25.03.2006 · Die Nacht von Samstag auf Sonntag wird eine Stunde kürzer sein als gewohnt, denn um 2 Uhr beginnt die Sommerzeit. Die Zeitumstellung ist übrigens eine EU-weite Regelung - festgeschrieben in Paragraph 3 des Deutschen Zeitgesetzes.
Die Nacht von Samstag auf Sonntag wird eine Stunde kürzer sein als gewohnt. Die Sommerzeit beginnt - und wir stellen die Uhren um zwei Uhr morgens um eine Stunde auf drei Uhr vor. Als Taktgeber fungiert in Deutschland die Atomuhr der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig.
Grundlage für die Zeitumstellung ist eine EU-weite Regelung, wonach die Sommerzeit in allen Mitgliedstaaten jeweils am letzten Sonntag im März beginnt und am letzten Sonntag im Oktober um 3.00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) endet. Dann werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgedreht. Dies ist in diesem Jahr am 29. Oktober der Fall.
Erste Sommerzeit vor 90 Jahren
Sinn der Sommerzeit ist laut Paragraph 3 des Deutschen Zeitgesetzes die „bessere Ausnutzung der Tageshelligkeit“. Die Bundesrepublik war - mit Dänemark - 1980 das letzte damalige EG-Land, das sich der in Italien und Frankreich schon seit 1966 und 1967 geltenden Regelung anpaßte. Das lange Zögern erklärt sich aus der deutschen Teilung: Solange die DDR nicht mitzog, wollte die Bundesregierung sich der Sommerzeitregelung der EG nicht anschließen.
Die ersten Erfahrungen mit dem Vor- und Zurückstellen ihrer Uhren sammelten die Deutschen aber schon vor fast 90 Jahren. Die erste Sommerzeit begann am 1. April 1916, wurde aber schon drei Jahre später wieder abgeschafft. Von 1940 bis 1949 gab es in Deutschland zum zweiten Mal eine Sommerzeit; im Jahr 1947 wurden die Uhren für die sogenannte „Hochsommerzeit“ sogar um zwei Stunden vorgestellt.
"Sommerzeit" endlich abschaffen!
Rainer Schuchardt (schuchardt)
- 25.03.2006, 22:52 Uhr