Wer aber gerade so für arbeitstauglich befunden werde, den könne man nicht auf eine normale Vollzeitstelle vermitteln. Hier liege ein Schwachpunkt des bisherigen Systems. „Es unterscheidet nicht, ob jemand 30 Jahre lang an der Werkbank gestanden oder kaum gearbeitet hat.“

Eine bessere Betreuung der Langzeitarbeitlosen erhofft sich Alt spätestens vom Jahreswechsel an, wenn der Umbau der zuständigen rund 350 Arbeitsgemeinschaften mit 63000 Mitarbeitern abgeschlossen sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Zusammenarbeit in diesen Behörden zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen als unzulässige Mischverwaltung erklärt. Zwar fordern SPD und viele Kommunen noch immer eine Grundgesetzänderung, um die bisherige Kooperation zu legalisieren. Doch hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften formal wieder zu trennen, praktisch jedoch ein Höchstmaß an Zusammenarbeit unter einem Dach anzubieten.

Neuorganisation ab 2011 geplant

Den Referentenentwurf für das neue Gesetz wird Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) an diesem Montag in Berlin vorlegen. Grundlage ist ein freiwilliger Kooperationsvertrag, in dem eine Kommune wählen kann, ob sie eine gemeinsame Anlaufstelle, einen einheitlichen Versand der Bescheide, gemeinsame IT-Strukturen und Akten mit der Arbeitsagentur möchte.

Offen zwischen Bund und Kommunen ist noch, wer die Arbeitsfähigkeit von Antragstellern feststellt, wie ein Einkommen von Hartz-Empfängern künftig angerechnet wird und wie viel Mitsprache Länder und Gemeinden in der Arbeitsmarktpolitik haben werden. Das Gesetz soll Mitte Februar bereits ins Kabinett und im Mai dann Bundestag und Bundesrat passieren. In der zweiten Hälfte könnte die Umorganisation begonnen werden, um am 1. Januar 2011 fertig zu sein. „Das wird sehr knapp, aber wir werden das schaffen“, sagte Alt.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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