Home
http://www.faz.net/-2aj-uqo2
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Stammzellgesetz Biopolitische Friedensrunde

10.05.2007 ·  Wer als deutscher Forscher mit neuen Stammzell-Linien im Ausland arbeitet, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Doch einige Wissenschaftler wollen nicht mehr auf embryonale Stammzellen verzichten. Sie forderten in der Berliner Anhörung eine Gesetzesänderung.

Von Joachim Müller-Jung
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (6)

War das also schon die sanfte biopolitische Wende? Erstaunlich gelöst jedenfalls hat man sie diesmal erlebt, die Stammzellforscher, Ethiker, Juristen, Forschungsmanager und die Biopolitiker des Bundestages, als sie am späten Mittwochnachmittag den Anhörungssaal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages verließen.

Nicht, dass sie sich in allem einig gewesen wären. Aber die erste Sachverständigenanhörung zum Stammzellgesetz im Forschungsausschuss fünf Jahre nach einem Debattenmarathon und Verabschiedung desselben brachte endgültig die Gewissheit, dass die seinerzeit beschlossene Wiedervorlage und Überprüfung des Gesetzes ganz und gar berechtigt war.

Pragmatismus war gefragt

Natürlich war es wieder ein rhetorisches Ringen der Beschleuniger gegen die Bremser. Die Naturwissenschaftler mit dem Vizepräsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Jörg Hinrich Hacker, an der Spitze versuchten die Abgeordneten von der Abschaffung oder wenigstens der Neufestsetzung des Stichtages 1. Januar 2002 für die Verwendung importierter embryonaler Stammzellen zu überzeugen. Und die prinzipientreuen Lebensschützer unter den Bioethikern und Juristen trugen Überzeugungen vor, mit denen sie genau dieses zu verhindern suchten.

Dass es am Ende dann doch nicht auf die alten und seinerzeit erbittert geführten Konflikte um Statusfragen des Embryos oder um die Ethik des Heilens hinauslief, war Sachverständigen wie dem evangelischen Theologen Klaus Tanner aus Halle-Wittenberg zu verdanken, der diesen „endgültig wohl nie zu klärenden“ Streit mit einem Appell für einen „dann eben angemessenen Umgang mit dem Dissens“ zu lösen trachtete.

Pragmatismus war also gefragt. Und der kam nicht von ungefähr. Bischof Wolfgang Huber, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, saß zwar nicht am Tisch, aber sein Einlenken in der Sache zugunsten der Forschung und der Festsetzung eines neuen Stichtages im Vorfeld hatte die Richtung vorgegeben. Das kirchliche Lager war damit gespalten. Und wie sich auf der Anhörung abzeichnete, galt diese Neuorientierung auch für einige andere Protagonisten des vor fünf Jahren als Kompromiss, als „biopolitischer Friedensvertrag“ gefeierten Gesetzestextes.

Strafbewehrung beim Arbeiten mit neuen Zell-Linien

Die Berliner Juristin und ehemalige Staatssekretärin Ulrike Riedel etwa, eine der treibenden Kräfte des damaligen Kompromisses, gab sich nach den wissenschaftlichen und ethischen Einlassungen überraschend konziliant: Was eine Verschiebung des Stichtages und damit die Möglichkeit der Nutzung neuer embryonaler Stammzell-Linien aus dem Ausland betreffe, gebe es keine Bedenken, „wenn es zwingende Gründe dafür gibt“. Gar dringenden Änderungsbedarf in dieser Hinsicht leiteten der Bonner Staatsrechtler Matthias Herdegen, der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel und der Heidelberger Medizinjurist Jochen Taupitz schon aus „verfassungsrechtlichen Bedenken“ ab, die sich durch die mit dem Stichtag verbundene Beschränkung der Forschungsfreiheit ergebe.

Änderungswünsche also allenthalben, auch wenn Richter Rainer Beckmann in einer Stichtagsverschiebung „zumindest eine Schwächung“ des Gesetzes in dessen Charakter als Verbotsgesetz sehen würde. Weniger eine Charakterfrage als eine Art Fehlerkorrektur sehen die Fachleute - und zwar mit großer Geschlossenheit - in der von allen maßgeblichen Institutionen und vielen Politikern monierten Strafandrohung im Gesetz. Wer heute als deutscher Forscher mit neuen Stammzell-Linien im Ausland arbeitet, muss mit Gefängnis rechnen. Zumindest müsse die Strafbewehrung beim Arbeiten mit neuen, nicht zugelassenen Zell-Linien auf das Inland eingegrenzt werden, war die einhellige Ansicht.

Verunreinigte Stammzellen „taugen nichts mehr“

Das ist den Wissenschaftlern freilich nicht genug. Denn die „zwingenden Gründe“ für eine Verschiebung oder gar Aufhebung des Stichtages sind längst aktenkundig - in einschlägigen Veröffentlichungen und nun vor allem in den schriftlichen Stellungnahmen. Darin wird deutlich, dass sich in den zurückliegenden fünf Jahren das Bild, das man sich damals von den Möglichkeiten der embryonalen Stammzellen und ihrer moralisch weniger umstrittenen Alternativen gemacht hat, grundlegend gewandelt hat.

Von den siebzig vor dem 1. Januar 2002 hergestellten embryonalen und registrierten Zell-Linien, die man seinerzeit als ausreichend für die Grundlagenforschung betrachtete, sind 21 übriggeblieben, die allerdings wegen gravierender genetischer Instabilitäten, Verunreinigungen und fehlerbehafteter Kulturbedingungen „wissenschaftlich nichts mehr taugen“, so Hans Schöler vom Max-Planck-Institut für Biomedizin.

Nicht einmal mehr für die Grundlagenforschung. Und schon gar nicht für vorklinische Experimente oder als Zellmaterial für die womöglich viel schneller realisierbaren Wirkstofftests in der Pharmazie und für Prüfungen der Embryotoxizität, wie sie etwa im neuen Chemikalienrecht genutzt werden könnten. Neue - inzwischen sind es weltweit 38 - Zellkulturen mit krankheitsspezifischen embryonalen Stammzellen, an denen genetische Krankheiten gezielt erforscht und mögliche Therapien geprüft werden könnten, sind tabu.

„Wir können nicht mehr verzichten“

Deutsche Spitzenforscher sind also vielfach isoliert, der Nachwuchs kehrt ihnen den Rücken, und in internationalen Projekten kommen sie kaum zum Zug. Und die adulten Stammzellen? Warum sich nicht auf diese ethisch unumstrittenen körpereigenen Zellen kaprizieren und diese Richtung ausbauen, wie mit dem Stammzellgesetz ja durchaus auch beabsichtigt? Der Heidelberger Stammzellforscher Anthony Ho, der sich ausschließlich mit Körperstammzellen beschäftigt, sprach die unangenehme Wahrheit ungeschminkt aus: „Wir haben gelernt, dass die adulten Stammzellen doch nicht die gewünschten pluripotenten Eigenschaften aufweisen.“

Mit Wolfgang Franz vom Klinikum der Universität München und Oliver Brüstle aus Bonn, zwei Anwälten der embryonalen Zellen, stimmte Gustav Steinhoff, Protagonist der adulten Stammzellen, den wissenschaftlichen Konsens an: „Wir können aus Sicht der Forschung und der Klinik nicht mehr auf embryonale Stammzellen verzichten.“

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1964, Redakteur im Feuilleton, zuständig für das Ressort „Natur und Wissenschaft“.

Jüngste Beiträge