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Libanon UN-Sicherheitsrat beschließt Hariri-Tribunal

31.05.2007 ·  Mehr als zwei Jahre nach dem tödlichen Attentat auf den früheren libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri hat der UN-Sicherheitsrat beschlossen, ein internationales Tribunal zur Aufklärung der Tat einzusetzen. Bei dem Anschlag in Beirut wurden weitere 22 Menschen getötet.

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Mehr als zwei Jahre nach dem tödlichen Anschlag auf den früheren libanesischen Regierungschef Rafik Hariri hat der UN-Sicherheitsrat die Einsetzung eines internationalen Tribunals zur Aufklärung der Tat beschlossen. Die am Mittwoch in New York verabschiedete Resolution gibt dem libanesischen Parlament eine Frist bis zum 10. Juni, um die Einrichtung des Tribunals außerhalb des Landes zu billigen.

Andernfalls werde das Gericht aber auch ohne Zustimmung aus Beirut seine Arbeit aufnehmen. Fünf Mitglieder des 15-köpfigen Sicherheitsrats enthielten sich der Stimme, darunter auch die Vetomächte Russland und China. Für die Einsetzung des Tribunals waren neun Ja-Stimmen erforderlich.

„Richtiges politisches Signal“

Die Entscheidung des Sicherheitsrats sei das „richtige politische Signal“ an den Libanon, sagte der britische UN-Botschafter Emyr Jones Parry. Er wies Bedenken zurück, der Rat überschreite seine Befugnisse und mische sich in die inneren Angelegenheiten des Landes ein. „Rechtlich können wir, politisch müssen wir“ das Tribunal einsetzen, sagte Parry. Die Vetomächte Russland und China sowie Katar, Indonesien und Südafrika enthielten sich in der Abstimmung.

Hariri war im Februar 2005 zusammen mit 22 anderen Menschen einem Bombenanschlag zum Opfer gefallen. Das Tribunal soll sich mit diesem Attentat und weiteren politisch motivierten Anschlägen auf Personen des öffentlichen Lebens im Libanon während und nach der Besetzung des Landes durch Syrien befassen. Die pro-westliche Regierung von Ministerpräsident Fuad Siniora glaubt, dass Syrien versucht, den Libanon zu destabilisieren, um die Aufklärung des Attentats auf Hariri zu verhindern. Bei den Ermittlungen zu dem Anschlag waren syrische Top-Funktionäre in Verdacht geraten.

Rückzug wegen internationalen Drucks

Die Regierung in Damaskus wies zwar alle Vorwürfe einer Beteiligung an dem Attentat zurück, zog sich unter internationalem Druck aber doch Mitte 2005 aus dem benachbarten Libanon zurück. Die Siniora-Regierung hat wegen des Widerstandes im libanesischen Parlament bisher keinen Entschluss zu dem Tribunal zu Stande gebracht. Unter den Parlamentariern haben Vertreter der pro-syrischen Hisbollah einen hohen Stimmenanteil.

Siniora sagte, das Tribunal werde dafür sorgen, endlich die Wahrheit über das Attentat ans Licht komme. Jubelnde Anhänger Sinioras schossen Feuerwerkskörper in den Himmel über Beirut. Zuvor waren im Libanon aus Sorge über mögliche Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Gruppen die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden.

Der Sohn des Ermordeten, Saad al Hariri, bezeichnete das Tribunal dagegen als „Sieg für den Libanon“. Hariri, der Vorsitzender des Regierungslagers im Parlament ist, sagte, die Entscheidung des Sicherheitsrats sei eine „Rettung von der langen kriminellen Serie des Terrorismus“. Ministerpräsident Fuad Siniora betonte, das Gericht sei nicht gegen ein anderes Land gerichtet, „besonders nicht gegen das schwesterliche Syrien“.

„Verletzung der Souveränität des Libanons“

Die amtliche syrische Nachrichtenagentur SANA schrieb nach der Entscheidung des UN-Sicherheitsrates, die Einrichtung des Tribunals unter Kapitel VII sei „eine Verletzung der Souveränität des Libanons, die zu einer weiteren Verschlechterung der Situation führen“ könnte.

Im Weltsicherheitsrat hatten die Vereinigten Staaten, die im Mai dem höchsten UN-Gremium vorsitzen, auf eine Entscheidung über das international besetzte Sondergericht noch im Monat ihrer Präsidentschaft gepocht. Die Resolution beruft sich auf Kapitel VII der UN-Charta. Es erlaubt notfalls auch den Einsatz von Gewalt. Russland, China und die drei nicht ständigen Mitglieder des Rates, Südafrika, Katar und Indonesien, hatten den Bezug auf Kapitel VII als Verletzung des Völkerrechts abgelehnt.

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