07.10.2009 · Bekommen Soldaten mehr Rechtssicherheit bei Auslandseinsätzen? Was wird aus der Wehrpflicht? Welche Rüstungsprojekte kippt die FDP? Teil 1 unserer Serie über Knackpunkte der neuen Koalition: Die Verteidigungspolitik.
Von Stephan LöwensteinWenn Franz Josef Jung für die CDU in Sachen Verteidigung in die Koalitionsverhandlungen geht, dann wird er auf die FDP-Politikerin treffen, die in der vergangenen Legislaturperiode zu seinen schärfsten Kritikern gezählt hat. Wieder und wieder hat Birgit Homburger dem Verteidigungsminister vorgeworfen, das Parlament unzulänglich über die Einsätze zu unterrichten, in Sachen Einsatz der Bundeswehr im Inneren „Nebelkerzen“ zu werfen oder über die Wehrgerechtigkeit „Wunschträume“ zu verbreiten. Wenn sich ein zusätzlicher Einsatz der Streitkräfte abzeichnete - allein in den vier Jahren der Amtszeit Jungs wurden die Marineeinsätze vor dem Libanon und gegen Piraten am Horn von Afrika begonnen sowie der Landeinsatz in Kongo begonnen und beendet -, warf Frau Homburger dem Minister voreilige „Angebotspolitik“ vor.
Man wird erwarten können, dass die FDP diese Themen an vorderer Stelle als „Knackpunkte“ anspricht. Dabei wird die Frage von Auslandseinsätzen am schnellsten abzuhandeln sein. Mehr als allgemeine Aussagen über notwendige Kriterien - deutsches Interesse, vorhandene Fähigkeiten, völkerrechtliche Mandatierung - lassen sich in einem Koalitionsvertrag ohnehin nicht treffen, entschieden werden muss von Fall zu Fall; die Federführung des Auswärtigen Amtes bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr wird die Union der FDP nicht abringen können, auch wenn sie es wollte.
Erst einmal ein Prüfauftrag
Einig sind sich Union und FDP in der Absicht, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft einzurichten, die für Bundeswehrsoldaten im Einsatz zuständig ist. Ob darüber hinaus den Soldaten durch eine Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit bei der Durchsetzung eines militärischen Auftrages im Ausland gegeben werden kann, darüber scheint es bei den künftigen Koalitionären noch keine ausformulierten Vorstellungen zu geben.
Schwieriger ist die Sache mit dem Einsatz im Inneren: Hier hat es schon einiges Vorgeplänkel der beiden Wunschkoalitionspartner gegeben. Weil substantielle Änderungen der Rechtslage ohnehin einer Grundgesetzänderung bedürften, also einer Zustimmung auch der nun oppositionellen SPD, könnte man vielleicht erwarten, dass der Status Quo festgeschrieben wird. Schließlich hat die CDU/CSU nicht einmal in der großen Koalition die von ihr gewünschten Änderungen der Grundgesetzartikel 35 (Amtshilfe) und 87a (Einsatz der Streitkräfte) durchsetzen können. Aber dass zumindest für die Luft- und Seesicherheit eine Amtshilfe der Bundeswehr auch mit ihren militärischen Mitteln notwendig sein kann, sehen Fachleute parteiübergreifend. So liegt es eher an der Union, dass sie ihre Forderung nach einer „großen Lösung“ aufgibt, um einen Konsens über Artikel 35 zu ermöglichen.
Scheinbar völlig entgegengesetzt sind die Auffassung von Union und FDP beim Thema Wehrpflicht: CDU/CSU wollen sie beibehalten, die FDP will eine Freiwilligenarmee. Allerdings wollen die Freien Demokraten die Wehrpflicht nicht abschaffen, wie etwa die Grünen, sondern „aussetzen“. Zugleich will auch die Union laut Wahlprogramm die Wehrpflicht „weiterentwickeln“. Das könnte, so einige Gedankenspiele, auf eine weitere Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf ein halbes Jahr hinauslaufen, in dem dann nur noch die militärischen Grundfertigkeiten erworben würden. Verbunden mit dem Angebot zu flexibler Einberufung, variabler Weiterverpflichtung und Angeboten zur beruflichen Weiterbildung könnte so eine Brücke von der Union zur FDP geschlagen werden.
Dass die Freien Demokraten an dieser Frage nicht die Machtprobe suchen werden, hat ihr Vorsitzender Guido Westerwelle im Sommer angedeutet, als er im „Deutschlandfunk“ über ein Aussetzen der Wehrpflicht sagte: „Die Entwicklung wird das bringen. Ich weiß nicht, ob es uns gelingt, das direkt am Anfang in einer Regierungskoalition mit der CDU/CSU durchzusetzen.“ Ähnlich wie beim Thema Luft- und Seesicherheit dürfte hierzu im Koalitionsvertrag erst einmal ein Prüfauftrag stehen.
Die FDP will Großprojekte kürzen
Die Struktur der Bundeswehr steht aber in den kommenden Jahren - weit über die Frage der Wehrpflicht hinaus - vor Herausforderungen: Dass angesichts der Haushaltslage auch nur die bisherige mittelfristige Planung zu halten ist, den Wehretat von knapp 32 auf 33,1 Milliarden Euro wachsen zu lassen, wird von Fachpolitikern aller Seiten bezweifelt. Eher wird mit einer globalen Kürzung gerechnet. Weil mehr als die Hälfte des Etats für Personal und Versorgungsausgaben gebunden ist und die Bereiche Betrieb und Materialerhaltung schon jetzt weitgehend ausgequetscht sind, richten sich die Blicke zuvorderst auf die Rüstungsbeschaffung.
Die FDP will etwa Großprojekte der Luftwaffe kürzen: Das Raketenabwehrsystem Meads, das zudem auch beim Entwicklungspartner, den amerikanischen Streitkräften, immer wieder in der Diskussion ist; die letzte Teilbestellung des Kampfflugzeugs Eurofighter; und auch einen Teil der bisher geplanten 60 Transportflugzeuge A400M, deren Zukunft ohnehin ungewiss ist, weil der Hersteller Airbus noch nicht dargelegt hat, wie er die technischen Herausforderungen in den Griff bekommen will. Solche Beschaffungsentscheidungen würden allerdings Strukturfragen nach sich ziehen: Bei einem Verzicht auf ein Geschwader Eurofighter müsste wohl ein weiterer Standort geschlossen werden.
Auch auf die Führungsstrukturen richten sich die Augen der Fachpolitiker. So gibt es für die Führung von Auslandseinsätzen auf mehreren Ebenen ein Kommando in Ulm, das Einsatzführungskommando bei Potsdam sowie neuerdings einen Einsatzführungsstab im Verteidigungsministerium. Das Heer wird von seinem Inspekteur mit seinem ministeriellen Stab geführt, zugleich ist das Heeresamt als Kommandobehörde für die Organisation der Teilstreitkraft zuständig. Der Sanitätsdienst hat neben einem Inspekteur mit Führungsstab ein Sanitätsamt und ein Sanitätsführungskommando. Ein Reformauftrag der Koalitionäre könnte unter der Überschrift stehen: „Fortsetzung des Berliner Erlasses“, also jener Anweisung des früheren Verteidigungsministers Struck, welche die Stellung des Generalinspekteurs weiter herausgehoben hat.
Bleibt Jung im Amt?
Freilich sind schon manche früheren Ansätze, die Strukturen der Teilstreitkräfte anzutasten, an bundeswehrinternen Widerständen zerschellt. Für einen neuen Anlauf wäre ein starker und durchsetzungswilliger Verteidigungsminister nötig. Amtsinhaber Jung hat bislang keine eigenen Vorstellungen in dieser Richtung erkennen lassen. Ob er bleibt, ist wie die meisten Personalien des künftigen Kabinetts nicht gewiss - diese Fragen sollen erst am Ende der Verhandlungen entschieden werden. Immerhin zeigt seine Benennung als Verhandlungsführer für die CDU (für die CSU ist dies der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt) ebenso wie manche frühere Andeutung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), dass er grundsätzlich weiter an dieser Stelle vorgesehen ist. Sollten Koalitionsarithmetik und Länderproporz ein Umdenken nötig machen, gilt auch der bisherige Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) als ein möglicher Kandidat.
Zu den ersten Personalentscheidungen des Ministers wird auf jeden Fall der Generalinspekteur der Bundeswehr gehören. General Schneiderhan, seit 2002 auf dieser Position, wird im kommenden Jahr auf jeden Fall ausscheiden; seine Dienstzeit ist bereits zwei Mal über das eigentliche Ruhestandsalter von 62 Jahren hinaus verlängert worden. Für die Nachfolgeentscheidung wird es eine Rolle spielen, ob eher ein Militärpolitiker oder ein Mann mit größerer Einsatzerfahrung gesucht wird. Für ersteres käme zum Beispiel der Generalleutnant Manfred Lange (Jahrgang 1950) aus dem Führungsstab der Streitkräfte im Verteidigungsministerium in Frage. Für letzteres gelten als mögliche Kandidaten der stellvertretende Inspekteur des Heeres, Günter Weiler (Jahrgang 1951), oder Volker Wieker (Jahrgang 1954) von der Spitze des deutsch-niederländischen Korps, der zunächst freilich für einen Einsatz als deutscher Kontingentführer in Afghanistan vorgesehen ist.