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Globale Affäre Steuerbehörden ermitteln auf der ganzen Welt

27.02.2008 ·  Die Liechtensteiner Steueraffäre ist nicht mehr nur ein deutsches Phänomen. Auch andere Staaten haben inzwischen umfangreiche Untersuchungen eingeleitet, darunter Amerika, Australien, Frankreich, Italien und Spanien.

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In der Affäre um Liechtensteiner Stiftungen ermitteln nicht mehr nur deutsche Strafverfolger gegen mutmaßliche Steuersünder. Auch andere Staaten haben umfangreiche Untersuchungen begonnen: Rund 100 Verdächtige sind nach Angaben der amerikanischen Finanzbehörde, des Internal Revenue Service (IRS), im Zusammenhang mit Konten im Fürstentum ins Visier der Steuerfahnder gerückt. "Jeder, der Einkünfte oder Kapitalerträge auf solchen Konten verheimlicht hat, wäre gut beraten dies schnell offen zu legen", sagte die IRS-Chefin Linda Stiff. In Australien wurden die Häuser von 20 Verdächtigen durchsucht.

Auch die spanischen Behörden ermitteln gegen Einwohner, die möglicherweise Steuern in Liechtenstein hinterzogen haben. Dies gab die nationale Steuerbehörde bekannt. Über die Zahl der potentiellen Steuersünder sagte das Amt jedoch ebenso wenig wie über die Nationalität. Immerhin gehören zu den rund 45 Millionen Einwohnern auch rund 164.000 Deutsche. In Frankreich werden rund 200 Menschen verdächtigt, Steuern am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Die Regierung habe im Rahmen der normalen Behördenzusammenarbeit zwischen den Staaten eine Aufstellung mit Verdächtigen erhalten. In Italien sollen rund 100 Personen auf einer Liste von Verdächtigen stehen.

Im Fürstentum wird gegen den Informanten ermittelt

Selbst die Staatsanwaltschaft des Fürstentums hat inzwischen Vorermittlungen aufgenommen. Dort haben die Strafverfolgungsbehörden allerdings den Informanten im Visier, der die Daten über Konten der Liechtensteiner LGT-Bank gestohlen und an den Bundesnachrichtendienst BND weitergeleitet haben soll. Gegen ihn und weitere mögliche Täter werde wegen des Verdachts der Auskundschaftung eines Geschäftsgeheimnisses zu Gunsten des Auslands sowie wegen Datendiebstahls ermittelt, gab die Staatsanwaltschaft in Vaduz am Mittwoch bekannt. Die Behörde habe zwei Rechtshilfegesuche an die Staatsanwaltschaften Bochum und München gestellt. Außerdem bitte das Fürstliche Landgericht um Information über die Art und den Umfang der Daten und die Umstände, die zur Übergabe an die deutschen Behörden führten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich unterdessen für schärfere Kontrollen als entscheidenden Hebel im Kampf gegen die Steuerhinterziehung aus. "Von höheren Strafen, insbesondere längeren Gefängnisstrafen, halten wir wenig", sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki dieser Zeitung. "Wenn die Delinquenten im Knast sitzen, kosten sie das Geld des Steuerzahlers und können auch ihre Schulden gegenüber dem Fiskus nicht ausreichend zurückzahlen." Das Interesse des Rechtsstaates solle weniger in der Befriedigung der Rachegelüste für begangenes Unrecht bestehen. Vielmehr sollten Steuerbetrügereien möglichst effektiv verhindert werden. "Wenn diese Delikte allerdings schon begangen sind, müssen die Schuldner ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staat begleichen - zuzüglich hoher Geldstrafen", verlangte Matecki.

DGB: Es fehlen 6000 Steuerfahnder und Betriebsprüfer

Das DGB-Vorstandsmitglied hält wenig von der These, dass die bekannt gewordenen Steuerhinterziehungen über Stiftungen in Liechtenstein Folge einer zu hohen Abgabelast seien. "Die jüngste Vergangenheit hat bewiesen, dass die Höhe der Einkommensteuersätze keinen Einfluss auf die Steuerehrlichkeit hat." Matecki wies zudem darauf hin, dass eine weitere Steuerentlastung zugunsten der Großverdiener und Unternehmen automatisch zur Folge hätte, dass die ohnehin schon gebeutelten Arbeitnehmer noch mehr Steuern von ihrem Lohn zahlen müssten.

Zur effektiveren Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert der DGB mehr Personal für die Finanzverwaltungen. In Deutschland fehlten rund 6000 Betriebsprüfer, Steuerfahnder und Innendienstkräfte. Darüber hinaus spricht sich der DGB für eine Aufhebung des Bankgeheimnisses aus. Er will Finanzdienstleister verpflichten, die von ihnen gezahlten Kapitalerträge samt Adressaten den Finanzämtern mitzuteilen.

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