02.06.2010 · Bis zum 18. Juni sollen die Landtage ihre Wahlleute für die Bundesversammlung bestimmen. Darin werden Union und FDP eine Mehrheit haben. Wie groß sie ist, entscheidet sich durch Losverfahren in Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Union und FDP werden bei der Bundespräsidentenwahl am 30. Juni eine komfortable Mehrheit haben. Zusammen verfügen sie über 644 bis 646 Sitze in der Bundesversammlung. Das sind mindestens 21 Stimmen mehr als für die Wahl des neuen Staatsoberhaupts notwendig sein werden, wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch bekanntgab.
Bis zum 18. Juni sollen nun die Landtage ihre Wahlleute bestimmen. Da es in Nordrhein-Westfalen und Hamburg Losentscheide über die Zuteilung jeweils eines Sitzes geben wird, lässt sich die Zusammensetzung der Bundesversammlung noch nicht ganz genau bestimmen.
Das Gremium setzt sich aus allen 622 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Vertretern der Länder zusammen. Die Verteilung der Sitze auf die Länder richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Nordrhein-Westfalen stellt mit 133 die meisten Wahlleute, Bremen mit fünf die wenigsten.
Die Union wird 497 bis 499 Vertreter in die Bundesversammlung entsenden, die FDP 147. Die SPD kommt auf 333 bis 334 Sitze, die Grünen auf 127, die Linke auf 124 bis 125 und sonstige Parteien auf 14 Sitze.
Bei der Wiederwahl von Bundespräsident Horst Köhler vor einem Jahr hatten Union und FDP keine eigene Mehrheit und waren auf die Unterstützung der Freien Wähler angewiesen. Inzwischen haben die Bundestagswahl und mehrere Landtagswahlen die Zusammensetzung der Bundesversammlung verändert.