15.10.2009 · FDP und Union wollen Bildung und Forschung zum Generalthema der kommenden Legislaturperiode machen. Es soll das einzige Ressort ohne Finanzierungsvorbehalt sein. Das Ministerium kann mit einem um vier Milliarden Euro höheren Etat rechnen.
Von Heike SchmollDie schwarz-gelbe Arbeitsgruppe zu Bildung und Forschung hat einen ehrgeizigen Verhandlungsauftrag entgegengenommen: Sie soll die Ankündigung der Bundeskanzlerin, Deutschland zu einer Bildungsrepublik zu machen, mit Inhalten füllen. Unter den Koalitionären herrscht Einigkeit darüber, dass der Komplex Bildung und Forschung zum Generalthema der kommenden Legislaturperiode werden soll – nach dem derzeitigen Gesprächsstand soll es auch das einzige Ressort ohne Finanzierungsvorbehalt sein. Während alle anderen Ministerien mit dem Etat auskommen müssen, der ihnen in der vergangenen Legislaturperiode zur Verfügung stand, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit einer Etatsteigerung von etwa vier Milliarden Euro rechnen können. „Innovation“, „Bildungsrepublik“ oder „Wachstum durch Bildung“ soll das Motto für die kommenden vier Jahre sein.
Keinen Zweifel lassen die beiden Verhandlungsführer der Arbeitsgruppe, Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Pinkwart (FDP), daran, dass die in der Föderalismusreform I festgelegte Zuständigkeit von Bund und Ländern bestehen bleibt. Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) kritisiert allerdings die fehlende Verantwortungsbereitschaft der Länder. Bei der Durchsetzung ihrer Freiheiten sei die Leidenschaft der Länder groß gewesen, um hinterher umso rascher zu verfliegen. Es gebe einen Unterschied zwischen Subsidiarität und Kleinstaaterei, sagte Frau Schavan und warf den Ländern vor, den Föderalismus durch ihr Verhalten (etwa durch Mobilitätshürden) in Frage zu stellen. Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick Meinhardt, warnte dagegen ausdrücklich vor Zuständigkeitsdebatten. Die FDP kämpfe für eine neue Bildungspartnerschaft auf der Grundlage eines starken Wettbewerbsföderalismus. Wenn jeder immer dem anderen sage, was er in der Bildung zu tun habe, komme man keinen Schritt voran. Das gelte auch beim Zusammenwirken von Ländern und Kommunen.
Zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts
Im Sinne einer gewissermaßen „öffentlich-privaten“ Partnerschaft will die Bundesregierung auch Anreize für das Bildungssparen schaffen. Der Bund könnte eine Einstiegssumme zur Verfügung stellen, die dann von Eltern, Paten und Verwandten durch steuerbegünstigte Einzahlungen vermehrt würde. Auch dafür gibt es Sympathien bei der Union. Flankiert wird das Bildungssparen durch den Ausbau des Stipendienwesens für begabte Kinder aus bildungsfernen Schichten. Das seien konkrete Schritte gegen die Bildungsarmut, kündigt Frau Schavan an. Neben den Begabtenförderwerken sind die Länder für die Finanzierung der Begabtenstipendien zuständig, was zur Folge hat, dass in Deutschland nur 1,9 Prozent aller Schüler Stipendiaten sind. Im Sinne einer größeren Bildungsgerechtigkeit tritt die FDP für die Finanzierung von einem Anteil von zehn Prozent Stipendiaten ein. Strittig ist noch die Höhe des Finanzierungsanteils von Bund und Ländern.
Beide Parteien wollen die Ausgaben für Bildung und Forschung auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen. Die CDU will sich damit bis 2015 Zeit lassen, die FDP wollte das ehrgeizige Ziel ursprünglich schon zum Ende der schwarz-gelben Legislaturperiode im Jahr 2013 erreichen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Klarheit besteht auch darüber, dass Unternehmen steuerlich entlastet werden sollen, die sich für die Forschung engagieren – etwa in Form von Steuergutschriften, wobei noch nicht feststeht, ob das nur für große oder auch kleine und mittlere Unternehmen gelten soll.
Um den erwarteten Studentenansturm nicht mit schlechteren Studienbedingungen für doppelte Abiturjahrgänge zu beantworten, sollen von 2011 bis 2015 – wie im Hochschulpakt festgeschrieben – insgesamt 275.000 neue Studienplätze geschaffen werden. Der Bund soll die Hälfte davon bezahlen, doch diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist genauso wenig in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wie der Pakt für Innovation und die Mittel für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative. Dass die Koalitionäre alle drei Pakte wollen, steht außer Zweifel. Die Zahl der Studenten soll künftig bei 45 Prozent eines Altersjahrgangs liegen – derzeit sind es 39 Prozent. Bisher lag die Zielmarke des Bundes bei 40 Prozent. Das Hochschulrahmengesetz – schon jetzt durch die Hochschulgesetze der Länder nahezu bedeutungslos geworden – soll fallen, so dass der Bund nicht mehr die Möglichkeit hätte, die Zulassung zum Studium bundesweit zu regeln.
Konzentration von Aufgaben
Die Bildungspartnerschaft zwischen Bund und Ländern soll auch in der frühkindlichen Förderung greifen. Die Koalitionäre wollen deshalb eine Fortbildungsoffensive für die insgesamt 325.000 Erzieher durch den Bund finanzieren, die Länder sollen im Gegenzug die verpflichtenden Sprachtests für Vierjährige und die daraus folgenden Förderangebote bezahlen. Fragen der Schulgestaltung haben wegen der Länderkompetenz nur eine geringe Rolle bei den Koalitionsverhandlungen gespielt, auch wenn die Notwendigkeit der Mobilität, Vergleichbarkeit und Qualität der Bildungsabschlüsse eigens hervorgehoben wurde. Einig ist man sich darüber, dass die Übergangssituationen vom Kindergarten zur Schule und von der Ausbildung ins Berufsleben verbessert werden müssen und für die Übergänge auch der Bund zuständig sein könnte, ohne mit dem in der Föderalismusreform verankerten Kooperationsverbot in Konflikt zu geraten.
Um das Bildungsthema zu stärken, soll die Zersplitterung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beendet werden. Das wäre mit einer Konzentration von Aufgaben im BMBF verbunden, die derzeit in anderen Ministerien angesiedelt sind. Das gilt etwa für die Energieforschung, die bisher auf die Ressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft verteilt ist, aber auch für die duale Aus- und Weiterbildung, die im Wirtschafts- und Arbeitsministerium angesiedelt sind, oder um die frühkindliche Bildung, die zum Familienministerium gehört.
Der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Pinkwart (FDP) will darüber hinaus die Ressortforschungseinrichtungen reformieren, die auch vom Wissenschaftsrat in einigen Teilen kritisch beurteilt worden waren. Auf diese Weise sollen Doppelarbeiten etwa in der Energieforschung, an der mehrere Bundesministerien, viele Länderministerien und einige ihnen zugeordnete Institute beteiligt sind, vermieden werden. Derzeit beschäftigen die Bundesministerien etwa 50 eigene Forschungsinstitute mit insgesamt 18.000 Mitarbeitern, darunter 8000 Wissenschaftler, die mit rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr zu Buche schlagen, darunter das Bundesamt für Strahlenschutz, das Umweltbundesamt und andere Einrichtungen. Strittig ist unter den Koalitionspartnern, ob die Bundeszentrale für politische Bildung weiterhin beim Bundesinnenministerium bleiben soll. Über Ressortzuschnitte wird jedoch erst dann geredet, wenn die inhaltlichen Vereinbarungen feststehen.
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ soll Spielräume sichern
Der bayerische Kultusminister Spaenle (CSU) hält eine stärkere Strategie in der Forschungspolitik für nötig, um mehr Mittel von der Europäischen Union zu bekommen. Dort gelingt es etwa Großbritannien nach wie vor besser, Gelder für seine Forschungsanträge zu erringen. Spaenle tritt auch für eine stärkere Konvergenz von außeruniversitärer und universitärer Forschung ein. Zu den wichtigsten Vorhaben gehört, den großen Forschungsorganisationen wie Max-Planck-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft, die vor allem der Bund finanziert werden, größere Freiheit bei der Haushaltsgestaltung und den Personalentscheidungen zuzubilligen. Diese Spielräume soll ein „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ sichern.
Noch keine Klärung gibt es im Fall des Stammzell- und Embryonenschutzgesetzes. Die FDP möchte das Gesetz lockern, wogegen sich die Union sträubt. Bundesbildungsministerin Schavan hält daran fest, dass zunächst die Forschung mit adulten Körperzellen ausgeschöpft werden soll. Die CSU kämpfte dafür, die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zu erschweren, konnte sich damit aber nicht durchsetzen und will jetzt zumindest regionale Sonderregelungen erkämpfen. So könnte Bayern zwar der Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen zustimmen, sich aber dennoch gegen einen Anbau derselben entscheiden.
Kompetenzgerangel
Karsten Bender (Kasmo)
- 15.10.2009, 15:59 Uhr
Luftschlösser...
Harry LeRoy (Cimon)
- 15.10.2009, 16:20 Uhr
Heike Schmoll Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
Jüngste Beiträge