18.05.2009 · Heute ist die Stellenbeschreibung für das Präsidialamt geklärt. Als Theodor Heuss vor 60 Jahren zum Präsidenten gewählt wurde, musste um die Bedeutung des Amtes noch gerungen werden. Gegen den Machtmenschen Adenauer zog Heuss den Kürzeren.
Von Majid SattarAm Anfang war ein „Paragraphengespinst“. Das Amt war noch nicht mit „Menschentum“ gefüllt, bloß ein rechtliches Konstrukt aus acht Grundgesetzartikeln. So sah es seinerzeit Theodor Heuss, der erste Bundespräsident. „Und die Frage ist nun, wie wir, wir alle zusammen, aus diesem Amt etwas wie eine Tradition, etwas wie eine Kraft (schaffen), die Maß und Gewicht besitzen und im politischen Kräftespiel sich selber darstellen will“, sagte er in seiner Antrittsrede. Der Parlamentarische Rat war in dieser Angelegenheit recht unbestimmt. Klar war nur: Einen Reichspräsidenten, einen zweiten Hindenburg, sollte es nicht geben. Aber was dann?
Heuss wusste wohl, was auf ihn zukam. Er würde sich in das politische Kräftespiel begeben müssen, um zu bestimmen, was der Bundespräsident des soeben geschaffenen Staates sein solle. Und das hieß vor allem: Er und Konrad Adenauer würden darum ringen müssen. Als Heuss im Dezember 1950 von seinem kleinen Amtssitz in der „Viktorshöhe“ in Bad Godesberg in die Villa Hammerschmidt am Rhein zog, in die unmittelbare Nachbarschaft Adenauers, der im Palais Schaumburg residierte, sagte der fränkische Schwabe über den Rheinländer: „Es ist besser, Adenauer näher zu sein als dem lieben Gott.“
Ein verfassungspolitisches Henne-Ei-Spiel
Es ist eine irrige Vorstellung, dass das Amt erst im Laufe der Geschichte zum politischen Spielball geworden ist. Es war es schon, bevor Heuss sein Amt antrat. Nach der ersten Bundestagswahl im August 1949 gab es eine Art verfassungspolitisches Henne-Ei-Problem: Noch vor der Regierungsbildung musste sich eine Bundesversammlung konstituieren, die einen Bundespräsidenten zu wählen hatte, der selbst wiederum den Auftrag zur Regierungsbildung zu erteilen hatte. Kein Bundeskanzler ohne Bundespräsidenten. So sah es das Grundgesetz vor. Faktisch war aber der Noch-nicht-Kanzler der eigentliche Präsidentenmacher.
Schon die erste Wahl der Bundesversammlung nahm die künftige Koalition vorweg. Früh war bereits der Name des FDP-Vorsitzenden Heuss genannt worden. Doch unterstellten einige Liberale Adenauer, er strebe aus Rücksicht auf die CDU-Linken eine große Koalition an und werde womöglich einen Sozialdemokraten zum Präsidenten machen. CDU/CSU und SPD hatten in der Bundestagswahl je etwa 30 Prozent der Stimmen erhalten. Der Alte versammelte in seinem Haus in Rhöndorf seine Vertrauten zu Beratungen um sich. In seinen Erinnerungen schreibt Adenauer: „Wenn Heuss zum Bundespräsidenten gewählt wird, wird er einen Mann von uns zum Bundeskanzler vorschlagen.“ Wer das sein würde, stand außer Frage.
Hier der gewiefte Adenauer, dort „Papa Heuss“
Am 12. September trat die Bundesversammlung zusammen. Tatsächlich stimmten von den 395 Delegierten, über die CDU/CSU, FDP und Deutsche Partei verfügten, im ersten Wahlgang nur 377 für Heuss, 403 Stimmen wären nötig gewesen. Insbesondere katholische Gewerkschafter verweigerten sich Heuss, auch weil sie die liberale Schulpolitik ablehnten. Der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher hatte Bestrebungen einiger moderater Sozialdemokraten unterlaufen, einen großkoalitionären Kandidaten zu nominieren, und stellte sich selbst zur Wahl. Im zweiten Wahlgang erhielt Heuss die erforderliche Mehrheit dank einiger Stimmen der Bayernpartei, wie der Zeithistoriker Hans-Peter Schwarz schreibt. Am 15. September erfolgte die Wahl Adenauers.
Adenauer und Heuss sind oft als kongeniales Verfassungspaar beschrieben worden: hier der gewiefte Machtmensch aus dem katholischen Rheinland, dort der protestantische Bildungsbürger aus dem deutschen Südwesten, der volkstümliche „Papa Heuss“. Dieser fand derlei Charakterisierungen nur schwer erträglich. Als Bonner Journalisten ihn immer wieder als gütigen, bescheidenen, weisen Herrn porträtierten, wandte er sich an sie mit der höflichen, aber eindringlichen Bitte, man möge aufhören, ihn zu verkitschen.
Der Machtwille des Kanzlers zeigt sich schnell
Heuss, 1884 in Brackenheim bei Heilbronn geboren, entstammte einem liberalen Elternhaus mit familienhistorischen Verbindungen zu 1848. Das Studium der Nationalökonomie und Kunstgeschichte führte ihn erst nach München, dann nach Berlin. Er schloss sich der liberalen Strömung Friedrich Naumanns an und bewegte sich beruflich zwischen Journalismus, Wissenschaft und Politik. 1924 zog er für die Deutsche Demokratische Partei in den Reichstag ein. Obwohl er früh vor Adolf Hitler warnte, stimmte er am Ende gegen seine Überzeugung mit der Mehrheit der DDP-Fraktion für das Ermächtigungsgesetz, was ihn sein Leben lang belastete. Nach dem Krieg gehörte er zu den Mitbegründern der Demokratischen Volkspartei in Württemberg, wurde später der erste FDP-Bundesvorsitzende und Kultusminister in Stuttgart. Als Mitglied des Parlamentarischen Rates zählte er neben Adenauer und Carlo Schmid zu den herausragenden Gestalten der Versammlung. Auf seinen Vorschlag hin setzte sich die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland durch.
Heuss bezeichnete das Grundgesetz als „kleines Stück festen Boden“ für den deutschen Teilstaat. Das Fundament erwies sich tatsächlich als solide, wenngleich die Institutionen, die es trug, noch Rohbauten waren, deren weitere Ausschmückung nicht nur die Bundesgesetze regelten. Es waren die Bewohner dieser Bauten, die darüber entschieden, ob ihre Häuser Machtzentralen oder Repräsentativbauten sein würden. Als Adenauer im September 1949 sein erstes Bundeskabinett präsentierte, wollte Heuss sich die Ministerliste vorlegen lassen. Adenauer lehnte das Ansinnen ab - Präsidialkabinette sollte es nicht mehr geben. Der Machtwille des Kanzlers zeigte sich ebenso im Umgang mit den drei Hohen Kommissaren auf dem Petersberg. Bei der Vorstellung der neuen Bundesregierung betrat der deutsche Bundeskanzler demonstrativ den Teppich, der den westlichen Siegermächten vorbehalten war.
Kompetenz des Präsidenten „nicht ganz klar“
Doch Heuss gegenüber wählte er einen anderen Weg: Formell verweigerte er die Vorlage einer Ministerliste, informell suchte er sehr wohl Heuss einzubinden. Im Grundgesetz heißt es: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“ Adenauer schrieb später in seinen Erinnerungen, die personalpolitische Kompetenz des Bundespräsidenten sei „verfassungsrechtlich nicht ganz klar“. Er sei dadurch Schwierigkeiten mit Heuss aus dem Wege gegangen, dass er die Frage, „welche Herren als Bundesminister und für welche Ressorts in Betracht kommen, grundsätzlich (mit Heuss) besprochen“ hat. 1953 verzichtete Adenauer gar auf die Wiederberufung des kantigen FDP-Politikers Thomas Dehler als Justizminister. Heuss hatte sich geweigert, den späteren FDP-Vorsitzenden, der sich mit Teilen der Justiz angelegt hatte, zu ernennen.
Während dies ein einmaliger Vorgang blieb, ist eine andere Kompetenz des Präsidenten bis heute strittig. Schon Heuss versuchte, in der Gesetzgebung das materielle Prüfungsrecht für sich zu beanspruchen - und sich nicht auf die formelle Prüfung zu beschränken, ob ein Gesetz auf verfassungsmäßigem Wege zustande gekommen ist. Hier war Heuss sogar im Vergleich zu seinen Nachfolgern eher vorsichtig: Er wählte den indirekten Weg und bat 1951 das Bundesverfassungsgericht um Erstellung einen Rechtsgutachtens. Spätere Bundespräsidenten verweigerten auch ohne Karlsruher Weihen die Ausfertigung eines Gesetzes. In anderen Angelegenheiten war der erste Mann des Staates wesentlich forscher und wollte zeitweilig sogar an Kabinettssitzungen teilnehmen, wie der Historiker Udo Wengst berichtet - wenn es um „Grundsätzliches“ ginge, fügte Heuss vermeintlich bescheiden an. Diesen Wunsch jedoch wies Adenauer entschieden zurück.
Heuss zog den Kürzeren
Wie grundsätzlich der Streit über die Ausgestaltung des institutionellen Gefüges war, verdeutlicht vielleicht der erste Satz eines Leitartikels in der F.A.Z. aus dem Januar 1954: „Soll Adenauer Oberbefehlshaber einer künftigen Wehrmacht sein oder Heuss?“ Beim Ringen um die exekutive Macht mit Adenauer hat Heuss sich immer wieder auch von seinen Beratern beeinflussen lassen. Die Frage des militärischen Oberbefehls aber war ihm persönlich wichtig. So hatte er sich in der Wiederbewaffnungsdebatte frühzeitig festgelegt. Adenauer gegenüber argumentierte er damit, so könne „die neutrale Haltung dieser Kompetenz der Öffentlichkeit“ klargemacht werden. Auch hier unterlag er.
Heuss hatte eine andere Vorstellung von seinem Amt. Was seine machtpolitische Ausgestaltung anbelangt, zog Heuss den Kürzeren. Die Verehrung, die Heuss heute noch gilt, geht zurück auf die Art, wie er die junge Bundesrepublik repräsentierte, ganz gleich, ob er die Vereinigten Staaten oder Studenten in Oberschwaben besuchte. Und gewiss fühlten sich die Deutschen nach der jüngeren Geschichte bei jemandem gut aufgehoben, der am Wochenende schon mal die Rebstöcke seines Weinberges schnitt und dabei Goethe zitieren konnte. Seine Reden dienen heute noch seinen Nachfolgern als Steinbruch - die Macht des Wortes, diese war ihm gegeben. 1954 wurde Heuss mit fast 86 Prozent der Stimmen der Bundesversammlung wiedergewählt - es ist bis heute das beste Ergebnis eines Präsidentschaftskandidaten.
Die Bundesrepublik wurde zur Kanzlerdemokratie, nicht zur Präsidialrepublik. Auch Heuss' Idee, das Grundgesetz zu ändern und dem Präsidenten eine dritte Amtszeit zu ermöglichen, ließ sich nicht verwirklichen. Die Kanzlerdemokratie war indes kein Modell, sondern auf Adenauer zugeschnitten. Spätere Kanzler mussten die Erfahrung machen, dass Regieren vor allem Koordinieren heißt. Adenauer hatte das institutionelle Gefüge in seinen Jahren so sehr geprägt, dass er es selbst nicht mehr ändern konnte. Als er 1959 laut mit dem Gedanken spielte, er könne Heuss im Amte folgen, war klar, dass der greise Mann fortan nicht etwa kürzertreten wollte. Er selbst sagte: „Die Stellung, die Aufgabe und die Arbeit des Bundespräsidenten werden in der deutschen Öffentlichkeit und damit auch international zu gering eingeschätzt. Sie ist viel größer, als man schlechthin glaubt.“ Der Coup scheiterte. Die Macht blieb im Palais Schaumburg und wanderte nicht in die Villa Hammerschmidt. Das Amt des Bundespräsidenten blieb das, zu dem es Heuss und Adenauer gemacht hatten. Es hat mehr Maß als Gewicht.