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Der Koalitionsvertrag Das Wichtigste aus 130 Seiten

25.10.2009 ·  Nach langem Ringen haben Union und FDP den Koalitionsvertrag verabredet und damit den Grundstein für vier Jahre Politik gelegt. Doch was bedeuten die Ergebnisse für's Portemonnaie? Wer gewinnt, wer verliert? Ein Überblick.

Von Dyrk Scherff
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Nach langem Ringen haben Union und FDP den Koalitionsvertrag verabredet und damit den Grundstein für vier Jahre Politik gelegt. Doch was bedeuten die Ergebnisse für den Bürger? Wer gewinnt, wer verliert? Ein erster Überblick.

Einkommensteuer: Schon am 1. Januar 2010 sinken die Steuern. Vermögende Familien profitieren durch einen höheren Kinderfreibetrag, der auf 7008 Euro steigt. Für die Geringverdiener ist das Kindergeld entscheidender. Es steigt um je 20 Euro, für das erste und zweite Kind also von 164 auf 184 Euro. Ein Ehepaar mit einem Kind wird dadurch bei einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro und weniger um rund 200 Euro im Jahr entlastet (siehe Tabelle). Bei höheren Einkommen steigt die Entlastung bis auf 435 Euro im Jahr. Hinzu kommen die Entlastungen, die noch die Große Koalition im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossen hat, die ebenfalls Anfang kommenden Jahres wirken. In einem zweiten Schritt sollen die Steuern möglichst Anfang 2011 weiter sinken. Kinderfreibetrag und Kindergeld sollen dann weiter steigen. Spekuliert wurde des Öfteren über ein Kindergeld von 200 Euro und einen Freibetrag von 8004 Euro. Kommt es so, würden die Bürger noch einmal in ähnlicher Höhe entlastet wie durch das 2010 steigende Kindergeld und die höheren Kinderfreibeträge. Anfang 2011 soll zudem das Steuersystem auf einen stufenförmig ansteigenden Tarif umgestellt werden und damit den bisher meist linear steigenden Tarifverlauf ersetzen. Bleiben es wenige Stufen, kann sich jeder Bürger selbst seinen Steuersatz ausrechnen und muss nicht in Tabellen nachsehen. Das vereinfacht das System. Auf der gleichen Stufe werden zehn zusätzlich verdiente Euro im Gegensatz zum derzeitigen System nicht höher besteuert als das bisherige Gehalt. Die vielzitierte kalte Progression wird damit auf der gleichen Stufe beseitigt, was den Anreiz für Mehrarbeit erhöhen soll. Es baut damit auch den berühmten Mittelstandsbauch ab, der besagt, dass die Steuersätze vor allem bei mittleren Einkommen schnell ansteigen. Wie viele Stufen eingezogen werden, ist noch offen. Insgesamt sollen die Bürger um 24 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden. Über die Gegenfinanzierung ist nichts zu lesen.

Steuerrecht: Steuererklärungen sollen ohne Papierbelege abgegeben werden können, auf Wunsch können Bürger eine vom Finanzamt vorausgefüllte Steuererklärung anfordern. Gedacht wird auch an eine Steuererklärung für zwei Jahre. Das häufig kritisierte Kontenabrufverfahren, mit dem der Fiskus die Existenz von Konten feststellen kann, wird überprüft, die Rentnerbesteuerung vereinfacht. Steuerberaterkosten sollen wieder absetzbar sein. Zudem wird die Besteuerung von Dienstwagen geprüft.

Erbschaftsteuer: Wer von seinen Geschwistern, seiner Tante oder dem Onkel erbt oder beschenkt wird, muss seit Anfang 2009 meist mehr zahlen als früher. Das will die Koalition ändern. Künftig soll diese Gruppe nur noch Erbschaftsteuer zwischen 15 und 43 Prozent je nach Höhe des Erbes oder der Schenkung entrichten. Bisher sind es zwischen 30 und 50 Prozent. Bleiben die Freibeträge gleich, würde etwa eine Schenkung von 50 000 Euro 4500 Euro Steuern statt bisher 9000 Euro kosten. Auch die Übertragung von Unternehmen auf Angehörige soll steuerlich erleichtert werden. Der Zeitraum, in dem das Unternehmen vom Nachfolger fortgeführt und bestimmte Lohnsummen überschritten werden müssen, um steuerfrei verschenkt werden zu können, wird verringert. Auch die Höhe der verlangten Lohnsummen sinkt. Noch prüft man, ob die Länder künftig unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge erheben dürfen.

Unternehmensteuer: Die Unternehmen werden noch an anderer Stelle und schon zum 1. Januar 2010 entlastet. Bei der Unternehmensbesteuerung sollen die Bestimmungen, die die finanzielle Lage in der aktuellen Wirtschaftskrise verschärfen, abgemildert werden. Zinsaufwendungen sollen weniger stark versteuert werden müssen, Verluste leichter absetzbar sein und Abschreibungen erleichtert werden. Die Entlastungen in der Unternehmen-, Erbschaft- und Einkommensteuer, die Anfang 2010 in Kraft treten, kosten 21 Milliarden Euro.

Umsatzsteuer: Sie sinkt am 1. Januar 2010 für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 auf 7 Prozent. Es wird zudem geprüft, welche Güter mit diesem ermäßigten Satz besteuert werden sollen. Nicht alles erscheint hier logisch. So werden Nahrungsmittel unterschiedlich besteuert. Und Nahverkehrstickets werden mit 7, Fernverkehrsfahrkarten mit 19 Prozent belastet. Für einige Waren könnte künftig der normale Steuersatz drohen. Teurer könnten auch Dienstleistungen kommunaler Anbieter werden. Denn sie sollen bei der Umsatzsteuer nicht mehr gegenüber den privaten Anbietern bevorzugt werden. Aufgaben der Daseinsvorsorge wie etwa die Wasserversorgung sollen nicht stärker belastet werden.

Gesundheit und Pflege: Die Bürger müssen künftig mehr für ihre Krankenkasse bezahlen. Das Defizit im kommenden Jahr von erwarteten 7,5 Milliarden Euro will die Koalition zum Teil aus Steuern bezahlen. Den Rest müssen die Kassen aus Rücklagen beisteuern oder Zusatzbeiträge erheben. Viele werden das schon 2010 tun. Dann sind diese Beiträge auf ein Prozent des Einkommens, maximal 37,50 Euro im Monat, gedeckelt. Ab 2011 ist alles offen. Dann soll das Gesundheitssystem stark umgebaut werden. Die Zusatzbeiträge sollen höher ausfallen können und einkommensunabhängig verlangt werden. Die Arbeitgeberbeiträge werden zudem eingefroren. Das hilft, die Lohnnebenkosten zu begrenzen, führt aber dazu, dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen selbst tragen müssen. Und die dürften unweigerlich kommen, zumal auch die Gebührenordnungen der Ärzte angepasst werden. Die Kassenbeiträge sollen allerdings regional unterschiedlich hoch sein können. Das dürfte den Versicherten in einigen Ländern wie Bayern etwas Entlastung bringen. Für Gutverdienende gibt es ab 2011 einen weiteren Fortschritt. Sie dürfen in die Privatversicherung wechseln, wenn sie die Einkommensschwelle in einem Jahr überschritten haben. Die 3-Jahres-Regel wird abgeschafft. Die Pflegeversicherung wird hingegen künftig einen zusätzlichen Beitrag erheben, der – am Kapitalmarkt angelegt – eine Rücklage aufbauen soll für die Zeit, wenn die Demographie hohe Kosten in der Pflegeversicherung verursacht.

Rente: Wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, soll eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen, auch wenn er zu wenig dafür verdient hat.

Familienförderung: Eltern sollen ab dem Jahr 2013 für jedes Kind unter drei Jahren zusätzlich zum Kindergeld ein Betreuungsgeld von 150 Euro bekommen. Dies kann auch als Gutschein etwa für eine Kindertagesstätte ausgegeben werden. Das Elterngeld soll für Teilzeitarbeitende attraktiv gemacht werden.

Arbeit: Der Kündigungsschutz wird nicht angetastet. Tariflöhne können für allgemeinverbindlich erklärt werden und wirken dann wie ein Mindestlohn. Hartz-IV-Empfänger sollen von ihrer Altersvorsorge 750 Euro je Lebensjahr behalten dürfen, dreimal so viel wie bisher. Der Rest muss zum Lebensunterhalt genutzt werden. Allerdings haben nur etwa 11 000 Menschen ein so hohes Vermögen, dass sie von der Neuregelung profitieren.

Bildung und Forschung: Der Bund will die Forschungsförderung um drei Milliarden Euro jährlich steigern. Für jedes neugeborene Kind wird ein Zukunftskonto eingerichtet, von dem aus Bildungsaufwendungen bezahlt werden. Der Staat zahlt ein Startguthaben von 150 Euro und fördert Einzahlungen der Familie mit einer Prämie. Ein nationales Stipendienprogramm mit Geldern aus der Wirtschaft soll den Anteil der Stipendiaten auf zehn Prozent erhöhen. Bis zu 300 Euro werden nicht beim Bafög angerechnet.

Den kompletten Koalitionsvertrag mit noch mehr Neuerungen finden Sie unter www.faz.net/koalitionsvertrag.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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