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Ahtisaaris Kosovo-Plan Verfassung und eigene Armee - aber kein „Staat“

02.02.2007 ·  Das Wort „Unabhängigkeit“ meidet der Plan für den künftigen Status des Kosovos, den der UN-Sondergesandte Ahtisaari nun vorgestellt hat. Doch zwischen den Zeilen gesteht er der völkerrechtlich noch Serbien zugehörigen Provinz genau dies zu. Von Michael Martens.

Von Michael Martens, Belgrad
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Das böse Wort „Unabhängigkeit“ steht also doch im Kosovo-Plan des UN-Vermittlers Martti Ahtisaari, dessen Grundprinzipien am Freitag veröffentlicht wurden. Allerdings nicht im Zusammenhang mit dem künftigen Status der völkerrechtlich noch Serbien zugehörigen Provinz - denn dann hätten die Vorschläge von vornherein nicht die geringste Chance auf russische Unterstützung, die sie im UN-Sicherheitsrat brauchen werden.

Das „U-Wort“, wie es in diplomatischen Diskussionen genannt wird, findet sich ziemlich versteckt mitten im Text, unter Artikel 12, Absatz 2, in dem es heißt, dass die Europäische Union (EU) im Kosovo auch künftig daran arbeiten werde, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

Jene Unabhängigkeit, um die es den Kosovo-Albanern seit langem geht, die Eigenständigkeit eines Staates Kosovo also, wird in Ahtisaaris Vorschlag nicht direkt erwähnt. Zwischen den Zeilen taucht sie allerdings fast Satz für Satz auf. Immer dann jedoch, wenn es kompliziert wird, verweisen die Passagen auf Anhänge, deren exakte Inhalte der Öffentlichkeit zunächst nicht bekannt gemacht wurden. Denn im Falle des Kosovos steckt der Teufel im Annex.

Kein großalbanischer Staat

Die Grundprinzipien der von Ahtisaari vorgeschlagenen Lösungen für das Kosovo entsprechen in etwa den Erwartungen, die nach den ohne Einigung beendeten Gesprächsrunden des vergangenen Jahres entstehen mussten, bei denen in Wien Delegationen aus Belgrad und Prishtina ihre Positionen ausgetauscht hatten.

Das derzeitige Parlament des Kosovos soll demnach zunächst eine Verfassung verabschieden, die „den höchsten demokratischen Standards“ gerecht wird. Albanisch und serbisch sollen die offiziellen Sprachen des Kosovos sein. Die Provinz - die in dem Text freilich weder als solche noch als „Staat“ bezeichnet wird - soll das Recht haben, internationale Abkommen abzuschließen, „einschließlich des Rechts, nach der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu streben“.

Bestrebungen zur Gründung eines großalbanischen Staates soll wenigstens laut dem Wunschszenario von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden. Das Kosovo wird laut Ahtisaaris Plan weder territoriale Ansprüche gegen Nachbarstaaten hegen, noch eine Vereinigung „mit einem Staat oder dem Teil eines Staates“ anstreben.

„Grenzübergreifende Zusammenarbeit“

Überwacht werden soll die Staatswerdung des Kosovos - die bei Ahtisaari bewusst vage als „Vereinbarung“ umschrieben wird - von einer internationalen Mission. Vorgesehen ist, dass ein internationales Gremium einen Repräsentanten der Staatsgemeinschaft ernennt, der aus einem EU-Staat kommen muss, weil er gleichzeitig der Sondergesandte der EU im Kosovo sein soll. Wie in Bosnien soll dieser Repräsentant Vollmachten haben, um Vertragsverletzungen der kosovarischen Führung zu verhindern.

Ein großer Teil der Empfehlungen Ahtisaaris betrifft, wie erwartet, den Status der nichtalbanischen Minderheiten des Kosovos, also vor allen den der serbischen Bevölkerungsgruppe. Die Gemeinden des Kosovos sollen „grenzübergreifende Zusammenarbeit bei Angelegenheiten von gegenseitigem Interesse“ betreiben dürfen. Serbische Kommunen dürfen sich also eng an Serbien orientieren, aber anscheinend die albanischen auch an Albanien.

Flüchtlingsrückkehr und Eigentumsrückgabe

Die wichtige Frage, wie die serbischen Gemeinden zugeschnitten sein werden, lässt der am Freitag veröffentlichte Text offen: „Neue Gemeindegrenzen werden in Übereinstimmung mit dem Anhang zu Annex III dieser Vereinbarung entworfen“. Der serbischen orthodoxen Kirche, ihren Geistlichen und ihrem Besitz sollen „zusätzliche Sicherheit und anderer Schutz“ gewährt werden, damit sie ihre ebenfalls in einem Annex festgeschriebenen Privilegien nutzen kann.

Laut dem Entwurf des UN-Vermittlers werden zudem alle Flüchtlinge und Vertriebene in das Kosovo zurückkehren und ihren Besitz zurückerhalten können. Die Erfahrungen nach dem Krieg in Bosnien zeigen allerdings, dass sich die Eigentumsrückgabe bei entsprechendem internationalem Engagement zwar durchaus bewerkstelligen lässt, die Flüchtlingsrückkehr aber kaum. Zu erwarten ist, dass aus dem Kosovo geflohene Serben ihre Häuser verkaufen, nachdem sie sie zurückerhalten haben.

Zu wirtschaftlichen Fragen heißt es bei Ahtisaari sinngemäß, ein Teil der Auslandsschulden Serbiens werde auf das Kosovo umgelegt. Aber auch: „Unbewegliches und bewegliches Eigentum der Föderativen Republik Jugoslawien und der Republik Serbien, das sich zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung innerhalb des Territoriums des Kosovos befindet, soll auf das Kosovo übergehen“.

Leichtbewaffnete Armee

Die ungeteilte Zustimmung Prishtinas wird der Passus finden, laut dem das Kosovo über eigene Grenzkontrolleinheiten, Nachrichtendienste und Polizei verfügen darf, auch wenn die Minderheiten jeweils in allen Dienstgraden angemessen zu berücksichtigen seien. Sogar eine eigene Armee soll das Kosovo haben, auch wenn diese in den Vorschlägen nicht so genannt wird, sondern als „professionelle und multiethnische“ Sicherheitstruppe firmiert, deren Ausbildung von der Nato übernommen werde. Internationale Truppen unter Führung der Allianz sollen ohnehin bis auf weiteres im Kosovo stationiert bleiben. Die Armee des Kosovos („leicht bewaffnet“) wird in den Vereinbarungen ausdrücklich der zivilen Kontrolle unterstellt.

Auch einen Zeitplan enthält das Lösungspaket. Spätestens neun Monate nach dem Inkrafttreten der Vorschläge wären demnach allgemeine und kommunale Wahlen nach den neuen Gemeindegrenzen abzuhalten. In einer Übergangsperiode von 120 Tagen soll die UN-Mission Unmik allmählich abgebaut werden, die das Kosovo seit 1999 verwaltet hat.

Am Ende der Übergangszeit sollen die bisherigen Vollmachten der Unmik voll auf die einheimischen Machthaber übergehen. Deren Befugnisse werden jedoch durch die neue, von der EU geführte internationale Mission jederzeit eingeschränkt werden können. Ob und wann Ahtisaaris Vorschlag überhaupt umgesetzt werden kann, wird jedoch zunächst vom UN-Sicherheitsrat abhängen. Im Falle eines russischen oder chinesischen Vetos werden die am Freitag präsentierten Ratschläge Ahtisaaris ohnehin gegenstandslos. (Siehe auch: Ahtisaari-Plan: Kosovos Schleichweg zur Unabhängigkeit).

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Jahrgang 1973, politischer Korrespondent für südosteuropäische Länder mit Sitz in Istanbul.

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