Die vom Bundeskriminalamt geführte Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden. Ein in der Datei erfasster Niedersachse hatte mit seiner Klage auf Löschung aus dem Register Erfolg. In der Datei werden zur Zeit mehrere Tausend Hooligans und andere bei Sportveranstaltungen auffällig gewordene Straftäter geführt. Auch sie könnten nun mit entsprechenden Klagen die Löschung aus dem Register herbeiführen.
Antje Niewisch-Lennartz, Vorsitzende Richterin der 10. Kammer des VG Hannover, die für das Verfahren zuständig war, sagte FAZ.NET, dass die Datei in der Zuständigkeit von Bund und Ländern liege. „Daher muss auch der Bundesrat der der Datei zu Grunde liegenden Rechtsverordnung zustimmen. Das ist nicht geschehen. Damit ist die Datei rechtswidrig.“ Ob das Zustimmungserfordernis im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt oder vergessen wurde, konnte das Gericht nicht klären. Die Datei „Gewalttäter Sport“ wird seit 1994 geführt.
„Wir können die Rechtsordnung nicht außer Kraft setzen“
Die Richterin nannte das Urteil auch im Hinblick auf die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft „interessant“. Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist Grundlage polizeilicher Verfügungen, nach denen Hooligans von der Anreise zu Sportgroßereignissen wie Fußballturnieren abgehalten werden sollen. So ergehen zu solchen Anlässen an geführte Personen Auflagen, wie etwa Meldepflichten bei den örtlichen Polizeidienststellen.
Polizeiliche Verfügungen, die solche Auflagen zu Großereignissen anordnen, müssen aber trotz der Rechtswidrigkeit der Datei nicht zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sein. „Einen solchen Automatismus gibt es nicht“, sagte Niewisch-Lennartz. Die polizeiliche Anordnung einer Meldepflicht ergehe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und könne somit von Fall zu Fall durch das Bestehen legitimiert sein. Voraussetzung sei, von der betreffenden Person eine entsprechende Gefahr ausgeht.
Dennoch sei der bestehende Rechtsmangel bedauerlich: „Wir halten diese Datei für eine sinnvolle Sache“, sagte Niewisch-Lennartz. „Aber deswegen können wir nicht die Rechtsordnung außer Kraft setzen.“
Krokodilstränen einer Richterin
Peter Hinz (Peter.Aldenhoff)
- 22.05.2008, 21:07 Uhr
@ Per Wiesner (Farmer33)
Bertram von Steuben (Elim_Garak)
- 23.05.2008, 10:32 Uhr
Unglaubliche Richterin
Dr. Johannes Müller-Wachtendonk (perello)
- 23.05.2008, 11:13 Uhr
Herr von Steuben...
Andreas Spengler (a.spengler)
- 23.05.2008, 12:15 Uhr
@ Andreas Spengler (a.spengler)
Bertram von Steuben (Elim_Garak)
- 23.05.2008, 13:10 Uhr
