05.08.2008 · In der Liechtenstein-Steueraffäre prüfen Fahnder neue Hinweise auf rund 2000 bislang unbekannte Konten mutmaßlicher deutscher Steuersünder. Die Anwältinnen eines Angeklagten haben dem Landgericht Rostock eine Tüte mit einem Stapel kopierter Kontobelege vorgelegt.
Von Joachim JahnIn der Affäre um die Liechtensteinische Landesbank LBB haben die Behörden mit den Ermittlungen begonnen. Die Staatsanwaltschaft Rostock legte am Montag zusammen mit der Steuerfahndung die Marschrichtung fest, wie Oberstaatsanwalt Peter Lückemann der F.A.Z. bestätigte. „Betroffen sind rund 2000 Bankkunden aus allen Bundesländern und ein Gesamtbetrag von schätzungsweise 3 Milliarden Euro“, sagte der Strafverfolger. „Unser Problem ist, dass die Behörden der Länder nicht vernetzt sind.“
„Starke Ermittlungsgruppe“
Es gebe aber eine „starke Ermittlungsgruppe“. Sie werde von Steuerfahndern aus Wuppertal unterstützt; diese bearbeiten bereits die Unterlagen über deutsche Steuersünder, die mit Hilfe der Liechtensteiner LGT-Bank Vermögen in dortigen Stiftungen versteckt haben. Dort waren die Dokumente, die der Bundesnachrichtendienst von einem früheren Bankmitarbeiter gekauft hat, allerdings detailreicher.
In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Rostock hatte die Verteidigerin des Hauptangeklagten Michael Freitag, Leonore Gottschalk-Solger, dem Gericht überraschend mutmaßliche Bankunterlagen der LBB überreicht. Ihr Mandant soll sowohl das Geldinstitut wie auch dessen Kunden um Millionenbeträge erpresst haben.
Postleitzahlen aus Süddeutschland
Gottschalk-Solger sagte der F.A.Z., ihr seien vor allem Postleitzahlen aus Süddeutschland aufgefallen, ebenso viele Doktortitel. „Ich hoffe, dass das nicht alles Juristen sind“, scherzte sie. Ob aber besonders viele Mediziner darunter seien, wisse sie nicht. Die Rechtsanwältin will nun erreichen, dass das Gericht diese Kontoinhaber als Zeugen vorlädt. Ihr Argument: Die Kunden sollen bestätigen, dass es sich um Schwarzgeld handele und die Bank dies genau wusste. „Dann hat das Geldinstitut Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und ist weniger schutzwürdig, wenn es selbst geschädigt wird“, sagte Gottschalk-Solger.
Oberstaatsanwalt Lückemann vermutet, dass die neuen Beweisunterlagen authentisch sind. „Wir haben darin Daten wiedergefunden, die uns schon bekannt waren.“ Die Finanzämter müssen nun jeweils am Wohnsitz der Kontoinhaber prüfen, ob diese ihre Einkünfte ordentlich versteuert haben. Dafür haben die Strafverfolger eigens Kopien der gesamten Schriftstücke angefertigt. Die Originale haben sie an die Polizei weitergeleitet - zur kriminaltechnischen Untersuchung etwa auf Fingerabdrücke. „Wir wollen schließlich wissen, wer die Papiere alles in der Hand gehabt hat“, erläutert Lückemann.
Rechtsstaat? ????
Ulrich Edzard Conradi (TabooTwoo)
- 03.08.2008, 00:55 Uhr
Der Staat sollte wie bei der Drogenfahndung handeln
Paul Rabe (heidelpaul)
- 03.08.2008, 11:58 Uhr
Immer DRAUF auf die Reichen!
Peter horrex (Eysel)
- 03.08.2008, 16:56 Uhr
Wieder welche von denen erwischt.
Hans-Werner Bender (DRHWB)
- 04.08.2008, 12:20 Uhr
@Rabe
Sven Michaelsen (Der_kleine_Amrumer)
- 04.08.2008, 17:41 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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