19.08.2010 · Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombardements zweier Tanklaster in Kundus einleiten. Dies teilte das Bundesverteidigungsministerium mit.
Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombardements zweier Tanklaster in Kundus einleiten. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung des Verteidigungsministeriums in Berlin.
Bei dem von Oberst Klein befohlenen Luftschlag auf die im nordafghanischen Kundus-Fluss steckengebliebene Tanklastwagen und mehrere Talibankämpfer, die sie entführt hatten, waren am 4. September 2009 nach einem offiziellen Bericht der Afghanistan-Schutztruppe Isaf bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden.
Klein hatte die Tanklaster als Gefahr für die in dem deutschen Verantwortungsbereich stationierten Soldaten angesehen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums war der Angriffsbefehl völkerrechtlich zulässig.
Untersuchungen noch nicht abgeschlossen
Die Bundesanwaltschaft hatte im April ein Verfahren gegen den Oberst eingestellt. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es Anfang April zur Begründung. Die Bundesanwaltschaft hatte erstmals gegen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt.
Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte. Vollständig abgeschlossen sind die Untersuchungen der Luftschläge von Kundus aber noch nicht: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall.