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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Deutsche  Kriegsverbrechen Den Haag stärkt Deutschlands Immunität

 ·  Deutschland ist nicht zur Zahlung von Wiedergutmachung an Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschied am Freitag, dass in Italien gefällte Urteile nicht mit dem Völkerrecht in Einklang stehen.

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Deutschland muss den Opfern nationalsozialistischer Verbrechen keine individuellen Entschädigungen zahlen, die ihnen ausländische Gerichte zusprechen. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag am Freitag entschieden. Die Haager Richter stellten auf eine Klage Deutschlands hin fest, dass Italien seine Pflicht verletzt habe, Deutschlands Immunität zu respektieren. Berlin ist demnach nicht zur Zahlung von Wiedergutmachung an einzelne Opfer oder Angehörige von Opfern deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Die dazu in Italien gefällten Urteile verstoßen demnach gegen das Völkerrecht. Italien muss nun sicherstellen, dass sich das nicht wiederholt.

Außenminister Westerwelle zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Es ist gut, und es dient allen, dass jetzt Rechtssicherheit herrscht“, sagte Westerwelle am Freitag in München. Er versicherte, dass sich die deutsche Klage nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet habe, deren Leid ebenso wenig in Frage gestellt werde wie die deutsche Verantwortung. „Auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen werden wir weiter Wiedergutmachung leisten“, sagte der Außenminister zu. „Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen.“

Der italienische Außenminister Terzi sagte, Rom respektiere das Urteil, auch wenn sein Inhalt nicht mit der Position Italiens übereinstimme. Die Entscheidung trage auch zu einer nützlichen Klärung bei, der Gerichtshof verweise etwa auf die Bedeutung von Verhandlungen zwischen beiden Seiten. Italien wolle in diesem Sinne weiterhin zusammen mit Deutschland alle Aspekte dieser schmerzlichen Angelegenheit aus dem Zweiten Weltkrieg angehen.

Italien hätte nach dem Urteil Klagen von Privatpersonen gegen Deutschland vor italienischen Gerichten gar nicht zulassen dürfen. Auch die Beschlagnahmung deutschen Eigentums in Italien verstoße gegen Völkerrecht, so die Richter des Hauptrechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen. Italien müsse dafür sorgen, dass entsprechende Urteile nicht vollstreckt würden.

Deutschland kann nicht im Ausland wegen Kriegsverbrechen verklagt werden

Verhandlungen über Entschädigungen können demnach allein zwischen Staaten geführt werden. Somit könne Deutschland nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus angeklagt werden.

Deutschland hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark als Entschädigung an Italien gezahlt. Italien hatte schon 1947 in einem Friedensvertrag mit den Alliierten auf alle Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg verzichtet. Das wurde in dem Abkommen von 1961 noch einmal bekräftigt. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt die Bundesrepublik ab.

Deutschland hatte IGH 2008 angerufen

Zu Recht, wie der Internationale Gerichtshof jetzt befand, dem auch Griechenland beigetreten ist. Auch die Tatsache, dass einige italienische Opfer keine Kompensation auf der Grundlage des Abkommens von 1961 erhalten hätten, stehe der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung nicht entgegen. Deutschland hatte sich 2008 in Abstimmung mit der italienischen Regierung zu der Anrufung des Internationalen Gerichtshofs entschlossen, um Klagen in Millionenhöhe abzuwehren.

Beide Länder hoben damals hervor, das Verfahren sei für beide Seiten hilfreich zur Klärung einer schwierigen völkerrechtlichen Frage. Individuelle Klagen wegen Kriegsverbrechen hatten zuvor auch schon deutsche Gerichte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt. Der Straßburger Gerichtshof entschied etwa, dass die Europäische Menschenrechtskonvention den Staaten keine Verpflichtung auferlege, Wiedergutmachungen für Schäden zu leisten, die ihre Vorgängerstaaten verursacht hätten.

Der Internationale Gerichtshof, der für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig ist, entschied nun, dass Italien die Staatenimmunität Deutschlands nicht respektiert habe, indem es eine private Klage auf Grundlage der Verletzung des humanitären Völkerrechts zuließ, die vom Deutschen Reich zwischen 1943 und 1945 begangen wurden. Ebenso habe Italien den Grundsatz der Immunität verletzt, indem es in Italien Entscheidungen griechischer Gerichte für vollstreckbar erklärte, die sich auf deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland bezogen. Deutschland wiederum scheiterte in Den Haag mit dem Versuch, solche Klagen wie die Italiens für die Zukunft zu unterbinden.

Ein Gericht in Rom etwa hatte neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Massakers das Recht auf Entschädigungen zugesprochen. Dabei ging es um die Ermordung von mehr als 200 Menschen durch Soldaten der Division „Hermann Göring“ im toskanischen Ort Civitella.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte das Urteil als „großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz“. Der Gerichtshof habe die Staatenimmunität über den Menschenrechtsschutz gestellt. Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, von sich aus mehr für die Entschädigung von NS-Opfern zu tun. Die Linkspartei bedauerte, „dass die Bundesregierung mit ihrer skrupellosen Entschädigungsverweigerung durchkommt“.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.

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