30.06.2010 · Auf diese Bundespräsidentenwahl ist ein Schatten gefallen. Es wurde insinuiert, das freie Mandat der in die Bundesversammlung entsandten Repräsentanten würde durch Empfehlungen der Parteiführungen oder gar „Fraktionszwang“ unterlaufen. Das ist eine Anmaßung und glatter Unfug.
Von Günther NonnenmacherAuf diese Bundespräsidentenwahl ist ein Schatten gefallen, und bedauerlicherweise haben ihn einige verdiente Alt-Politiker geworfen. Da wurde, mehr oder weniger deutlich, insinuiert, das freie Mandat der in die Bundesversammlung entsandten Repräsentanten, die „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind (Artikel 38 des Grundgesetzes), würde durch Empfehlungen der Parteiführungen oder gar „Fraktionszwang“ unterlaufen. Diese Lesart rückt die Wahl, vor allem bei einem Sieg von Christian Wulff (warum eigentlich nur in diesem Fall?), in die Nähe verfassungspolitischer Illegitimität.
Das ist eine Anmaßung, die auf die Forderung hinausläuft, die Diskussion über mögliche politische Auswirkungen der Wahl vorher stillzulegen - eine seltsame Vorstellung von Demokratie und Meinungsfreiheit. Und es ist glatter Unfug. Denn in der Bundesversammlung, in der regionale Interessen, persönliche Sympathien und Aversionen eine Rolle spielen können, in der ohne Aussprache in geheimer Wahl entschieden wird, ließe sich eine mit Disziplinierungsmaßnahmen bewehrte Parteiräson gar nicht durchsetzen.
Ein falscher Verdacht der Illegimität
Dennoch ist der Verdacht in der Welt, Abgeordnete, die - ihrem politischen Urteil und ihrem Gewissen folgend - den Kandidaten „ihrer“ politischen Formation gewählt haben, seien in Wirklichkeit nicht frei gewesen. Das trifft am ehesten auf jene Sozialdemokraten und Grünen zu, die mit dem Weltbild des Kandidaten Gauck erklärtermaßen nicht übereinstimmen und ihn dennoch gewählt haben, um die Regierungskoalition in Verlegenheit zu bringen. Der Umkehrschluss wäre, dass die Repräsentanten der Koalition Gauck hätten wählen müssen, um freiheitliche Gesinnung und Gewissensbindung zu beweisen - das ist der Weg nach Absurdistan.
Kurt Biedenkopf, Jurist, ehemaliger Generalsekretär der CDU und Ministerpräsident von Sachsen, der sich in dieser Debatte als Wortführer hervorgetan hat, müsste es besser wissen, zumal er als politisch Aktiver noch anders geredet hat. In seinem langen politischen Leben hat er erlebt, dass alle Bundespräsidenten „Parteimänner“ waren und ihr Amt doch gut, in Abstand zu ihrer Partei, ausgeübt haben. Man fragt sich, was ihn und einige andere Ehemalige dazu bewogen hat, einer demokratischen Wahl unsinnigerweise einen Makel anzuheften.