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Versicherung "Es muß nicht das Formular XY sein"

 ·  Ohne amtliche Todeserklärung gibt es üblicherweise keine Versicherungsleistung. Doch nach der Flut wollen Lebensversicherer Hinterbliebenen der Opfer entgegenkommen. Die meisten zahlen - erstmal.

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Die Listen sind noch immer lang. Etwa tausend Deutsche gelten weiter als im Katastrophengebiet vermißt. Viele Angehörige mögen noch auf ein Wunder hoffen, auf eine späte, aber erlösende Nachricht, eine etwa, wie sie jetzt die Familie einer Rentnerin erhielt.

Die Frau hatte die entwarnenden Worte nicht wie viele andere Überlebende ins Handy getippt und per Kurznachricht versandt, sondern auf eine langsame Ansichtskarte geschrieben: Ich lebe, mir geht es gut. Während ungezählte Familien noch verzweifelt auf eine solche Botschaft warten, erreichen sie inzwischen auch schon vielfältige Hinweise, die ihnen im schlimmsten Fall helfen sollen: dann nämlich, wenn das Lebenszeichen ausbleibt.

Greifbare Zahl in einigen Tagen

So haben viele Versicherungsgesellschaften angekündigt, Hinterbliebenen von Vermißten bei der Auszahlung von Lebensversicherungen „schnell und unbürokratisch“ entgegenzukommen. Beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt man, daß etwa fünfhundert der noch Vermißten, also etwa zwei Drittel, eine Lebensversicherung abgeschlossen haben dürften. Auch beim Bund der Versicherten vermutet Sprecher Thorsten Rudnik diese Größenordnung. Eine greifbare Zahl wird es laut GDV-Sprecher Michael Gaedicke aber erst in einigen Tagen oder auch Wochen geben, wenn die „Listen geschlossen“ seien.

Es gibt aber durchaus schon - wenn auch noch verhältnismäßig wenige - Nachfragen von Hinterbliebenen bei den Versicherungsunternehmen. Bei den Aachener und Münchener Versicherungen, wo man rein statistisch mit etwa fünfzig betroffenen Versicherten rechnet, haben sich bislang Angehörige von drei Flutopfern gemeldet. Auch bei der Allianz gab es schon „einige wenige“ Anfragen. Bei der Hamburg-Mannheimer Versicherung gab es noch keine Nachfragen, man erwartet dort aber gleichwohl in nächster Zeit ebenfalls entsprechende Anrufe.

Kulanz der Versicherer bei amtlicher Todeserklärung

Für den Nachweis des Todes eines Vermißten und damit für die Auszahlung der Versicherungssumme sollen nach einer Erklärung des GDV, die der Verband Mitte dieser Woche in Absprache mit dem Bundesjustizministerium verfaßt hat, „gesicherte Angaben“ des Bundeskriminalamtes, eines Landeskriminalamtes oder einer deutschen Polizeistelle über das Schicksal des Versicherten ausreichen. Normalerweise brauchen Hinterbliebene für Anträge auf finanzielle Leistungen aus privaten oder gesetzlichen Versicherungen eine Sterbeurkunde.

Nach einer Naturkatastrophe wie dem Seebeben des 26. Dezember läßt sich das Schicksal einzelner, anders als bei Flugzeugabstürzen und Schiffsunfällen, wo Passagierlisten überprüft werden können, nur schwer nachweisen. In einem der drei bei der Aachener und Münchener eingegangenen Fälle stand der Tod des Versicherten fest, die zwei anderen aber galten als vermißt. Wird ein Vermißter nicht gefunden oder nicht identifiziert, ist für die Versicherungsleistung üblicherweise eine amtliche Todeserklärung nötig. Diese stellt in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verschollenen aus. Dafür sieht das Verschollenheitsgesetz bei Gefahrverschollenheit, die im Fall der Naturkatastrophe gegeben ist, eine Frist von einem Jahr vor. Erst danach kann der Verschollene für tot erklärt werden. Hier wollen sich viele Versicherer den Hinterbliebenen der Flutopfer gegenüber kulant zeigen: Sie haben angekündigt, auch dann auszuzahlen, wenn eine Erklärung auf Verschollenheit noch nicht vorliegt, um finanzielle Katastrophen für Angehörige zu vermeiden. Gleichwohl müssen die Familien die Erklärung auf Verschollenheit nachreichen, sobald sie vorliegt - also in einem Jahr.

Die großen Versicherungsunternehmen wollen im Sinne der Erklärung des GDV handeln. Der Aachener und Münchener reichen neben der Versicherungspolice eine Vermißtenbestätigung des Auswärtigen Amtes, des Bundeskriminalamtes oder eines Landeskriminalamtes sowie eine Bestätigung der Fluggesellschaft, daß der Betreffende den Hinflug angetreten, den Rückflug aber nicht angetreten hat. Bei der Allianz will man sich nicht festlegen, ob eine Vorlage der Reiseunterlagen nur „sinnvoll“ oder aber „notwendig“ sein werde. Das sei im Einzelfall zu prüfen. Auch hier verlangt man die Versicherungspolice und eine offizielle Vermißtenmeldung. Insgesamt handelt es sich in den Worten von Sprecherin Astrid Zawodniak um einen „Fall, der noch nie da war“, daher wolle man sich nicht darauf festlegen, daß jetzt unbedingt ein „Formular XY“ ausgefüllt sein müsse, sondern im Einzelfall flexibel handeln.

Grundsatz der Glaubwürdigkeit

Gerling Leben hat „noch kein genaues Verfahren verabschiedet“, berichtet Sprecher Christoph Groffy. Es gelte der Grundsatz der Glaubwürdigkeit. Wenn alles dafür spreche, daß der Versicherte in der Flut ungekommen sei, würden die Leistungen erbracht. Nicht ausreichend ist jedoch für alle Gesellschaften das Auftauchen der Person auf einer Vermißtenliste, etwa auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, denn da könne sich schließlich „jeder recht leicht eintragen“, heißt es.

Die Hinterbliebenen sollen das Geld aus den Versicherungen so zügig erhalten, daß finanzielle Lücken vermieden würden, sagt Andreas Krosta von der Aachener und Münchener. Wenn etwa der Haupternährer stirbt, wird das Gehalt noch sechs Wochen bis drei Monate lang an die Familie weitergezahlt. Die Angehörigen sollen laut Krosta das Geld aus der Versicherung erhalten, bevor diese Zahlungen eingestellt werden. Es sei aber auch die Frage, „wie sehr die Familien das in ihrer jetzigen Situation überhaupt forcieren“. Die Versicherungsgesellschaft suche die betroffenen Versicherten nicht, gleiche etwa keine Listen ab. Einige Versicherungsunternehmen wollen zunächst Abschlagszahlungen leisten, andere gleich die ganze Summe zahlen. Die Aachener und Münchener hat vor, bis zu 50 000 Euro auszuzahlen. Was darüber hinausgeht, wird erst bezahlt, wenn die Todeserklärung oder die Erklärung auf Verschollenheit nachgereicht ist.

Betrugsfälle spielen sich „im Promillebereich“ ab

Die Versicherer schätzen die Gefahr, daß jemand ihre Kulanz ausnutzen könnte, als gering ein. Menschen, die „verschollen sein wollen“, gebe es wie auch andere Formen des Versicherungsmißbrauchs immer wieder, sagt GDV-Sprecher Michael Gaedicke. „Es würde aber schon ziemlich viel kriminelle Energie dazugehören“, meint Astrid Zawodniak von der Allianz. Solche Fälle lägen „im Promillebereich“, heißt es auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft. Bei großen Summen und wenn es zugleich Anlaß für Mißtrauen gäbe, würde man auch jetzt sehr genau hinschauen, und zwar „wie immer: mit Detektiven“. Daß die findiger sein sollten als die BKA-Mitarbeiter, hält man beim GDV allerdings nicht für wahrscheinlich. Es sei „wichtiger, den Opferschutz in den Vordergrund zu stellen, als nach schwarzen Schafen zu schauen“, heißt es auch bei der Hamburg-Mannheimer Versicherung. Bei Gerling Leben will man „daran in der jetzigen Situation gar nicht denken“. In der Regel werde es auch um „eher geringe Summen“ gehen. Als Durchschnitt gibt GDV-Sprecher Gaedicke 22 000 Euro an.

Der GDV legt den Betroffenen nahe, sich unmittelbar an die entsprechende Gesellschaft zu wenden, falls der Vermißte eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Der Bund der Versicherten rät Angehörigen außerdem, darauf zu achten, ob der Vermißte eine Unfallversicherung hatte. Denn in der sei immer auch eine Unfalltodzusatzversicherung enthalten, und bei der Naturkatastrophe handele sich um Unfalltod im Sinne dieser Regelung. Denen, die heil, aber ohne ihr Gepäck zurückgekommen sind, empfiehlt Sprecher Thorsten Rudnik, zu prüfen, ob in ihrem Reisepaket eine Reisegepäckversicherung inbegriffen war. Der wohl schönste und harmloseste Versicherungsfall.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.01.2005, Nr. 6 / Seite 8
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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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