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Wikileaks Der deutsche Skandal der Geheimakten

29.07.2010 ·  Der Einsatz amerikanischer Spezialkräfte im deutschen Regionalkommando Nordafghanistan, die im Einsatz auch gezielt töten dürfen, ist längst bekannt. Dennoch wirft die Opposition der Regierung Täuschung vor.

Von Majid Sattar
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Es hat schon etwas Merkwürdiges, dass den deutschen Verteidigungsministern der jüngeren Zeit hartnäckig das Zugeständnis abgerungen werden musste, der Einsatz in Afghanistan sei ein Krieg - und dass sich der gegenwärtige Minister nun, nach der Veröffentlichung geheimer Dokumente über den Militäreinsatz, dem Vorwurf ausgesetzt sieht, seine Soldaten seien mittelbar, an der „völkerrechtswidrigen“ gezielten Tötung Aufständischer beteiligt.

Drei Tage nach der Veröffentlichung von mehr als 90.000 Akten durch das Internetportal Wikileaks scheint die Öffentlichkeit aus der Masse der Informationen etwas vermeintlich Skandalträchtiges herausgefiltert zu haben: den Einsatz amerikanischer Spezialkräfte, namentlich der „US Task Force 373“, die in Einzelfällen, wie aus den Geheimakten hervorgeht, auch führende Taliban-Kämpfer gezielt getötet hat, im deutschen Regionalkommando Nord. Unterstanden diese Einsätze der in Mazar-i-Sharif stationierten Einheit also den deutschen Befehlsstrukturen, wie die Opposition glauben machen will? Und sind sie im Zweifel auch auf der Grundlage deutscher Aufklärungsarbeit durchgeführt worden?

Einsatz tödlicher Gewalt mit Ausnahmen zulässig

Die Wirklichkeit ist etwas komplizierter. Deutschland helfe zwar bei der Erstellung von Listen, schreibe dabei aber nur Personen zur Gefangennahme aus, sagte der Sprecher des Verteidigungsministeriums am Mittwoch in Berlin. Im Militärjargon heißt das: Während amerikanische Spezialkräfte nach der Devise handeln „capture or kill“, also fassen oder töten, beschränke sich die Bundeswehr auf den ersten Teil der Mission. Der Einsatz tödlicher Gewalt sei im Übrigen völkerrechtlich zulässig, wenn angemessen Rücksicht auf Zivilisten genommen und das Übermaßverbot beachtet werde. Grundlage seien die in der Nato festgelegten Einsatzregeln. Deutschland habe der Bundeswehr bewusst Selbstbeschränkungen („Caveats“) auflegt, die gezielte Tötungen ausschlössen.

Video: Geteiltes Echo auf WikiLeaks-Veröffentlichung

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums fügte aber an, er wolle nicht „seine Hand dafür auf den Tisch legen“, hundertprozentig zu wissen, was in den Spezialkräften anderer Nationen passiere. Und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) selbst forderte nun eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz von Spezialkräften am Hindukusch. „Die haben wir derzeit international abgestimmt zu meiner Zufriedenheit noch nicht“, sagte er.

In der Bundesregierung wird darauf verwiesen, dass es in Afghanistan drei unterschiedliche Kategorien von Spezialkräften gebe: solche unter dem Isaf-Mandat, solche unter dem Mandat „Enduring Freedom“ und solche unter rein nationalem Kommando der Vereinigten Staaten. Dazu zähle die Task Force 373, die direkt dem Regionalkommando Centcom in Tampa/Florida unterstellt sei, also unabhängig vom deutschen Regionalkommando in Nordafghanistan operiere. Zudem gebe es sechs unterschiedliche „Target-Listen“, eine von ihnen sei eine Nato-Liste, bei deren Erstellung auch die Bundeswehr mitwirke. Diese Liste trage den Vermerk „capture“. Nicht auszuschließen sei indes, dass sich Namen auf der Nato-Liste befänden, die auch auf Listen der Streitkräfte anderer Nationen mit dem Vermerk „kill“ geführt werden.

Trittin: Wikileaks enthalten nichts Neues

Die Opposition nutzt die Veröffentlichung der Geheimakten unterdessen, um den Afghanistan-Einsatz insgesamt in Frage zu stellen. Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Mützenich, sagte etwa, die Regierung müsse klären, ob die Aktionen der amerikanischen Streitkräfte völkerrechtlich gedeckt seien. Die SPD werde ihre Zustimmung zur Verlängerung des Afghanistan-Mandats im März 2011 davon abhängig machen, wie umfassend die Regierung aufkläre. Auch die Vorsitzende der Linkspartei, Gesine Lötzsch, ließ sich mit den Worten vernehmen, bei der Verabschiedung der Afghanistan-Mandate hätten nicht alle Informationen vorgelegen, die jetzt verfügbar seien. In ihrer Partei wird auch Aufklärung über den Einsatz der deutschen Spezialkräfte in der „Task Force 47“ verlangt. Und Omid Nouripour, Obmann der Grünen im Verteidigungsausschuss, sagte, dem Ausschuss seien wichtige Details vorenthalten worden. Dabei habe die Bundesregierung stets hervorgehoben, die Amerikaner würden bestens über das informieren, was sie im Norden tun.

Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, relativierte diese Aussage hingegen. Im ZDF sagte er, was das „Agieren der amerikanischen Sondereinheit“ anbelange, finde er in den Papieren nichts Neues. Er sei erst kürzlich auf dem Stützpunkt in Mazar-i-Sharif gewesen und die deutschen Soldaten dort machten „über die Existenz dieser Gruppe (Task Force 373) kein Geheimnis“. Auch Guttenberg hatte zuvor gesagt, es sei kein Geheimnis, dass es „diese Einheit“ gebe. Der Verteidigungsausschuss sei in den Unterrichtungen durch die Bundesregierung auch darüber informiert worden. „Das, was wir wissen, geben wir auch an die Opposition, an die Obleute weiter.“ Diese müssten aber auch wach sein. Das zielte offenbar auf die Äußerungen Nouripours. Trittin erwiderte dies mit den Worten: „Unser Obmann schläft nicht.“

Die Bundesregierung befindet sich in einem Dilemma, denn sie unterrichtet die Obleute über sensible militärische Vorgänge in Afghanistan vertraulich; sie kann naturgemäß der Öffentlichkeit nicht darlegen, was sie den Parlamentariern offenlegt. Die Opposition nutzt dieses Dilemma offenbar aus. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz (CDU), sagte nun, die Geschichte des Afghanistankrieges müsse „nicht neu geschrieben werden“, da die Dokumente „alles in allem, von kleineren Ausnahmen abgesehen, der offiziellen Darstellung der Regierung“ nicht widersprächen. Die nächste Unterrichtung des Parlaments ist für den 23. August vorgesehen.

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Jahrgang 1970, politischer Korrespondent in Berlin.

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