Home
http://www.faz.net/-2aq-y7ec
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Samstag, 11. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Guttenberg vor Kundus-Ausschuss „Der Angriff hätte nicht erfolgen dürfen“

22.04.2010 ·  Verteidigungsminister Guttenberg hat vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss Fehler bei der Beurteilung des Bombenangriffs auf zwei Tanklaster zugegeben. Die Schuld dafür gibt er vor allem der damaligen Spitze seines Ministeriums.

Artikel Bilder (2) Video Lesermeinungen (25)

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat sein Vorgehen in der Kundus-Affäre gerechtfertigt, den umstrittenen Luftangriff aber rückblickend als falsch bezeichnet. „So unmittelbar war die Bedrohungslage nicht, um bewusst oder gezielt zivile Opfer in Kauf zu nehmen“, sagte er am Donnerstag in seiner Aussage vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss. Mit den heutigen Kenntnissen hätte auch Oberst Georg Klein das Bombardement nicht angeordnet. Den sogenannten Feldjägerbericht über den Luftschlag bei Kundus vom 4. September 2009 bezeichnete Guttenberg als „zentrales“ Dokument. Gleichwohl sei nicht der Inhalt dieses Berichtes entscheidend dafür gewesen, dass er sich rund einen Monat nach Amtsantritt von seinem Staatssekretär Wichert und seinem Generalinspekteur Schneiderhan getrennt hat. Grund sei vielmehr die Tatsache gewesen, dass der Bericht trotz dessen Bedeutung ihm gegenüber nie erwähnt worden sei, ehe er durch Anfragen der „Bild“-Zeitung am 25. November davon erfahren habe.

„Ich verstehe es nicht und akzeptiere es nicht, dass mir dieser Bericht nicht vorgelegt und ich nicht informiert worden bin“, sagte Guttenberg in einer etwa eineinhalbstündigen, von einem Manuskript abgelesenen Stellungnahme, auf die er in der anschließenden Zeugenbefragung immer wieder verwies. Er wies „Verschwörungstheorien“ zurück, er habe die beiden als „Bauernopfer oder Sündenböcke“ wegen einer eigenen Fehleinschätzung entlassen.

Solche Behauptungen entbehrten jeder Grundlage. Der Feldjägerbericht sei einer nationalen deutschen Untersuchung entsprungen, von der er durch die „Bild“-Zeitung erstmals erfahren habe, sagte Guttenberg. Auch von der Existenz von Videoaufnahmen, die zum Anhang des Feldjägerberichtes gehören, habe er zuvor nichts gewusst. Schließlich zeige dieser Bericht, dass man schon zu einem frühen Zeitpunkt von der Möglichkeit gewusst habe, dass die Bombardierung zivile Opfer kosten könnte. Bei dem von einem deutschen Offizier, Oberst Klein, befohlenen Luftschlag auf zwei im Kundus-Fluss steckengebliebene Tanklastwagen und mehrere Talibankämpfer, die sie entführt hatten, waren zahlreiche Menschen ums Leben gekommen.

Er habe sich auf Schneiderhan und Wichert verlassen

Wichert und Schneiderhan hatten in ihren Zeugenbefragungen vor dem Ausschuss den Feldjägerbericht als qualitativ schlechtes und inhaltlich unbedeutendes Dokument abgetan. Der vom Kommandeur der Internationalen Afghanistan-Truppe Isaf angeordnete, weit ausführlichere Untersuchungsbericht („Com-Isaf-Bericht“) habe alle wesentlichen Fakten enthalten. Dieser Bericht war am Tag von Guttenbergs Amtsübernahme in Berlin eingetroffen. Allerdings war in der Befragung des früheren Verteidigungsministers Franz Josef Jung (CDU) deutlich geworden, dass man sich über die Problematik des Feldjägerberichts durchaus Gedanken gemacht hatte. Guttenberg verwies darauf, er sei nach Erhalt des Berichtes besonders beunruhigt über einen Vermerk des Einsatzführungsstabes gewesen, wonach der Feldjägerbericht ohne begleitende Kommentierung rechtliche Nachteile für Oberst Klein zur Folge haben könnte.

Der Minister stellte dar, warum er zunächst am 6. November den Luftschlag als angemessen und einen Monat später als nicht angemessen bezeichnet habe. Zunächst habe er sich auf die Expertise seiner Berater, Schneiderhan und Wichert, verlassen. Auch eine achtseitige Bewertung des „Com-Isaf-Berichtes“ habe keinen Zweifel an der militärischen Angemessenheit enthalten. Dass es in der „Generalität“ durchaus andere Auffassungen gebe, habe er erst später erfahren, sagte Guttenberg.

Dass er am 6. November über die militärische Vorlage hinausgegangen ist und gesagt hat, auch ohne die damaligen Fehler im militärischen Ablauf in Kundus hätte es zum Luftschlag kommen müssen, sei seine eigene, „zu Recht kritisierte missverständliche Formulierung“. Er habe sie allerdings damals in einem Telefongespräch dem damaligen Generalinspekteur Schneiderhan vorgelesen, und der habe keine Einwände dagegen gehabt.

Opposition meint, Guttenberg habe sich in Widersprüche verwickelt

Auch darin unterschied sich Guttenberg von der Darstellung Schneiderhans, der angegeben hatte, von der Zusatzformulierung des Ministers erst im Nachhinein erfahren zu haben. Auch in weiteren Einzelheiten widersprachen Guttenbergs Aussagen denen von Wichert und Schneiderhan - vor allem über das Gespräch, in dem Guttenberg sie nach der Existenz weiterer Berichte gefragt hatte. Diese hatten gesagt, dabei sei nur die Büroleiterin des Ministers anwesend gewesen, er erinnerte sich zudem an die Anwesenheit seines Adjutanten; beide Mitarbeiter hätten Aufzeichnungen gemacht, sagte Guttenberg.

SPD, Linkspartei und Grüne befanden, Guttenberg habe sich in Widersprüche verwickelt. Der Verteidigungs-Obmann der SPD, Arnold, will daher Guttenberg, Schneiderhan und Wichert für eine Gegenüberstellung ein weiteres Mal vorladen. Er warf Guttenberg vor, die beiden „wegen einer Meldung der Bild-Zeitung“ stil- und würdelos entlassen zu haben.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen