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Zur Ordnung Haftung in Europa

25.05.2009 ·  Der Vertrag von Maastricht ist eindeutig: Verhält sich ein Nationalstaat der EU stabilitätsgefährend, kann er nicht mit Hilfe rechnen. Doch plötzlich denkt die Politik darüber nach, wirtschaftlich Bedrängte „herauszupauken“. Doch das ist der Anfang vom Ende der Stabilität des Euro.

Von Hans D. Barbier
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Gespenster gehen nicht um in Europa. Aber aus dem vertrauten Diesseits kommt eine Herausforderung für die Bewahrung der wirtschaftlichen und damit auch der politischen Stabilität des europäischen Einigungswerks. Was als monetäre Weltfinanzkrise begann und dann rasch zur globalen, realwirtschaftlichen Rezession wurde, setzt seinen Weg fort als durchaus nicht wirklichkeitsferne Projektion einer möglicherweise weit über das Wirtschaftliche hinausgehenden Gefährdung für das „Projekt Europa“.

Vor diesem Hintergrund wird die „No-bail-out“-Klausel des Artikels 103 des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft diskutiert. Soll man - Artikel 103 hin und her - die von der Krise wirtschaftlich Bedrängten rauspauken oder nicht? Soll man die Idee „Europa“ den Pleitegeiern opfern, die manche schon über diesem oder jenem Mitgliedstaat kreisen sehen? Oder ruft man die Geier geradezu herbei, wenn man ihnen in Aussicht stellt, sie zu füttern? Der Vertrag von Maastricht ist eindeutig. Seine Deutung durch die Politik ist es aber nicht. Der Vertrag sieht vor, dass die Verantwortung für die gesamtwirtschaftliche Stabilisierung und in Sonderheit für die Preisstabilität bei den Nationalstaaten liegt. Er sieht keine Vergemeinschaftung der nationalen Wirtschaftspolitiken vor, sondern eine „Koordinierung“.

Vergrößerte Spielräume

Als dann allerdings an die Stelle der Koordinierung der Politik eine „Flexibilisierung“ des Stabilitäts- und Wachstumspaktes trat, wurden unter dem Dach des Euro die Spielräume für die je nationale Wirtschafts- und Finanzpolitik vergrößert. Es blieb - schon ohne den Schock und die möglichen Lehren der Weltfinanzkrise - den Politikern nicht verborgen, dass darin ein Risiko für die Stabilität der Europäischen Union und vor allem für den Euro liegen könne. Daher wurde die „No-bail-out“-Klausel geschaffen: es sollte allen Mitgliedern klar sein, dass niemand auf Hilfe rechnen könne, wenn er sich in seiner nationalen Wirtschaftspolitik stabilitätsgefährdend verhalte.

Doch es wird schon über Auswege nachgedacht. Wenn die EU nicht mit Krediten einspringen kann, kann das dann doch vielleicht eine sich spontan organisierende Gruppe der Mitgliedsländer? Kommt es letztlich nicht darauf an, die pünktliche Rückzahlung zu vereinbaren und strikt durchzusetzen? Bleibt das ökonomische Anliegen der „No-bail-out“-Klausel nicht auch dann gesichert, wenn mit allem Nachdruck auf den Prinzipien der Verantwortung und der Haftung bestanden wird?

Die Disziplinlosen bekommen ihr Geld immer

Das alles sind Versuche, sich an dem vorbeizureden, was die Klausel in ihrem Kern meint: Das Herauspauken ist der Anfang vom Ende der Stabilität des Euro. Dieser realistischen Prognose will ein Arrangement ausweichen, das unter dem Namen „No-no-bail-out-Strategie“ diskutiert wird. Diese Strategie bestünde wohl darin, dass sich ein in Schwierigkeiten geratenes Land an die Stelle eines erst hinausgezögerten, dann aber doch unvermeidlichen Austritts ein geordnetes Ausscheiden abkaufen lassen könnte. Das könnte sogar als Investition in die Stabilität der Euro-Gemeinschaft gelten. Denn der Austritt eines solchen Landes, so meint man, könnte die „Restunion“ wirtschaftlich konvergenter machen und so durch den Abbau von Spannungen zur mittelfristigen Stabilisierung des Restgebildes beitragen.

In dem „No-no-bail-out“-Modell besteht die ordnungspolitisch eigentlich doch gebotene Haftungsleistung undisziplinierter Mitglieder also darin, sich ihre Mitgliedschaft mit dem Geld derjenigen abkaufen zu lassen, die der drohenden Schädigung durch einen Verbleib der Undisziplinierten in der Währungsunion entgehen wollen. Zu Ende gedacht heißt das: Die Disziplinlosen bekommen ihr Geld immer, entweder durch „Bail-out“ oder durch „No-no-bail-out“. Die ordnungspolitisch richtige Lösung aber heißt: „No-bail-out“.

Der Autor ist Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung

Quelle: F.A.Z.
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