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Vor den Koalitionsgesprächen Gelbe Korrekturen in schwarzer Domäne?

29.09.2009 ·  Schon vor Beginn der Koalitionsgespräche mit der CDU, die am Montag beginnen sollen, rügt die FDP den „Präventionsstaat“ - und zeigt, auf welchem Feld es zwischen beiden Parteien schon lange knirscht. Vor allem in der Innen-, Rechts- und Sicherheitspolitik gibt es Unterschiede.

Von Reinhard Müller
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„Wir wollen zu einem Aufbruch beitragen“, sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die bayerische FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete wendet sich im Gespräch mit der F.A.Z. gegen „Überwachung“, „Kontrolle“ und einen „Präventionsstaat“. Tatsächlich wird bei allen programmatischen Unterschieden zwischen CDU und FDP, die schon am Wahlabend hervorgehoben wurden, ein wichtiges Feld oft vergessen: das der Innen-, der Rechts-, der Sicherheitspolitik.

Es ist beileibe kein Zufall, dass gerade Frau Leutheusser-Schnarrenberger jetzt auf „deutliche Unterschiede“ zwischen ihrer Partei und der Union hinweist. Sie war schon einmal Bundesjustizministerin, trat dann aus Protest gegen die akustische Wohnraumüberwachung von mutmaßlichen Schwerverbrechern („großer Lauschangriff“) zurück, blieb aber gleichwohl für die FDP eine wichtige Stimme in diesem für die Partei wichtigen Feld. Wenn sie, die nun wieder für ihr altes Amt im Gespräch ist oder gar als mögliche Bundesinnenministerin genannt wird, nun von einer „Korrektur der letzten vier Jahre“ und von einem „Aufbruch“ spricht, dann dürfte das die Befürchtungen der Union widerspiegeln.

„Die FDP kann sich nicht der Realität verweigern

Wolfgang Bosbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, sagt im Gespräch mit der F.A.Z. allerdings: „Die FDP kann sich nicht der Realität verweigern.“ Keine der Befürchtungen Frau Leutheusser-Schnarrenbergers zur Wohnraumüberwachung sei in der vergangenen Jahren eingetreten. „Für uns sind Freiheit und Sicherheit kein Gegensatz.“ Bosbach fügt hinzu: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das preisgeben, was wir mit der SPD durchgesetzt haben.“

Die Stimmen sind ausgezählt, die Mehrheiten klar - jetzt geht es um die Posten. Noch ist offiziell alles offen, doch schon gibt es viele Spekulationen, wer welches Ministerium übernehmen könnte. Drei Parteien und viele Kandidaten: Wir haben die Favoriten gesammelt.

Die Innen- und Rechtspolitiker hatten zur Zeit der großen Koalition lange Zeit keinen Hehl daraus gemacht, dass sie mit der SPD – nicht zuletzt mit deren pragmatischer Justizministerin Brigitte Zypries – besser zusammenarbeiteten als mutmaßlich mit der selbsternannten Bürgerrechtspartei FDP. Noch kurz vor der Wahl erinnerte Frau Leutheusser-Schnarrenberger etwa in der „Deutschen Richterzeitung“ daran, dass Deutschland seit Jahren eine „beispiellose Erosion der Grundrechte“ erlebe. Noch nie seien „durch immer neue angebliche Sicherheitsgesetze so viele Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt wie in den letzten Jahren“.

So hatte die FDP-Bundestagfraktion vehement die Vorratsdatenspeicherung kritisiert, die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung sowie das Gesetz zur Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps bekämpft. Für Bosbach freilich gehört die Vorratsdatenspeicherung zu den Realitäten, welche die FDP anerkennen müsse. Schließlich würden mit dem Gesetz, das zur Zeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, europäische Vorgaben verwirklicht. Bosbach erinnert zudem daran, dass die innere Sicherheit die „Domäne“ der Union sei. Hier habe sie ihre „Kernkompetenz“.

Die Individualrechte stets stärker hervorgehoben

Gewiss gibt es auch andere Stimmen in der FDP, wie den baden-württembergischen Justizminister Ulrich Goll. Er formuliert freilich aus der dortigen CDU/FDP-Koalition heraus seine Positionen nicht selten in bewusstem Gegensatz zu den linksliberalen Stimmen in der FDP. Im Deutschlandprogramm der Partei zur Bundestagswahl liest sich alles harmloser: Keine „unangemessene Überwachung“ der Bürger wird dort, unter Hinweis auf die – teils von der FDP erstrittene – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefordert. Das könnte in allgemeiner Form auch die Union unterschreiben; schließlich gilt das Übermaßverbot für jeden Eingriff in Grundrechte durch den Staat. Doch hat die FDP die Individualrechte stets stärker hervorgehoben – und dabei die Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamts ebenso bekämpft wie bestimmte Formen der Online-Durchsuchung und Internetsperren.

Auch für die Rechte des Parlaments fühlte sich FDP besonders verantwortlich. Es waren die Freien Demokraten, die das Awacs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 erstritten, mit dem die Bundeswehr von den Karlsruher Richtern zum „Parlamentsheer“ befördert wurde. Das wurde von der Partei auch später immer wieder angemahnt. Die allgemeine Wehrpflicht will die FDP übrigens aussetzen.

Dass sie nicht alles durchsetzen wird, weiß auch Frau Leutheusser-Schnarrenberg. Sie verweist trotz der „großen Differenzen“ aber auch auf die bisherigen Errungenschaften der FDP in der schwarz-gelben Koalition in Bayern.

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