25.04.2006 · Die unter den Folgen der Vogelgrippe leidenden Züchter können sich auf finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union einstellen. Wieviel Geld im EU-Budget dafür bereitgestellt werden muß, ist unklar.
Die unter den wirtschaftlichen Folgen der Vogelgrippe leidenden Geflügelzüchter können sich auf finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union einstellen. Die EU-Mitgliedstaaten haben am Dienstag in Luxemburg die rechtliche Grundlage für die Ausgleichszahlungen geschaffen. Die EU-Staaten können damit in Brüssel Hilfen für die Geflügelzüchter beantragen, die sie aber zur Hälfte mit eigenen Mitteln finanzieren müssen.
Wieviel Geld im EU-Budget dafür bereitgestellt werden muß, ist unklar. Das hänge von den Anträgen der Staaten ab, teilte die Europäische Kommission mit. Die Unterstützung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Die Kommission ist aber offenbar willens, Anträge für andauernde Projekte zuzulassen. Die für Agrarpolitik zuständige Kommissarin Mariann Fischer-Boel lobte das schnelle Vorgehen des EU-Parlaments und der Staaten. Nun könne man die durch den Ausbruch der Tierseuche entstandene Überproduktion an der Wurzel bekämpfen. Dazu sollten vor allem Bruteier aus dem EU-Markt gekauft werden. Wenn das nicht ausreiche, müsse man zudem die Zahl der Zuchttiere in Europa verringern.
Absatzrückgänge für Geflügelprodukte höchst unterschiedlich
Besonders in südlichen EU-Staaten ist der Verkauf von Geflügelprodukten nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Europa eingebrochen. In Griechenland, Italien und Zypern sank die Nachfrage zeitweise um bis zu 80 Prozent. In Deutschland ging der Absatz hingegen nur um 20 Prozent zurück. Der Markt hat sich nach Angaben von EU-Diplomaten dort inzwischen jedoch wieder erholt. Die deutsche Geflügelwirtschaft hat den Schaden durch den Nachfragerückgang bis März auf 150 Millionen Euro beziffert. Die Preise für Geflügelfleisch fielen im EU-Durchschnitt um rund 13 Prozent. Mehrere zehntausend Tonnen wurden eingelagert.
Die EU hatte bisher keine Möglichkeit, um auf die wirtschaftlichen Folgen der Seuche für Zuchtbetriebe zu reagieren, in denen die Krankheit nicht ausgebrochen war. Die Entscheidung, welche Programme zur Entschädigung sie fördern wollen, müssen nun zunächst die nationalen Agrarminister fällen. Sie können anschließend bei der EU-Kommission Finanzhilfen beantragen. Die Behörde werde von Fall zu Fall entscheiden, ob sie ein Programm für förderungswürdig halte, sagte Fischer-Boel. Die Kommission hat bereits ausgeschlossen, daß die private Lagerhaltung von Fleisch oder der Aufkauf und die Weitergabe als Nahrungsmittelspende finanziert werden können.
Das auch für den Menschen gefährliche H5N1-Virus ist bisher in 15 der 25 Mitgliedsstaaten aufgetreten, zuletzt Anfang April in Großbritannien. Die Seuche hat in der EU fast ausschließlich Wildvögel befallen: Nur in Schweden, Frankreich und Deutschland wurde je ein Fall bei Zuchtvögeln festgestellt. Am stärksten ist nach Angaben der EU-Kommission Deutschland betroffen. Dort traten 195 der insgesamt 393 in der EU bekannten Fälle auf. Es folgen Belgien und Polen mit jeweils 35 und 28 Fällen.