20.10.2009 · Schwarz-Gelb hat nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit. Beste Voraussetzungen, um „durchzuregieren“, möchte man meinen. Doch Kanzlerin Merkel hat gute Gründe dafür, dass sie das Wort meidet.
Von Günter BannasSchon Wochen vor der Bundestagswahl, als Bund und Länder noch über die Begleitgesetze zum EU-Vertrag von Lissabon stritten, hatte es warnende Hinweise an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegeben. Es werde für Frau Merkel, hieß es in der Union, im Bundesrat nicht leichter werden, wenn es – was damals noch keineswegs gewiss war – nach der Wahl eine neue Regierungskoalition aus Union und FDP gebe. Andeutungen gab es, die von der Union geführten Länder würden im Bundesrat weniger Rücksicht auf die Belange und die Politik der Bundesregierung nehmen, als dies zu Zeiten des Bündnisses mit der SPD der Fall sei. Daran ändere sich auch dadurch nichts, dass es im Bundesrat nur durch die Länder eine Mehrheit zugunsten einer schwarz-gelben Bundesregierung gebe, die selbst eine Koalition mit der FDP bilden. Es sind die großen Bundesländer – diejenigen mit sechs Stimmen (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) oder auch mit fünf Stimmen (Hessen). Der ebenfalls zurückliegende Bund-Länder-Streit über die Finanzierung der Schweinegrippe-Impfungen und eben die Zugeständnisse, die die Bundesregierung in Fragen der Mitwirkungsmöglichkeiten an die Länder machen musste, galten unter deren Vertretern in Berlin als ein Beispiel, wie es zukünftig im Bundesrat sein werde.
Details aus den Koalitionsverhandlungen von Union und FDP könnten für die Zukunft sprechen: Der – wie auch immer kalkulierte – Ausbruch des niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff (CDU), die Steuersenkungspläne der FDP seien „unseriös“ und einen „finanzpolitischen Blindflug“ werde er im Bundesrat nicht mittragen, zeigte, dass sich Frau Merkel nicht auf die Landesregierungen verlassen kann, die von Union und FDP zusammen regiert werden. Nun wurden in der Zeitung „Handelsblatt“ eine Reihe von Stimmen weiterer Ministerpräsidenten zusammengetragen.
„Wulff steht nicht allein“
Günther Oettinger (CDU), der baden-württembergische Ministerpräsident und wegen verschiedener Vorkommnisse ganz gewiss kein enger politischer Freund Frau Merkels, sagte: „Fast alle Länder gehen für das kommende Jahr von rekordträchtigen Verschuldungen aus. Deswegen ist den Landesfinanzministern angst und bange, wenn jetzt die Frage von Steuersenkungen diskutiert wird.“ Oettinger nahm gleich auch die FDP in den Ländern für diese Linie in Anspruch, was Wulff, der ebenfalls ein CDU/FDP-Bündnis anführt, nicht ausdrücklich getan hatte: „Auch den FDP-Ministern, die mit ihren Haushalten vertraut sind, ist bei den Forderungen ihrer Partei bei den Koalitionsgesprächen in Berlin nicht wohl.“
Das wiederum wurde vom stellvertretenden hessischen Ministerpräsidenten Hahn (FDP) bestätigt. Im Streit über Steuersenkungen teile er „voll und ganz“ die Auffassung Wulffs, wurde er zitiert. Der ebenfalls ein schwarz-gelbes Bündnis führende sächsische Ministerpräsident Tillich (CDU) versicherte ähnlich: „Wulff steht nicht allein.“ In diesem Sinne plädierten nun auch die Finanzpolitiker der Landtagsfraktionen der Union in den Bundesländern. Bei einem Treffen in Bremen sagte der thüringische CDU-Fraktionsvorsitzende Mohring: „Wir sind gut in der Konsolidierung in den Ländern vorangekommen, und jedes Steuersenkungspaket würde uns um Jahre zurückwerfen.“
Vorsorglich hat Frau Merkel jenes Wort vom „Durchregieren“ aus dem Bundestagswahlkampf 2005 lange nicht mehr wiederholt. Im zurückliegenden Wahlkampf hat sie nicht einmal indirekt davon Gebrauch gemacht. Sie hat nicht damit geworben, die Arbeit werde für die Bundesregierung leichter, wenn sie sich auf eine gleichfarbige – schwarz-gelbe – Mehrheit im Bundesrat stützen könne. Diese Zeiten sind vorbei.
Die Wahl in Nordrhein-Westfalen entscheidet
Auch ist die Mehrheit der von CDU, CSU und FDP regierten Bundesländer im Bundesrat weniger üppig, als es nach dem Anteil der Ministerpräsidenten der Union den Anschein hat. Elf Ministerpräsidenten stellt die Union, fünf gehören der SPD an. Doch von den 69 Stimmen im Bundesrat werden nur 37 von den Ländern vergeben, die von CDU und CSU im Bündnis mit der FDP regiert werden. Es sind: Baden-Württemberg (6), Bayern (6), Hessen (5), Niedersachsen (6), Nordrhein-Westfalen (6), Sachsen (4) und demnächst Schleswig-Holstein (4). 32 Stimmen gehören jenen Ländern, an deren Regierung die SPD, die Grünen oder die Linkspartei beteiligt sind: Berlin (4), Brandenburg (4), Bremen (3), Hamburg (3), Mecklenburg-Vorpommern (3), Rheinland-Pfalz (4), Saarland (3), Sachsen-Anhalt (4) und demnächst Thüringen (4). Für die Mehrheit im Bundesrat, die vor allem bei steuerpolitischen Gesetzen erforderlich ist, sind mindestens 35 Stimmen aufzubringen. Aus diesem Grund ist die Landtagswahl im kommenden Mai in Nordrhein-Westfalen für die künftige schwarz-gelbe Koalition im Bund entscheidend. Union und FDP könnten sich dann nicht einmal mehr auf eine gleichfarbige Mehrheit im Bundesrat stützen, falls in der Landesregierung in Düsseldorf nach der Landtagswahl die SPD oder auch die Grünen beteiligt wären.
Es sind nicht allein die üblichen Landesinteressen und auch Landesegoismen, die die Ministerpräsidenten der CDU jetzt zum Ausdruck gebracht haben. Die haben sie schon immer verfochten – gleich welche Koalition im Bund regierte und wie die Verhältnisse im Bundesrat waren. Landesinteressen gingen Parteiinteressen vor, hatte einst Gerhard Schröder (SPD) gesagt, als er noch Ministerpräsident in Niedersachsen war und gar nicht daran dachte, sich von der – damals Bonner – SPD-Führung vorschreiben zu lassen, wie er im Bundesrat agiere.
„Nicht das gesamte öffentliche Auftragswesen abwürgen“
Mit der im Frühsommer verabschiedeten zweiten Föderalismus-Reform zu den Bund-Länder-Finanzangelegenheiten aber kam für die Regierungschefs der Länder eine weitere, gar verfassungsrechtliche Notwendigkeit dazu, auf ihren Interessen zu bestehen. Tillich machte darauf aufmerksam. „Es ist absolut unumgänglich, dass Bund und Länder die gerade beschlossene Schuldenbremse einhalten. Die aktuellen Steuerpläne der FDP würden bedeuten, dass wir das gesamte öffentliche Auftragswesen abwürgen.“
Die sogenannte Schuldenbremse enthält das verfassungsrechtliche Gebot, dass die Bundesländer von 2020 an grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Allenfalls „konjunkturbedingte“ Ausnahmen sind danach erlaubt – versehen allerdings mit dem Erfordernis, zugleich einen verbindlichen Tilgungsplan vorzulegen. Die Steuerpolitik des Bundes wird entsprechend nicht als Grund für Ausnahmen herangezogen werden können. Mehrere Mitglieder des Bundesrates hatten bei der Beschlussfassung im Juni darauf hingewiesen, wie schwer es ihnen fallen werde, die neuen zukünftig geltenden Regeln einzuhalten. Neben Berlin hatten zwei Länder der Verfassungsänderung nicht zugestimmt, an deren Landesregierung auch die CDU beteiligt war: Schleswig-Holstein (damals: CDU/SPD-regiert) und Mecklenburg-Vorpommern (SPD/CDU).
Schon ist in Berlin auch davon die Rede, die eigentlichen (Vor-)Entscheidungen im Bundesrat fielen nicht in Koalitionsrunden unter Leitung Frau Merkels und des FDP-Vorsitzenden Westerwelle, sondern bei den „Kamin-Gesprächen“ am Vorabend seiner Sitzungen, zu denen sich der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder und Frau Merkel mit den Ministerpräsidenten der Union treffen oder auch in den Sitzungen des CDU-Präsidiums. Leichter wird es für die neue Bundesregierung dadurch nicht.
Die FDP sollte hart bleiben
Ralf Kowollik (InterNETkobold)
- 20.10.2009, 19:09 Uhr
Gelb gegen Gelb - der Aufstand gegen "Guido Ypsilanti" in der eigenen Partei
Paul Rabe (heidelpaul)
- 20.10.2009, 19:18 Uhr
Föderalismus-Reform??
T.P. Brantinger (Brantinger)
- 20.10.2009, 20:37 Uhr
@heidepaul - Auch die Länder müssen die Verschwendung bekämpfen
Closed via SSO (victor-d)
- 20.10.2009, 21:47 Uhr
@Duffner
Paul Rabe (heidelpaul)
- 21.10.2009, 00:54 Uhr