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Bundestagswahl Ein Schritt zu weit

17.09.2009 ·  Dass es der SPD bei der Bundestagswahl um die Fortsetzung der große Koalition gehe, sagte Finanzminister Steinbrück in der ihm eigenen Offenheit. Das ging den Genossen zu weit, auch wenn die Parteistrategen längst wissen, dass die Union unerreichbar ist. Auch wegen der Überhangmandate.

Von Günter Bannas
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Das zu erwartende knappe Ergebnis der Bundestagswahl wirkt sich auf vielfältige Weise auf den Wahlkampf aus. Bemerkungen des stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Bundesfinanzminister Steinbrück, für die SPD gehe es um eine Fortsetzung der großen Koalition, sollen in seiner Partei für Irritation gesorgt haben. Zwar wird auch vom Kanzlerkandidaten Steinmeier - wie auch vom SPD-Vorsitzenden Müntefering - ein Bündnis mit der Union nicht ausgeschlossen, was aber nicht gewünscht sei, weil Steinmeier auf diese Weise nicht Bundeskanzler werden könne. Steinbrück hingegen ist semantisch einen Schritt zu weit gegangen. Rasch wurde eine Richtigstellung nachgereicht. Steinbrück wurde später parteioffiziell so zitiert: „Wir kämpfen dafür, Schwarz-Gelb zu verhindern. Wir suchen nicht die große Koalition, schließen sie aber auch nicht aus. Wenn es für Rot-Grün nicht reichen sollte, ist die Ampel für uns eine Option. Dabei kommt es dann auch auf die FDP an. Frank-Walter Steinmeier ist der bessere Bundeskanzler. Dafür streiten wir.“ Das wird bald vergessen sein - sogar in der SPD.

Die demoskopisch begründeten Erwartungen für den übernächsten Sonntag haben aber bei SPD-Anhängern und im Berliner Politik-Milieu auch zu der Einschätzung geführt, im koalitionsinternen Streit über eine - die Behandlung von Überhangmandaten betreffende - Wahlgesetzänderung habe die SPD-Führung die Bundestagswahl verloren gegeben. Sie hätte vor den Sommerferien gemeinsam mit den Grünen und der Linkspartei eine Gesetzesänderung durchsetzen sollen, mit der Überhangmandate ausgeschlossen wären. Dann wäre ein Erfolg von Union und FDP möglicherweise leichter verhindert worden.

Nur zwei Sitze über der absoluten Mehrheit

Tatsächlich gibt es Spekulationen, nach denen die nächste Bundesregierung allein durch das Zustandekommen von Überhangmandaten zugunsten der Unionsparteien gebildet werden könne. Unwahrscheinlich oder gar ganz ausgeschlossen ist das nicht, wie sich aus den weiterhin knappen Umfrageergebnissen ergibt. Ein leichter Rückstand für Union und FDP nach dem Zweitstimmenergebnis - etwa 47 Prozent bei 48 Prozent für SPD, Grüne und Linkspartei - könnte durch Überhangmandate egalisiert werden. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate - sie werden über die „Erststimme“ vergeben - erhält, als ihr nach den „Zweitstimmen“ - aus ihnen ergibt sich im Grundsatz die Zusammensetzung des Bundestages - zustünden. Die übermäßig in einem Bundesland gewonnenen Direktmandate werden nicht von Listenmandaten in anderen Bundesländern abgezogen.

Sie werden auch nicht durch zusätzliche Listenmandate für andere Parteien ausgeglichen. Nach manchen Kalkulationen könnte die Union bei dieser Bundestagswahl davon außergewöhnlich viel profitieren, da das Erstarken der Linkspartei in den westdeutschen Bundesländern auch bei den Erststimmen zu Lasten der SPD gehen könnte. So könnten 35 Prozent der Erststimmen für das Gewinnen eines Wahlkreises ausreichen - sofern alle anderen Kandidaten weniger erhielten.

Aus diesem Umstand leiten sich Berechnungen ab, die Union könnte etwa 20 Abgeordnete im Bundestag mehr bekommen, als sie nach dem Zweitstimmenergebnis „eigentlich“ haben dürfte. Manche CDU-Politiker sagen sogar 30 zusätzliche Abgeordnete für ihre Partei voraus. In der SPD gibt es entsprechende Befürchtungen.

Den Fall, dass eine Bundesregierung allein durch Überhangmandate gebildet werden könnte, hat es in der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Zwei Mal allerdings wurde die knappe Zweitstimmen-mehrheit einer Koalition durch Überhangmandate in ein komfortables Ergebnis verbessert. 1994 hatten Union und FDP - nach den Zweitstimmen - nur zwei Abgeordnete mehr als zur absoluten Mehrheit erforderlich. Weil die Union zwölf, die SPD aber nur vier Überhangmandate erhielt, wurde der Vorsprung auf zehn Sitze erweitert. 2002 lagen SPD und Grüne ohne Überhangmandate nur zwei Sitze über der absoluten Mehrheit. Mit den Überhangmandaten waren es dann vier.

Wahlkampfkonzept neu schreiben

Seither freilich hat sich - durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts - Wesentliches verändert. Für ausscheidende „Überhang-Abgeordnete“ rücken so lange keine Politiker der jeweiligen Landesliste nach, bis der Überhang abgeschmolzen ist. In der nun zu Ende gehenden Wahlperiode war das beinahe von Belang. Am Beginn der Wahlperiode hatten CDU und CSU 226 Abgeordnete und die SPD 222. Wegen dieses Vorsprungs wurden mit der Bildung der großen Koalition die CDU-Vorsitzende Angela Merkel Bundeskanzlerin und der CDU-Abgeordnete Lammert Bundestagspräsident. Zum Ende der Wahlperiode hat die Unions-Fraktion nur noch 222 Abgeordnete; nur durch das Ausscheiden des SPD-Abgeordneten Tauss aus seiner Fraktion blieb die Unions-Fraktion stärker als die der SPD.

Nun hatte im Juli vergangenen Jahres das Bundesverfassungsgericht entschieden, Effekte des „negativen Stimmengewichts“ bei Wahlen seien verfassungswidrig. Ausgangspunkt war 2005 die Nachwahl im Wahlkreis Dresden I, die durch den Tod eines Wahlkreiskandidaten erforderlich war. In Kenntnis des restlichen Wahlergebnisses konnten die Unions-Anhänger in Dresden zwei Wochen nach der Bundestagswahl mit dem Umgang von Erst- und Zweitstimme taktisch wählen und - was dann auch geschah - ihrer Partei ein zusätzliches Mandat verschaffen.

Oppermann schien zu drohen

Seither taten die Führungen von SPD und Grünen so, als habe das Verfassungsgericht Überhangmandate grundsätzlich verworfen. Die Grünen legten einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Die SPD und die Linkspartei unterstützten das politisch. Die Union sperrte sich gegen dieses Begehren. Bis kurz vor der Sommerpause suchte die SPD ihr Ziel durchzusetzen, und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Oppermann, wurde - fälschlicherweise - nachgesagt, den Bruch der Koalition einkalkuliert zu haben, dann jedoch von der SPD-Spitze gebremst worden zu sein.

Zwar verwandte Oppermann, der eher zum rechten Flügel der SPD gehört, kräftige Worte, und er schien zu drohen. Sein - wie auch Münteferings - Ziel war es, für den Fall der Fälle dem Wahlergebnis den Makel der Verfassungswidrigkeit anzuhängen. Doch nicht ein Argument der SPD hätte gepasst: Sie hätte den Koalitionsvertrag gebrochen; das Verfassungsgericht hatte Überhangmandate nicht untersagt; es hatte dem Bundestag einen Zeitrahmen bis 2011 gegeben. Die sogar in ihrem Wahlprogramm niedergelegte Versicherung der SPD wäre ins Gegenteil gewendet worden, im Bund nicht mit der Linkspartei zu kooperieren. Sie hätte ihr Wahlkampfkonzept neu schreiben müssen. Sie hat es nicht getan.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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