26.01.2009 · Zügig hat Klaus Zumwinkel seine Steuerhinterziehung in der Liechtensteiner Affäre gestanden, zügig kam nun das Urteil. Der frühere Post-Vorstandsvorsitzende und prominenteste Kopf der Steueraffäre wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Zahlungsauflage von einer Million Euro verurteilt.
Von Joachim JahnDas Landgericht Bochum hat den früheren Postchef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zumwinkel muss überdies 1 Million Euro an die Staatskasse sowie gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Zumwinkel und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil sofort an, so dass es bereits rechtskräftig ist.
Der Vorsitzende der Zwölften Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, hielt Zumwinkel dessen schnelles Geständnis zugute, bei dem er nichts beschönigt habe, sowie seine außergewöhnlich erfolgreiche Karriere. Nach Bekanntwerden seiner Straftat habe er zudem alle Funktionen in der Wirtschaft aufgeben müssen.
Abgaben hinterzogen und mit krimineller Energie verschleiert
Mittrup würdigte, dass Zumwinkel seine Schulden beim Finanzamt umgehend beglichen hatte. Neben den knapp 970.000 Euro, wegen deren Hinterziehung er angeklagt war, waren dies wegen der längeren Verjährungsfristen im Steuerrecht weitere 2,9 Millionen Euro. Insgesamt über 21 Jahre habe Zumwinkel Abgaben hinterzogen und mit krimineller Energie in seiner Stiftung verschleiert, sagte der Richter.
Die Art und Weise seiner Festnahme und Wohnungsdurchsuchung sei nicht hinnehmbar gewesen, rügte Mittrup deren Direktübertragung im Fernsehen. Dennoch sei seine Kammer überzeugt, dass die vom Bundesnachrichtendienst aufgekaufte CD mit gestohlenen Bankdaten vor Gericht habe verwertet werden dürfen. Eine höchstrichterliche Klärung dieser Frage bezeichnete der Vorsitzende allerdings als wünschenswert. Nicht nachvollziehbar sei letztlich, warum ein dermaßen vermögender Mann mit einer eigenen Burg am Gardasee eine solche Tat begangen habe.
Verteidiger: „Mediale Hinrichtung und Vorverurteilung“
Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren nebst einer Strafzahlung von einer Million Euro gefordert. Zumwinkel habe er seine Einkünfte systematisch verschleiert, indem er mit den Stiftungsräten Codewörter verabredet hatte, diese ihn nur selten und ohne Namensnennung anrufen durften und er sich von seinem Chauffeur stets erst in Grenznähe habe abholen lassen.
Zumwinkels Strafverteidiger Hanns Feigen beklagte die „mediale Hinrichtung und Vorverurteilung“ seines Mandanten aufgrund von Indiskretionen aus Ermittlerkreisen. Dieser habe sehr viel mehr Steuern bezahlt als hinterzogen und die Privatisierung der früheren Bundespost 500.000 Arbeitsplätze „geschaffen oder erhalten“; damit habe er sich um dieses Land in hohem Maße verdient gemacht. Feigen wies darauf hin, dass Zumwinkel in dem Strafprozess darauf verzichtet habe, die Verwertbarkeit der vom Bundesnachrichtendienst angekauften gestohlenen Bankdaten aus Liechtenstein in Frage zu stellen.
Kann denn Liebe Sünde sein?
Peter Paul (petepaul)
- 26.01.2009, 15:58 Uhr
Hrn. Joachim Schwarz
Martin Kunstmann (Martinek)
- 26.01.2009, 15:58 Uhr
Ein Schlag ins Gesicht...
Jim Bartel (Jean-Carlo)
- 26.01.2009, 16:07 Uhr
Sauerei
Reiner Luecker (Reinerluecker)
- 26.01.2009, 16:13 Uhr
Sehr zu begrüßen denn Haft hieße nur geringe Bußzahlung
Marie Gruber (mariluI)
- 26.01.2009, 16:18 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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