Home
http://www.faz.net/-ge6-12wvl
Mehr Angebote
|Abo|Hilfe
Samstag, 04. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Europaparlament Wie fleißig ist Silvana Koch-Mehrin?

04.06.2009 ·  Kurz vor der Europawahl hat die FDP-Spitzenkandidatin Silvana Koch-Mehrin versucht, ihr ungenehme Berichterstattung über angebliche Fehltage im Parlament zu verbieten. Doch eine Klage gegen die F.A.Z. scheiterte. Hat sie gar eine Falschaussage gemacht?

Von Michael Stabenow, Brüssel
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (98)

Auf Silvana Koch-Mehrins Internetseite werden die Sekunden bis zur Europawahl in Deutschland gezählt. Siegesgewiss scheint die FDP-Spitzenkandidatin dem Wahlsonntag entgegen zu lächeln. Dabei zitiert sie Walter Hallstein, Antoine de Saint-Exupéry oder Benjamin Franklin. Den Amerikaner präsentiert die 38 Jahre alte Europaabgeordnete mit dem Ausspruch: „Mit Widersprechen und Besserwissen kann man manchmal einen Menschen besiegen. Aber es bleibt ein leerer Gewinn, denn gewinnen kann man ihn damit nie.“

So gesehen, dürfte die FDP-Spitzenfrau eine unruhige Endphase des Wahlkampfs erwarten. Seit Ende April eine sich auf offizielle Quellen berufende Untersuchung über die Tätigkeit von mehr als 900 Abgeordneten erschienen ist, die dem Parlament seit 2004 angehört haben, scheint Frau Koch-Mehrin und ihren politischen und juristischen Mitstreitern jedenfalls das Lächeln vergangen zu sein. Nicht nur Widerspruch und schriftliche Hinweise auf angeblich besseres Wissen, sondern auch eine – inzwischen richterlich aufgehobene – einstweilige Verfügung erschwerten die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und ihres Internetportals.

Sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Untersuchung in dem von Flavien Deltort, einem früheren Mitarbeiter des – wie Frau Koch-Mehrin – zur liberalen Fraktion gehörenden italienischen Abgeordneten Marco Cappato, betriebenen Internet-Portals „Parlorama“, haben sich die Wogen in der Auseinandersetzung um Zahlen und Präsenzquoten keineswegs geglättet. Das richterliche Verbot, über die Präsenzquote Frau Koch-Mehrins von 38,9 Prozent seit ihrer Wahl im Jahr 2004 bis Ende 2008 zu berichten, wurde aufgehoben. Nicht berücksichtigt bei den Zahlen war, wie die F.A.Z. schon Ende April angemerkt hatte, dass Frau Koch-Mehrin wegen der Geburt zweier Kinder zweimal Mutterschutzzeiten in Anspruch genommen hatte. Die FDP-Abgeordnete hatte gegenüber der F.A.Z. am 23. April darauf hinweisen lassen, dass sie von der Verwaltung des Parlaments während der laufenden Wahlperiode bei 76,2 Prozent der Plenartagungen als anwesend registriert worden sei.

Auf die am selben Tag der FDP-Politikerin schriftlich übermittelten Bitte der F.A.Z., die Unterschiede zu den Zahlen Deltorts eingehender zu erklären, reagierte Frau Koch-Mehrin damals nicht. Stattdessen ließ sie durch ihren Anwalt zur Abgabe einer auf den Online-Bereich bezogenen strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern und verlangte dort ebenfalls die Veröffentlichung einer „Richtigstellung“; für den Fall, dass dem Verlangen nicht fristgerecht nachgekommen werde, werde er seiner Mandantin empfehlen, in dieser Angelegenheit unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.

Falsche Aussage unter Eid?

Anfang Mai erging die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts, die vorigen Freitag aufgehoben wurde. Wenige Tage vorher hatte das Parlament auf der offiziellen Webseite die ausgewiesene Präsenzquote unter Berücksichtigung von 59 Tagen Mutterschutz und von 22 Tagen, an denen die Abgeordnete offenbar nicht auf den Anwesenheitsliste verzeichnet war, aber an Abstimmungen im Plenum teilgenommen hat, auf 62 Prozent erhöht. Da Frau Koch-Mehrin in einer von zwei vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen auf ihre „Präsenzquote von 75 Prozent“ verwiesen hat, wird nun gefragt, inwieweit die Abgeordnete eine falsche Aussage gemacht haben könnte.

Die FDP-Spitzenkandidatin bezeichnet die neue Angabe des Parlaments als „falsch“ – nicht zuletzt, weil „nach den Regularien“ des Parlaments die 59 Tage Mutterschutz nicht von der Gesamtzahl der Sitzungstage abgezogen, sondern der Zahl der (tatsächlichen) Tage ihrer Anwesenheit zugeschlagen werden müssten.

Aus den offiziellen Listen des Parlaments geht aber hervor, dass zum Beispiel die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler, die 2006 Mutter wurde, ohne Berücksichtigung der Mutterschutzzeit auf eine „offizielle“ Präsenzquote von 84 Prozent kommt; für ihre ungarische Fraktionskollegin Lívia Járóka, die bei ihrem Eintritt ins Parlament Mutter eines Säuglings war und später ein weiteres Kind bekam, werden, ebenfalls ohne Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten, 79 Prozent ausgewiesen.

„Vier von fünf Sitzungstagen geschwänzt“

Diejenigen, die nun von einer Verengung der Debatte auf Präsenzquoten sprechen, pflegen anzuführen, die eigentliche Arbeit der Abgeordneten werde anderswo geleistet, nicht zuletzt in den Parlamentsausschüssen. Hier schneidet Frau Koch-Mehrin nach einer der F.A.Z. vorliegenden Auswertung offizieller Protokolle des Parlaments durch Fraktionsmitarbeiter der Europäischen Volkspartei und der Europäischen Demokraten (EVP-ED) schlecht ab. „Im Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat sie vier von fünf Sitzungstagen geschwänzt, im Haushaltskontrollausschuss sogar neun von zehn Sitzungstagen“, sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Abgeordneten, Werner Langen, der F.A.Z.

Die FDP-Politikerin gehört dem Haushaltsausschuss als Mitglied und dem Haushaltskontrollausschuss als stellvertretendes Mitglied an. Die in der EVP-ED-Fraktion ausgewerteten Anwesenheitslisten lassen darauf schließen, dass Frau Koch-Mehrin an drei von 37 Sitzungstagen des Haushaltsausschusses zwischen dem 1. April 2008 und dem 27. April 2009 als präsent vermerkt war. Aus dem Büro der FDP-Politikerin hieß es am Mittwoch auf Anfrage, man werde umgehend bei der Verwaltung des Parlaments die Daten zur Präsenz von Frau Koch-Mehrin abfragen und sie, soweit sie vorlägen, gerne zur Verfügung stellen.

Bei den Parlamentsangaben zur Präsenz in den Ausschüssen sind, wie bei den von der FDP-Politikerin beanstandeten Zahlen zur Anwesenheit im Plenum, Mutterschutzzeiten nicht berücksichtigt. Im Parlament werden außerdem Zweifel an der Verlässlichkeit der Anwesenheitslisten geäußert, da eine Präsenz nicht nur auf den der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten, sondern auch anderswo – im öffentlich nicht zugänglichen sogenannten Finanzregister vermerkt sein können. Das heiße aber nicht, dass ein Abgeordneter im Ausschuss anwesend, sondern nur, dass er im Parlament präsent gewesen sei. Das Parlament habe jedoch eine Überarbeitung der Systeme zur Erfassung der Präsenzlisten beschlossen, die in der neuen Wahlperiode eine bessere Erfassung der Anwesenheit ermöglichen solle, sagte ein Mitarbeiter des Generalsekretariats des Parlaments.

Nebeneinkünfte von mehr als 80.000 Euro

Auf der offiziellen Webseite des EU-Parlaments ist Frau Koch-Mehrin zwischen 2004 bis 2009 nie als klassische „Berichterstatterin“ aufgeführt. Das ist eine der Kernaufgaben von Europaabgeordneten. Allerdings ist im Parlament zu hören, in den beiden Ausschüssen, denen die FDP-Abgeordnete als Mitglied oder als Stellvertreterin angehöre, gebe es weniger Berichte für das Plenum zu vergeben als etwa im Umwelt- oder Agrarausschuss.

Trotz der Belastung als Abgeordnete und dreifache Mutter hat Frau Koch-Mehrin zwischen 2005 und 2008 für „Beiträge und Vorträge“ Nebeneinkünfte in Höhe von 81.400 Euro erzielt. Entsprechende, von ihr unterzeichnete Erklärungen sind im Parlament öffentlich einzusehen. Auf ihrer Internetseite sowie auf der offiziellen Parlamentswebseite der Abgeordneten ist hingegen nur der Eintrag für 2008 (insgesamt 14.000 Euro) aufgeführt. Wer auf ihrer persönlichen Homepage auf die Links zu den Informationen über frühere Jahre klickt, erntet einen Widerspruch: „Seite nicht gefunden.“

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen