18.12.2009 · Der Heeresgeneral Volker Wieker wird ranghöchster Soldat der Bundeswehr. Er besetzt den Posten, den Wolfgang Schneiderhan im Streit mit dem Verteidigungsminister abgeben musste. Unterdessen geraten Stück für Stück neue Details über die Geschehnisse des Luftschlags bei Kundus ans Licht.
Der Kommandeur des deutsch-niederländischen Korps, Volker Wieker, wird neuer Generalinspekteur der Bundeswehr. Das teilte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) am Freitag in Berlin mit. Guttenberg nannte Wieker einen „ausgesprochen erfahrenen Offizier“, der sich auf einer ganzen Reihe hervorgehobener Positionen bewährt habe.
Wieker wird Nachfolger von General Wolfgang Schneiderhan, der im Streit mit Guttenberg aus dem Amt geschieden war. Guttenberg hält Schneiderhan vor, dieser habe ihm Berichte über die Bombardierung zweier Tanklaster in Kundus am 4. September vorenthalten. Schneiderhan besteht darauf, er habe sie lediglich nicht vorgelegt, nicht aber vorsätzlich vorenthalten. Wieker ist 55 Jahre alt und seit dem 9. Oktober 2009 Chef des Stabes der Isaf in Afghanistan. Er trat 1974 als Offiziersanwärter in den Dienst der Bundeswehr und wurde zum Artillerieoffizier ausgebildet.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und militärischer Berater der Bundesregierung. Er ist für die Entwicklung und Umsetzung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich. In diesem Zusammenhang hat er Weisungsrecht gegenüber den Inspekteuren von Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst der Bundeswehr und der Streitkräftebasis.
Schneiderhan hatte sich im Gespräch mit der „Zeit“ gegen den Vorwurf Guttenbergs verwehrt, er habe dem Minister Informationen zum von einem deutschen Offizier befohlenen Luftschlag von Kundus vorenthalten. (Siehe auch: Schneiderhan bezichtigt Guttenberg der Lüge) Allerdings widerspricht der Wortlaut von Schneiderhans Rücktrittsgesuch dieser Aussage. In dem Schreiben heißt es laut der Zeitschrift „Stern“: „Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben Ihre Erklärung vom 6.11.09 zum Luft-Boden-Einsatz in Kundus auf der Grundlage des Abschlussberichtes Com-Isaf abgegeben. Andere Zwischenberichte, Berichte und Meldungen wurden Ihnen nicht vorgelegt. Dafür übernehme ich die Verantwortung. Deshalb bitte ich Sie, mich von meinen Dienstpflichten zu entbinden und in den Ruhestand zu versetzen.“
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zur Bombardierung vom 4. September werden nicht so bald zu einem Ende kommen. Generalbundesanwältin Monika Harms sagte bei der Jahrespressekonferenz ihrer Behörde am Freitag in Karlsruhe, angesichts der Fülle des Materials und der komplexen Rechtsfragen sei nicht mit einem raschen Abschluss der Auswertung zu rechnen. Bei dem Luftschlag, den der deutsche Oberst Georg Klein angeordnet hatte, waren nach einem Nato-Bericht bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter Dutzende Zivilisten. Laut einem Untersuchungsbericht der Internationalen Schutztruppe Isaf sollten mit dem Angriff auch Taliban-Kommandeure getötet werden. Zunächst hatte das Verteidigungsministerium den Angriff ausschließlich mit dem Schutz der deutschen Truppen vor einem möglichen Attentat begründet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen eines anderen Zwischenfalls in Afghanistan gegen sechs deutsche Soldaten. Nach einem Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ sind Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags und des versuchten Totschlags eingeleitet worden, wobei nicht abschließend geklärt sei, ob die Soldaten in Notwehr gehandelt hätten. Bei dem Vorfall im Juli war ein Jugendlicher getötet, zwei weitere schwer verletzt worden. Die Soldaten hatten geschossen, weil sich ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit einem Kontrollpunkt genähert haben soll.
Es habe zudem nicht auf Warnschüsse reagiert. Nach Angaben der Soldaten sollten die Schüsse das Fahrzeug zum Stehen bringen. Das von der Staatsanwaltschaft Potsdam eingeleitete Verfahren liegt inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, weil die Soldaten dort stationiert sind.
Neues Video aufgetaucht
Unterdessen ist von dem Luftangriff am 4. September ein neues Video aufgetaucht. Die Bilder sind offenbar von einer Überwachungskamera im deutschen Feldlager gemacht worden, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Die Aufnahmen seien bereits bekannt, Einzelheiten zu dem Sicherheitssystem wollte der Sprecher wegen des Schutzes der Soldaten nicht nennen. Die „Bild“-Zeitung veröffentlichte die Aufnahmen. Zu sehen sind zwei rasch davonfahrende Autos, kurz danach die Explosion einer Bombe. Nach Angaben aus der Industrie verfügt das deutsche Lager in Kundus über zwei 20 Meter hohe Gitterrohrmasten, an denen Wärmebildkameras angebracht sind. Die Kameras könnten selbst bei absoluter Dunkelheit Menschen oder Autos in sieben bis acht Kilometern Entfernung wahrnehmen.
Das auf der Website www.bild.de veröffentlichte Video zeigt die auf den Abwurf der Bomben folgende Explosion aus einiger Entfernung. Zu sehen ist ein riesiger Feuerball. Obwohl das Video - anders als die bislang bekannten Videos - vom Boden aus gefilmt wurde, enthält es keine Nahaufnahmen vom Ort des Bombenangriffs.
Während die Regierung bei ihrer Darstellung bleibt, über die Geschehnisse des 4. Septembers nur äußerst spärliche Informationen zu geben, geraten Stück für Stück neue Details ans Licht. So ist jetzt bekanntgeworden, dass nicht nur Oberst Klein unmittelbar nach der Bombardierung nach Deutschland berichtet hat, sondern auch ein Hauptmann der Task Force 47 (TF 47).
Diese Task Force besteht etwa zur Hälfte aus Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK). Aus ihrem Gefechtsstand in Kundus wurde der Befehl zur Bombardierung der beiden Tanklaster gegeben. Während Klein in seinem Bericht nur zwei Angehörige der TF 47 erwähnte, werden in dem Bericht des Hauptmanns noch drei weitere erwähnt. (Siehe auch: KSK-Task-Force seit zwei Jahren in Kundus)
Union erwägt Grundgesetzänderung
In der Union wird unterdessen über eine Änderung des Grundgesetzes nachgedacht, um Auslandseinsätze der Bundeswehr wie in Afghanistan auf eine andere Rechtsgrundlage zu stellen. „Auf veränderte Realitäten des 21. Jahrhunderts sollten wir mit entsprechender Rechtsetzung reagieren“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Beck (CDU), dem Portal „Spiegel online“. Es stelle sich die Frage, „ob nicht der Gesetzgeber verpflichtet ist, die sicherheitspolitisch relevanten Artikel des Grundgesetzes auf den Prüfstand zu stellen“. Eine asymmetrische Bedrohung wie in Afghanistan komme in der deutschen Verfassung bisher nicht vor, sagte Beck. „Das ist ein blinder Fleck, der für den Gesetzgeber zumindest eine Betrachtung wert wäre.“
„Keine Mehrheit im Bundestag“
Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Uhl, sagte: „Wir sind rechtlich, mental und politisch nicht aufgestellt für kriegerische Handlungen. Wir wollen die pazifistischsten Pazifisten sein. Das geht nicht.“ Die Deutschen müssten in der „afghanischen Wirklichkeit ankommen“: „Es sind kriegsähnliche Handlungen, dort schießen Menschen auf Menschen.“ Es sei die Frage zu beantworten, ob und gegebenenfalls wie das Afghanistan-Mandat und dessen Rechtsgrundlagen verändert werden sollten. „Wir müssten unsere Verfassung auf die Wirklichkeit asymmetrischer Bedrohungen hin umschreiben“, sagte Uhl, „allerdings haben wir dafür keine Mehrheit im Bundestag“
Die FDP kündigte an, auch den früheren Außenminister Steinmeier (SPD) im Untersuchungsausschuss zur Kundus-Affäre ins Visier nehmen. Der neue FDP-Generalsekretär Lindner sagte: “Nach Herrn Steinmeiers Wissen fragt derzeit noch keiner.“ Die Federführung für die Auslandseinsätze liege jedoch auch im Auswärtigen Amt.