15.01.2009 · Drei Tage vor der Landtagswahl können SPD und Grüne in Hessen ihr Glück kaum fassen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel über den Ausbau des Frankfurter Flughafens kommt den beiden Parteien in der heißen Wahlkampfphase wie ein Geschenk vor.
Von Werner D'InkaSPD und Grüne in Hessen können ihr Glück kaum fassen. Drei Tage vor der Landtagswahl kommt ihnen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel über den Ausbau des Frankfurter Flughafens wie ein Geschenk vor. So ist Politik nun einmal: Dass nach dem Richterspruch mit den Bauarbeiten für eine neue Landebahn begonnen werden darf, wirkt fast wie ein Randaspekt, denn die Opposition hatte erkannt, dass die CDU-Landesregierung im allgemeinen und Ministerpräsident Koch im besonderen beim Thema Nachtflugverbot Angriffsfläche boten.
Ausbau des Flughafens nur mit sechs Stunden ungestörter Nachtruhe, aber Nachtruhe auch nur nach Ausbau - mit dieser politischen Garantie hatte Koch die Erweiterung des Weltflughafens in der dicht besiedelten Rhein-Main-Region forciert (die Notwendigkeit der Erweiterung wird auch von der SPD nicht bestritten). Die Verknüpfung von Ausbau und Nachtruhe bezog sich darauf, dass bisher, ohne Ausbau, bis zu sechzig Starts und Landungen nachts aus betrieblichen Gründen notwendig sind.
Ungestörter Schlaf
Im Planfeststellungsbeschluss wich die Landesregierung allerdings vom Prinzip „Null Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr“ mit der Begründung ab, gegen eine solche Einschränkung ihres Geschäftsbetriebes würden Fluggesellschaften mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen. „Wortbruch“ riefen deshalb SPD und Grüne auf jedem Podium während des Wahlkampfes. Kochs Erwiderung, er werde nicht mutwillig eine juristische Niederlage in Kauf nehmen, wirkte dagegen matt, weil der Vorwurf im Hintergrund, wirtschaftliche Interessen wögen mehr als der Anspruch der Bevölkerung auf ungestörten Schlaf, auch bei konservativen Wählern Widerhall fand.
Dass die Richter in Kassel der Landesregierung nun bescheinigen, die beanstandete Bestimmung über die Nachtflüge rechtfertige nicht die Aussetzung des Ausbaubeschlusses und sei durch Nacharbeit auszuräumen, kann nicht verdecken, dass Koch und der zuständige Wirtschaftsminister Rhiel zerzaust dastehen. Bei ruhiger Betrachtung des Kasseler Richterspruchs ergibt sich allerdings für den gesamten Ausbaubeschluss die Gesamtnote Zwei minus. Das ist nach elf Jahren Diskussion, in denen jeder Teilaspekt einer hochkomplexen Entscheidung abgewogen wurde, so schlecht nicht.