21.02.2008 · Liechtenstein weigert sich auch nach der Standpauke von Bundeskanzlerin Merkel, Kernpunkte seiner Steuerpolitik zu ändern. Aus „Tradition“ soll Steuerhinterziehung auch weiterhin nicht strafrechtlich verfolgt werden. Regierungschef Otmar Hasler im F.A.Z.-Interview über politische Druckmittel und den Vorwurf des „Raubrittertums“.
Liechtenstein weigert sich auch nach der Standpauke von Bundeskanzlerin Merkel, Kernpunkte seiner Steuerpolitik zu ändern. Aus „Tradition“ soll Steuerhinterziehung auch weiterhin nicht strafrechtlich verfolgt werden. Regierungschef Otmar Hasler im F.A.Z.-Interview über politische Druckmittel und den Vorwurf des „Raubrittertums“. Mit ihm sprachen Wulf Schmiese und Manfred Schäfers.
Herr Regierungschef, die Bundeskanzlerin hat Ihnen im Kanzleramt eine Standpauke gehalten, wie keinem ausländischen Gast zuvor.
Mein Eindruck war ein ganz anderer. Wir haben sehr offen und freundschaftlich besprochen, wie Liechtenstein und Deutschland im Steuerbereich zusammenarbeiten können. Das war ein Gespräch in gegenseitigem Respekt.
Die Bundeskanzlerin hat von Liechtenstein „Kooperation“ in Steuerfragen verlangt. Werden Sie kooperieren?
Ich habe der Bundeskanzlerin und dem Bundesfinanzminister erklärt, dass die Reform des Finanzplatzes Liechtenstein ein Prozess ist, den wir längst begonnen haben. Das hat nichts zu tun mit den Vorkommnissen in Deutschland. Wir halten hohe Standards zur Geldwäschereibekämpfung ein, wir haben erste Abkommen für die Steuerkooperation abgeschlossen. Wir verhandeln derzeit ein Betrugsbekämpfungsabkommen mit der EU...
… weil Sie unbedingt dem Schengen-Raum beitreten wollen.
Das streben wir seit 2006 an, seit zwei Jahren verhandeln wir deshalb schon das Betrugsbekämpfungsabkommen. Die wesentlichen Reformen in diesen Themen werden bereits angegangen, und deshalb hat es uns sehr getroffen, dass in Deutschland nun so getan wird, als seien wir nicht kooperationswillig.
Hat die Bundeskanzlerin Ihnen zugesagt, dass Deutschland den Schengen-Beitritt Liechtensteins ratifizieren wird?
Die Bundeskanzlerin hat die Schengen-Ratifizierung nicht zugesichert, und wie sie wissen kann sie das auch nicht, weil der Deutsche Bundestag darüber eigenständig entscheiden muss. Beides gehört zusammen: Wer mehr Steuerkooperation mit Liechtenstein wünscht, kann nicht gegen unseren Beitritt in den Schengen-Raum sein.
Was bedeutete es für Ihr Land, wenn der Schengen-Beitritt blockiert würde?
Es wäre ein großes Problem - für uns wie für die EU. Dann gäbe es inmitten von Europa ein kleines Land ohne Zugang. Wir wären von den Schengen-Ländern Österreich und der Schweiz umgeben. Die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz könnten wir nicht aufrecht halten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ernsthaft jemand diese künstlichen Grenzen im Europa von heute ziehen will.
Deutschland und die EU könnten aber genau das als Druckmittel einsetzen. Könnte ein so kleines Land wie Liechtenstein dem etwas entgegenhalten, ohne seine grundsätzliche Haltung zum Bankgeheimnis aufzugeben?
Wir können hier nur mit Prinzipien argumentieren: Wir sind überzeugt, dass der Schutz der Privatsphäre ein fundamentales Recht jedes Einzelnen ist. Unsere Staats- und Verfassungsordnung gesteht das den Bürgern zu, auch jenen, die nicht in Liechtenstein leben. Dennoch nehmen wir die Missbrauchsbekämpfung ernst. Betrug wird bei uns so geahndet wie in Deutschland.
Allerdings versteht man in Liechtenstein unter Betrug anderes als in Deutschland. Warum wird bei Ihnen Steuerhinterziehung nicht straf-, sondern nur zivilrechtlich verfolgt?
Das ist eine alte Rechtstradition bei uns, die seit bald 80 Jahren besteht. Wir haben das Staatsverständnis, grundsätzlich dem Bürger zu vertrauen. Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einem Steuerdelikt wird strafrechtlich verfolgt. Passive Steuerhinterziehung nach unserer Rechtstradition ist ein verwaltungsrechtlicher Verstoß und kann ernste finanzielle Konsequenzen haben. Wir haben in ganz Europa bei den direkten Steuern sehr viele unterschiedliche Rechtsauffassungen. Über die Vereinheitlichung des Betrugsbegriffs verhandeln wir seit 2006 mit der EU.
Die Bundeskanzlerin verlangt, dass die deutschen Finanzämter von Liechtenstein nicht schlechter behandelt werden als amerikanische Finanzbehörden. Konnten Sie ihr das zusagen?
Ich habe da keine konkreten Zusagen gemacht, da wir uns derzeit in Verhandlungen mit der EU über das Betrugsbekämpfungsabkommen befinden, das in diese Richtung geht. Das Rechtshilfeabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nimmt Bezug auf das ganz spezifische amerikanische Steuersystem, das sich von dem der europäischen Länder wesentlich unterscheidet. Daher bringt es nichts, die dortigen Bestimmungen eins zu eins zu übernehmen.
Deutschland wirft Liechtenstein vor, dass die Konstruktion der anonymen Stiftung, die bei Ihnen möglich ist, zum Steuerbetrug einlädt. Wird Liechtenstein auf diese Anonymität verzichten?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wir wollen bei diesem Konstrukt der Stiftungen bleiben. Dazu stehe ich. Denn das Stiftungsrecht ist eine liechtensteinische Institution, die so seit 80 Jahren existiert. Damit werden Vermögen verselbständigt. Die Stiftungen bieten auch die Möglichkeit, generationenübergreifende Probleme zu regeln, sie sichern damit Unternehmen ab. Sollte Betrug festgestellt werden, sind wir selbstverständlich bereit, Rechtshilfe zu leisten.
Wie sollen denn deutsche Finanzämter wissen, wer betrügt, wenn Liechtenstein dem Betrüger Anonymität gewährt?
Das ist die Aufgabe der Steuerbehörden in jedem Land: Wenn das Einkommen nicht zu der gezahlten Steuer passt, dann liegt der Verdacht der Hinterziehung nahe…
…Wie soll das Finanzamt wissen, wie hoch das Einkommen ist und dass es nach Liechtenstein geflossen ist?
Sie kennen die Fähigkeiten ihrer Finanzämter sicher besser als ich.
Wie viele Stiftungen gibt es denn überhaupt dort, und wie viele sind von Deutschen?
Insgesamt gibt es an die 50.000 Stiftungen in Liechtenstein. Wie viele der Stifter deutscher oder anderer Nationalität sind, wissen wir nicht.
Laut Wörterbuch ist Stiftung ein geschenktes, zweckgebundenes Vermögen. Bei Ihnen könnte man darunter „Stiftengehen“ verstehen. Wie definieren Sie Stiftung?
Eine Stiftung ist ein zweckgebundenes Vermögen, das verwaltet und gemehrt wird für den Stiftungszweck. Derzeit wird bei uns im Parlament das Stiftungsrecht modernisiert, und eine Streitfrage ist, welchen Zweck Stiftungen haben dürfen. Auch soll der Stifter künftig nicht mehr so leicht in die Stiftung hineinregieren können.
Der SPD-Vorsitzende Beck nennt die Steuerpolitik Liechtensteins „modernes Raubrittertum“. Ihr Land unterstütze „verbrecherisches Verhalten“ und betreibe „organisierte Kriminalität“. Wie empfinden Sie den Druck?
Glauben sie mir, auf dieser Ebene kommen wir nicht weiter. Das weise ich entschieden zurück. Wer so etwas öffentlich behauptet, beleidigt mein Land, ohne zu wissen, worüber er spricht. Er schadet damit auch Deutschland. Denn liechtensteinische Unternehmen haben viele tausend Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen. Der Finanzplatz Liechtenstein ist reguliert. Für Steuervergehen in Deutschland kann man nicht einfach uns verantwortlich machen. Da sucht man das Problem am falschen Ort.
Liechtenstein langte auch kräftig zu: Ihr Staatsoberhaupt warf der Bundesregierung Hehlerei vor, weil sie Geld für gestohlene Bankdaten gab.
Wir waren und sind über die Art der Datenbeschaffung irritiert und haben unserem Ärger über die pauschalen Vorwürfe, die gegen unser Land in den letzten Tagen erhoben wurden, Luft gemacht. Jetzt sollten wir den Blick nach vorne richten.
War der Ankauf Hehlerei?
Nach unserer Rechtsauffassung ist es verboten, gestohlene Daten zu verkaufen oder aber auch nur zu kaufen. Deutschland muss selbst diskutieren, wie es den Vorgang bewertet. Mit der Bundeskanzlerin teile ich den Wunsch, dass wir in Zukunft konstruktiv miteinander umgehen wollen.
Handelte es sich denn aus liechtensteinischer Sicht um Geheimnisverrat?
Es sind die geheimen Daten einer Bank gestohlen worden. Werden diese gekauft und veröffentlicht, so ist das natürlich Geheimnisverrat.
Liechtenstein sucht angeblich eine deutsche Anwaltskanzlei, die verhindert, dass die gestohlene Datei rechtlich verwertet werden kann. Stimmt das?
Nein. Das ist nicht Aufgabe des Staates Liechtenstein, wohl aber die der Anwälte aller nun in Deutschland Beschuldigten.
Wie weit geht Ihre Kooperationsbereitschaft mit deutschen Behörden? Lassen Sie den Bundesnachrichtendienst in Liechtenstein arbeiten? Sind dort - wie in etwa 80 weiteren befreundeten Staaten - BND-Mitarbeiter akkreditiert?
In Liechtenstein sind keine BND-Mitarbeiter akkreditiert. Diese Form der Kooperation suchen wir nicht. Wir setzen auf Zusammenarbeit der zuständigen Behörden auf rechtlich einwandfreiem Terrain: Das sind die Finanzmarktaufsicht und die Staatsanwaltschaft. Hier arbeiten unsere Institutionen eng und gut miteinander¸ denken Sie nur zuletzt an den Fall Siemens.
Bundeskanzlerin Merkel verlangt, dass Liechtenstein mit der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, enger zusammenarbeitet. Liechtenstein steht wegen unfairer Steuerpraktiken auf der Liste der unkooperativen Staaten. Wollen sie das nun ändern?
Die OECD wirft Liechtenstein vor, dass wir nicht am automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten teilnehmen. Wir verlangen aber von der OECD, den gleichen Anspruch an andere europäische Staaten anzulegen, die auch Wirtschaftsstandorte sind, wie etwa Luxemburg. Bisher wird hier mit zweierlei Maß gemessen.
Die Bundesregierung fordert, dass Liechtenstein die dritte EU-Geldwäscherichtlinie umsetzt. Haben sie das zugesagt?
Wir arbeiten daran. Aber die Forderung hat mich gewundert, da Deutschland selber die dritte EU-Geldwäscherichtlinie aus mir unbekannten Gründen noch nicht ins nationale Recht überführt hat. Da wirkt eine solche Forderung an Liechtenstein schon skurril.
Kann es Zufall sein, dass ausgerechnet zu Ihrem Besuch der Skandal bekannt geworden ist?
Ich möchte mich zu diesem Thema nicht an Spekulationen beteiligen.