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Kommentar Wahl und Recht

15.01.2009 ·  Der Verwaltungsgerichtshof macht sich für ein Nachtflugverbot stark - und bescheinigt der Regierung Koch damit, bei einem politisch hoch umstrittenen Thema schiefzuliegen. Doch der Triumph der SPD sollte mit einem Schuss Reue gewürzt sein.

Von Helmut Schwan
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Für eine Opposition ist das eine Traumkonstellation. Drei Tage vor der Wahl bescheinigt ein Gericht der Regierung, bei einem der politisch umstrittensten Themen der vergangenen Monate schiefzuliegen. Selbst wenn man konzediert, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vorläufigen Charakter hat und keiner weiß, wie das Bundesverwaltungsgericht einmal in letzter Instanz über Sinn und Bedeutung von Nachtflügen an einem internationalen Großflughafen befinden wird – die „erheblichen Bedenken“ aus Kassel gegen 17 Flüge in der „Mediationsnacht“ sind schwer verdauliche Kost für Ministerpräsident Roland Koch. Er und Verkehrsminister Alois Rhiel (beide CDU) waren von einem strikten Nachtflugverbot mit der Begründung zurückgewichen, nur in modifizierter Form werde es angesichts der Ansprüche der Fluggesellschaften „gerichtsfest“.

Da wird es den Ministerpräsidenten wenig trösten, dass sich der Kreis an einem Punkt geschlossen hat, auf dem er schon einmal stand: Sechs Stunden Nachtruhe gleichsam als Gegenleistung dafür, dass die Menschen in der Umgebung des Flughafens von 2011 an tagsüber deutlich mehr Lärm ertragen müssen. Besonders weh wird der Landesregierung tun, dass die Richter ihr nun vorhalten, was sie selbst im Landesentwicklungsplan im Zusammenhang mit dem Ausbauvorhaben formuliert hatten: Priorität der Nachtruhe.

Denkanstöße aus Kassel

Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts sind deutlich leiser geworden. Den Beschluss in diesen Tagen zu erlassen dokumentiert auch, dass man keine Rücksicht darauf nehmen wollte, welches politisches Kapital daraus geschlagen wird. Hätten die Richter bis nach der Wahl gewartet, wäre die Empörung groß gewesen.

Der Triumph der SPD, im Ergebnis – zumindest vorerst – recht bekommen zu haben, sollte mit einem Schuss Reue gewürzt sein. Klang doch in dem mit den Grünen vereinbarten Koalitionsvertrag Misstrauen gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof an, die Interessen der Bürger angemessen zu würdigen. Nicht anders war der Auftrag an eine rot-grüne Landesregierung zu verstehen, den Planfeststellungsbeschluss noch einmal an sich zu ziehen und möglichst das Nachtflugverbot zu implantieren.

Fest steht, dass im Kelsterbacher Wald von Februar an gerodet und gebaut werden darf. Die Bedenken des Gerichts wiegen nicht so schwer, das 3,7-Milliarden-Projekt weiter zu verzögern. Die Denkanstöße aus Kassel kommen daher wohl zur rechten Zeit, um die Auseinandersetzung zu entschärfen.

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