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Frankfurter Flughafen Ausbau kann beginnen, Nein zu Nachtflügen

15.01.2009 ·  Die Zweifel des Verwaltungsgerichtshofs an den Nachtflügen haben den hessischen Wahlkampf noch einmal angeheizt. SPD-Spitzenkandidat Schäfer-Gümbel wertete den VGH-Beschluss als „schallende Ohrfeige“ für Ministerpräsident Koch.

Von Helmut Schwan
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Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, in dem er den Beginn der Arbeiten für eine neue Landebahn am Frankfurter Flughafen erlaubt, hat den hessischen Wahlkampf noch einmal angeheizt. Weil das Gericht zugleich erhebliche Zweifel an der Regelung äußert, die 17 Nachtflüge gestattet, sehen sich SPD und Grüne bestätigt. Sie verweisen darauf, dass sie im Koalitionsvertrag für ein rot-rot-grünes Bündnis vorgesehen hätten, ein umfassendes Nachtflugverbot noch in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren zu erreichen.

SPD-Spitzenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel sprach ähnlich wie die Linkspartei von einer „schallenden Ohrfeige“ für Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Union und FDP deuteten die Entscheidung als gut für den Wirtschaftsstandort Hessen, aber auch insofern als positiv, als sie der Nachtruhe größere Bedeutung gebe. Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU), der Ende 2007 den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Flughafens erlassen hatte, wertete die Erlaubnis, mit den Arbeiten zu beginnen, als „kraftvolles Signal“ für 40.000 neue Arbeitsplätze. Die Ansicht der Richter zum Nachtflugverbot nannte er überraschend. Sie werde sorgfältig geprüft.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet nicht vor 2011

Der Flughafenbetreiber Fraport bekräftigte, man bleibe dabei, Anfang Februar mit den Rodungsarbeiten im Kelsterbacher Wald zu beginnen. Wie letztlich die Nachtflüge geregelt würden, sei davon unabhängig. Die Lufthansa bekräftigte hingegen, sie werde an der auch im Gerichtsverfahren erhobenen Forderung nach 41 Nachtflügen für den Konzern festhalten. Gerade für die Tochter Lufthansa Cargo seien Nachtflüge eine wesentliche Geschäftsgrundlage. Man könne ein Drehkreuz wie Frankfurt nicht stundenlang vom weltweiten Warenverkehr abkoppeln, sagte ein Lufthansa-Sprecher.

Wie sich die Bedenken des Gerichts auf den Zeitplan des Ausbaus auswirken werden, ließ sich noch nicht abschätzen. Der Verwaltungsgerichtshof skizziert in der Begründung seines Beschlusses zwei Wege: Entweder kann das Lärmschutzkonzept während des Hauptverfahrens in Kassel, das im Juni beginnen soll, überarbeitet werden, oder das Ministerium leitet ein „ergänzendes Planfeststellungsverfahren“ ein. Zudem könnte man abwarten, wie in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Mit einem Urteil in Leipzig ist freilich nicht vor 2011 zu rechnen. Sollte es die Auffassung der Kasseler Richter für ein striktes Nachtflugverbot teilen, würde ein Betrieb des um die neue Landebahn erweiterten Flughafens allenfalls eingeschränkt erlaubt werden. Das Ziel, die Kapazität des Frankfurter Flughafens deutlich zu steigern, würde unter diesen Umständen vermutlich deutlich später erreicht.

Als wesentliches Argument gegen die Regelung, wie sie das hessische Verkehrsministerium als Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und den Bedürfnissen der Fluggesellschaften gefunden zu haben glaubte, wird in dem Beschluss aus Kassel der von Kabinett und Parlament verabschiedete Landesentwicklungsplan angeführt. In dessen Begründung werde dem Verbot planmäßiger Flüge in der Nacht von 23 bis 5 Uhr als Ergebnis des Mediationsverfahrens ein so erhebliches Gewicht beigemessen, dass daraus eine „Abwägungsdirektive“ folge, heißt es in den Entscheidungsgründen. Die Richter in Kassel sind der Auffassung, das Ministerium habe aufgrund dessen im Planfeststellungsverfahren „kaum einen Spielraum“ gehabt, Flüge in dieser Zeit zuzulassen.

Anträge von 13 Kommunen abgelehnt

Nur mit dieser Einschränkung könne eine weitere Steigerung der „gewaltigen Lärmbelastung“, der eine „riesige Anzahl von Menschen in der Umgebung des Flughafens“ schon jetzt ausgesetzt sei, zugelassen werden, heißt es weiter. Zudem verweist der Senat auf ein Konzept von Fraport, dem zufolge der Betrieb des Flughafens nach seiner Erweiterung von derzeit 500.000 auf rund 700.000 Flugbewegungen im Jahr bis 2020 auch mit einem Start- und Landeverbot zwischen 23 und 5 Uhr zu bewerkstelligen sei. Zu den Forderungen der Frachtflieger, auch tief in der Nacht in Frankfurt starten und landen zu können, vermisst das Gericht eine „schlüssige Argumentation“, dass diese Dienstleistungen eilbedürftig seien. Jedenfalls träten sie in der Abwägung mit dem Wunsch der Anwohner nach Nachtruhe zurück.

Abgesehen von der Nachtflugregelung hat das Gericht keine durchgreifenden Bedenken gegen das Lärmschutzkonzept und sieht daher keinen Grund, die Arbeiten einstweilen zu verbieten. Der VGH hebt abermals das überwiegende öffentliche Interesse an der Erhaltung und Stärkung des Luftverkehrsstandortes Frankfurt hervor und an der Rolle, die er zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur einnehme. Dem sei Vorrang vor dem Interesse der Kommunen an einem möglichst umfassenden Lärmschutz einzuräumen.

Auch Eingriffe in die „sonstigen Belange“ der Städte wie die Planungshoheit, die mit der Entscheidung für den Ausbau des Flughafens verbunden seien, sieht das Gericht von der „planerischen Gestaltungsfreiheit“ des Ministeriums gedeckt, heißt es in dem fast 200 Seiten umfassenden Beschluss. In ihm wurden die Anträge von 13 Kommunen und einigen Unternehmen und Privatleuten auf einen Baustopp gemeinsam entschieden. Allerdings kündigte der Verwaltungsgerichtshof an, im Hauptverfahren überprüfen zu wollen, ob mit der Ausweisung von Verkaufsflächen im geplanten neuen Flughafen-Terminal 3 womöglich in den Einzelhandel eingegriffen werde und insofern kommunale Belange beeinträchtigt seien.

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Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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