14.08.2006 · Der UN-Sicherheitsrat hat seine Resolution zum Libanon-Krieg verabschiedet. Trotz langfristiger Lösungsvorschläge bleibt sie ein Kompromiß. FAZ.NET dokumentiert den Text in Auszügen.
Von Katja Gelinsky, WashingtonNach langwierigen Verhandlungen hat der UN-Sicherheitsrat in der Nacht zum Samstag einstimmig die Resolution 1701 zum Konflikt zwischen Israel und der Hizbullah im Süden des Libanons verabschiedet. Die Resolution beruht auf einem französisch-amerikanischen Vorschlag. Er ist die überarbeitete Version eines Entwurfs, auf den Amerikaner und Franzosen sich am Samstag vorletzter Woche geeinigt hatten. Doch war die libanesische Seite nicht bereit, den ersten Text zu akzeptieren, da sie sich gegenüber Israel benachteiligt sah.
Frankreich schloß sich den libanesischen Bedenken an, mit der Folge, daß der ursprüngliche französisch-amerikanische Vorschlag erheblich überarbeitet wurde. Die Verhandlungen, die nach Angaben von Diplomaten mehrfach vom Scheitern bedroht waren, erhielten einen neuen Impuls, als die libanesische Regierung anbot, 15.000 libanesische Soldaten in die Konfliktregion zu schicken. Bis zuletzt umstritten war, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt sich die israelischen Streitkräfte aus dem Süden Libanons zurückzuziehen hätten.
Achtung der territorialen Integrität
Die nun verabschiedete Resolution kombiniert Forderungen nach kurz- und mittelfristigen Schritten in der Krisenregion mit dem Postulat einer langfristigen Lösung des Konflikts im Libanon; dafür hatte sich vor allem die amerikanische Regierung eingesetzt. Am Anfang des Textes steht die Forderung nach „vollständiger Beendigung der Feindseligkeiten“. Es folgen Angaben zur geplanten internationalen Friedenstruppe und Mahnungen zur Achtung der territorialen Integrität des Libanons.
Der Sicherheitsrat ruft insbesondere die Hizbullah zur „sofortigen Einstellung sämtlicher Angriffe“ auf. Von Israel wird er „die sofortige Beendigung aller offensiven Militäroperationen“. Nicht durchsetzen konnten sich die Libanesen mit ihrer Forderung, die Israelis müßten ebenfalls unverzüglich alle militärischen Operationen einstellen. Statt dessen wird den israelischen Truppen in der Resolution das Recht zugestanden, zunächst weiterhin Angriffe der Hizbullah abzuwehren.
Israel kritisiert Unifil
Deswegen sind, insbesondere angesichts der erweiterten Bodenoffensive der israelischen Armee am Samstag, erste Einwände vorgebracht worden. So kritisierte der libanesische UN-Sondergesandte Mitri: „Eine Waffenruhe, die einer Seite das Recht vorbehält, nicht mit dem Schießen aufzuhören, ist keine Waffenruhe.“ Ein israelischer Militärsprecher in Jerusalem sagte dagegen, es gebe „kein Zeitlimit“ für die Militäroperationen.
Wenn die Kampfhandlungen vollständig beendet sind, sollen nach der Resolution insgesamt bis zu 30.000 libanesische Soldaten und UN-Blauhelme im Süden des Libanons eingesetzt werden. „Mit Beginn“ dieses Einsatzes und „parallel“ dazu sollen sich alle israelischen Streitkräfte aus dem Südlibanon zurückziehen. Damit wird die vom Libanon erhobene und von Frankreich unterstützte Forderung nach einem israelischen Rückzug nun im Gegensatz zum ersten Resolutionsentwurf ausdrücklich erwähnt. Anders als ursprünglich geplant und von der israelischen Regierung gewünscht, wird für die Überwachung des Waffenstillstands in dem Konfliktgebiet keine vollständig neue internationale Stabilisierungstruppe geschaffen. Statt dessen wird die von Israel als schwach und unzulänglich kritisierte Beobachtermission Unifil, die seit 1978 im Süden Libanons stationiert ist, erheblich verstärkt und aufgewertet.
„Bedrohung des internationalen Friedens“
Ergänzend zum Unifil-Mandat von 1978 werden der neuen multinationalen Truppe zunächst folgende Aufgaben zugewiesen: Sie soll darüber wachen, daß die Forderung nach Beendigung der Feindseligkeiten eingehalten wird. Ferner soll sie die libanesischen Truppen im Zuge ihrer Stationierung im Süden unterstützen. Das soll auch entlang der „blauen Linie“ geschehen, die die Grenze zwischen Israel und dem Süden Libanons markiert, während sich die israelischen Streitkräfte zurückziehen. Die Regierungen Israels und des Libanons sollen sich dabei absprechen. Zudem soll die neue internationale Truppe verstärkt bei der Rückkehr von Flüchtlingen und anderen Hilfsaktionen zum Einsatz kommen, zu deren Ausweitung die internationale Gemeinschaft in der Resolution aufgerufen wird. Des weiteren sollen die UN-Truppen die libanesische Regierung auf deren Ersuchen bei der Sicherung der libanesischen Grenzen unterstützen, um vor allem zu verhindern, daß illegal Waffen ins Land kommen.
Aufgrund des Widerstands der libanesischen Regierung, die ein zu starkes Mandat für die internationale Truppe befürchtete, wurde darauf verzichtet, in der Resolution ausdrücklich auf Kapitel VII der UN-Charta zu verweisen, das die Anwendung von Gewalt und Sanktionen ermöglicht. Doch wird die Lage im Libanon in den einleitenden Bemerkungen der Resolution in Anlehnung an den Wortlaut von Kapitel VII der UN-Charta als „Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit“ bewertet. Ferner werden die Unifil-Truppen ermächtigt, „alle notwendigen Maßnahmen“ zu treffen, um in ihrem Einsatzgebiet den Ausbruch von Feindseligkeiten zu verhindern und sich selbst und ihren Auftrag sowie humanitäre Helfer und Zivilisten zu schützen. Ein ranghoher amerikanischer Regierungsvertreter äußerte dazu, die Resolution 1701 habe „alle Charakterzüge einer Resolution nach Kapitel VII“.
Einrichtung einer militärischen Pufferzone
In der nun verabschiedeten Resolution wird mehrfach bekräftigt, daß zusätzlich zu den beschlossenen Maßnahmen zur Beendigung der Feindseligkeiten eine langfristige Lösung für den Libanon-Konflikt gefunden werden müsse. Vorbehaltlich weiterer Regelungen in einer späteren Resolution werden mehrere „Prinzipien und Elemente“ genannt, auf die sich die libanesische und die israelische Regierung unter Mitwirkung von UN-Generalsekretär Annan „so bald wie möglich“ „im Prinzip“ einigen sollten. Dazu zählt die Einrichtung einer militärischen Pufferzone bis zum Litani-Fluß, die Entwaffnung „aller bewaffneten Gruppen im Libanon“ und das Verbot von Waffenlieferungen an die Milizen in der Konfliktregion.
Einen Zeitplan für die Entwaffnung der Hizbullah enthält die Resolution jedoch nicht. Auch andere Forderungen der israelischen und der libanesischen Seite sind nicht in den Resolutionstext aufgenommen worden, da befürchtet wurde, der mühsam gefundene Kompromiß werde sonst auseinanderbrechen. So wurde auf eine Regelung zu dem von Israel besetzten Gebiet Schebaa-Farmen im Dreiländereck zwischen Israel, dem Libanon und Syrien verzichtet, deren Rückgabe die libanesische Regierung verlangt. Ferner wurde die Freilassung der beiden entführten Israelis und libanesischer Gefangener nur in den einleitenden Bemerkungen der Resolution erwähnt, jedoch nicht mit konkreten Vorgaben verknüpft.
Auszüge aus der Libanon-Resolution
„Der Sicherheitsrat fordert die vollständige Beendigung der Feindseligkeiten, insbesondere die sofortige Einstellung sämtlicher Angriffe der Hizbullah sowie die sofortige Beendigung aller offensiven Militäroperationen Israels.“
Der Sicherheitsrat „ruft die Regierung des Libanon und die Unifil auf, ihre Truppen gemeinsam im Süden einzusetzen. Die israelische Regierung soll mit Beginn dieses Einsatzes und parallel dazu ihre Truppen aus dem Südlibanon zurückziehen“.
Der Sicherheitsrat appelliert an „Israel und den Libanon, eine dauerhafte Waffenruhe und eine langfristige Lösung auf Basis der folgenden Prinzipien zu unterstützen:
-Beide Parteien müssen die Blaue Linie (Grenze zwischen Israel und dem Libanon) respektieren;
-Sicherheitsmaßnahmen sollen die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten verhindern: Zwischen der Blauen Linie und dem Litani-Fluß soll eine Zone errichtet werden, in der sich außer den libanesischen und Unifil-Truppen keine Bewaffneten aufhalten oder Waffen und sonstige Anlagen vorhanden sein dürfen.“
Der Sicherheitsrat „wird eine Verstärkung der Unifil auf eine Truppenstärke von höchstens 15 000 Soldaten genehmigen“. Die Truppe soll zusätzlich zu ihrem bisher festgelegten Mandat:
„a. das Ende der Feindseligkeiten überwachen
b. die libanesischen Truppen bei ihrer Stationierung im Süden, auch entlang der Blauen Linie, unterstützen, (. . .)
c. ihre Aktivitäten mit den Regierungen Israels und Libanons koordinieren,
d. den Zugang von Hilfsorganisationen zur Zivilbevölkerung und die
sichere Rückkehr von Flüchtlingen ermöglichen helfen.“
„Weitere Verbesserungen des Mandats sowie Schritte zur Erlangung eines dauerhaften Waffenstillstands und einer langfristigen Lösung“ sollen in einer weiteren Resolution festgelegt werden. (AFP)