Der Ausbruch der Vogelgrippe in einem britischen Geflügelmastbetrieb ist nach Überzeugung der Behörden auf den Import von verseuchtem Truthahnfleisch aus Ungarn zurückzuführen. Darüber informierte der wissenschaftliche Chefberater der Regierung, Sir David King, am Freitag den Krisenstab des Kabinetts.
Der in der vergangenen Woche in dem ostenglischen Betrieb nachgewiesene Unterstamm des Virus H5N1 sei identisch mit dem Ende Januar in Ungarn aufgetauchten. Daher sei es „das wahrscheinlichste Szenario“, dass das Virus mit Frischfleisch aus Ungarn nach Großbritannien gelangte.
Türkei: Kinder in der Klinik
Im Südosten der Türkei wurden unterdessen vier Kinder vorsorglich ins Krankenhaus gebracht. In ihrem Dorf Bogazköy in der Provinz Batman war am Donnerstag bei Hausgeflügel die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Ob es sich um den auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1 handelt, ist bisher noch unklar. Vermutlich litten die Kinder nur an normalen grippalen Infekten, sagte der Provinzgouverneur Haluk Imga. Zur Untersuchung seien aber Blutproben in die Hauptstadt Ankara geschickt worden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stufte das Risiko für das Einschleppen des Erregers mit dem Personen- und Fahrzeugverkehr aus Großbritannien von „gering“ auf „mäßig“ hoch. Die Sicherheitsmaßnahmen in deutschen Geflügelhaltungen sollten weiter auf hohem Niveau gehalten werden, empfahl das Institut.
Übertragung durch Geflügelhandel
Der Naturschutzbund (Nabu) sah mit dem britischen Fall Anzeichen bestätigt, dass sich die Vogelgrippe vor allem durch den weltweiten Geflügelhandel überträgt. Die Seuche trete immer wieder in abgeschotteten großen Tierfarmen auf, sagte der Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Deutschland ist nach Ansicht des Bundesagrarministeriums aber gut gerüstet. „Wir sind in Deutschland sehr gut vorbereitet“, sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin.
Der Bauernverband rief die Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf, um einen Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland zu verhindern. „Die Gefahr der Einschleppung des Vogelgrippevirus H5N1 in die Hausgeflügelbestände ist nach wie vor hoch.“ Die Hygienebestimmungen müssten ebenso eingehalten werden wie die Stallpflicht. Eine von der Geflügelwirtschaft geforderte flächendeckende Stallpflicht hält der Bauernverband derzeit aber nicht für notwendig.
