15.01.2009 · Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu Flughafenausbau und Nachtflugregelung stehen CDU und FDP unter Erklärungsdruck: Beide Parteien hatten die Ausnahmen vom geplanten Nachtflugverbot verteidigt. Man sei „auf Nummer sicher gegangen“ sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Wagner.
Drei Tage vor der Landtagswahl hat der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) bei einem seiner Kernthemen einen juristischen Dämpfer erlitten. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes kritisierte die geplante Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen substantiell - eine Regelung, für die Koch bis vor kurzem noch gefochten hatte. Stattdessen gaben die Richter der Argumentation von SPD und Grünen Recht. Zwar ist ihr Spruch nur eine vorläufige Einschätzung, doch ein anderslautendes Urteil im Hauptverfahren wäre ungewöhnlich.
Das Nachtflugverbot ist ebenso ein Dauerthema der hessischen Landespolitik wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens selbst. Die Schonung von 23.00 bis 5.00 Uhr soll die dicht besiedelte Rhein-Main-Region für die mit der neuen Landebahn rapide wachsende Lärmbelastung entschädigen. CDU, SPD und FDP bekräftigten dies mit mehreren Landtagsbeschlüssen. Auch Koch versicherte immer wieder, dass es ohne Verbot keinen Ausbau geben werde. So sorgte er dafür, dass der Flughafenbetreiber Fraport die nächtliche Ruhezeit zusammen mit der neuen Startbahn beantragte.
Kochs Vorschlag war ein Kompromiss
Die Fluggesellschaften aber leisteten von Anfang an Widerstand. Vor allem die Lufthansa sah ihre Frachtrouten nach Nordamerika gefährdet. Während im Herbst 2007 die Beamten des Wiesbadener Verkehrsministeriums letzte Hand an die Ausbaugenehmigung legten, warnten mächtige Industrieverbände vor einer Schädigung des Exports. Das SPD-geführte Bundesverkehrsministerium wies auf das nationale Interesse am nächtlichen Betrieb auf Deutschlands einzigem Weltflughafen hin.
Als Hessens Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) Ende Dezember 2007 - wenige Wochen vor der damaligen Landtagswahl - Ausbaugenehmigung und Nachtregelung vorstellte, waren die darin enthaltenen Ausnahmen keine Überraschung mehr: Bis zu 17 Starts und Landungen sollten in der Kernzeit zulässig sein. Das war weniger, als die Fluggesellschaften verlangen, aber mehr, als SPD und Grüne unter einem Nachtflugverbot verstehen - und mit ihnen nun die Kasseler Richter: „Nach derzeitiger Einschätzung trägt diese Regelung dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung“, schrieben sie am Donnerstag.
„Auf Nummer sicher gegangen“
CDU und FDP wurden von der Entscheidung völlig überrascht, begrüßten sie aber schließlich doch. Bisher sei man eben „auf Nummer sicher gegangen“, erklärte CDU-Fraktionschef Christean Wagner. Der FDP-Abgeordnete Dieter Posch erkannte eine „neue Rechtsprechung“.
Bislang hatten beide Parteien die Ausnahmen verteidigt. Ohne sie wäre die gesamte Regelung eines Tages vor Gericht gescheitert, rechtfertigte sich Koch seinerzeit und nahm für sich in Anspruch, sein ursprüngliches Ziel „zu 95 Prozent“ erreicht zu haben. „Jede andere Entscheidung hätte zu mehr Nachtflügen geführt“, sagte er noch im August 2008 im Landtag.
SPD und Grüne aber hielten - obwohl über den Ausbau an sich uneins - es von Anfang an für möglich, die Regelung nachträglich noch zu verschärfen. Dazu verständigten sie sich Ende Oktober in ihrer Koalitionsvereinbarung auf ein ergänzendes Verfahren. CDU und FDP kritisierten dies scharf: Jeder nachträgliche Eingriff könne das ganze Projekt infrage stellen.
Doch der Verwaltungsgerichtshof widerspricht der FDP auch in diesem Punkt. Er empfiehlt ausdrücklich ein Ergänzungsverfahren, um die Nachtregelung nachzubessern. Mit Kochs Wirtschaftskompetenz könne es wohl nicht allzu weit her sein, folgerte SPD-Spitzenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel. Der Ministerpräsident habe „schlicht die Unwahrheit gesagt“, fügte der Grünen-Vorsitzende Tarek Al-Wazir hinzu. In den verbleibenden Wahlkampftagen werde seine Partei das nutzen.