27.10.2009 · An diesem Mittwoch wird Angela Merkel von Bundespräsident Köhler zur Wahl vorgeschlagen, vom Bundestag gewählt und dann wieder zur Kanzlerin ernannt. Eine reine Formalie? Nein, wie sich vor vier Jahren gezeigt hat.
Von Reinhard MüllerAn diesem Mittwoch wird Angela Merkel von Bundespräsident Köhler zur Wahl vorgeschlagen, vom Bundestag gewählt und dann wieder zur Bundeskanzlerin ernannt. Oder doch nicht? Eine reine Formalie ist das jedenfalls nicht, wie sich vor vier Jahren gezeigt hat.
Auch damals war die Haushaltslage dramatisch. Die designierte Kanzlerin Merkel kündigte am 12. November 2005 an, einen verfassungswidrigen Haushalt vorzulegen. „Das hat es so noch nicht gegeben in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte sie. Doch sei es unmöglich, den Haushalt im kommenden Jahr verfassungskonform zu gestalten und im Jahr darauf schon wieder die Maastricht-Kriterien einzuhalten. Diese Aussage stieß auf erheblichen Widerstand - auch im Bundespräsidialamt. Immerhin ging es um die Ankündigung eines Verfassungsbruchs.
Köhlers eindringliche Warnung wirkte
Der Umgebung Merkels wurde das sehr deutlich gemacht. Am 18. November wurde schon frühmorgens gemeldet, Bundespräsident Köhler wolle die Bundesregierung nach der Ernennung ihrer Mitglieder ausdrücklich zur Verfassungstreue ermahnen. Köhler sei verärgert darüber, dass die Kanzlerin keinen verfassungsgemäßen Haushalt vorlegen wolle. Zwar lehnte das Bundespräsidialamt eine offizielle Stellungnahme ab, doch fürchtete man in der Koalition, Köhler werde dem Haushaltsgesetz seine Zustimmung verweigern. Die künftige Kanzlerin möge das bitte richtig stellen, wurde ihrer Umgebung aus dem Bundespräsidialamt eindringlich klargemacht.
Und so geschah es: Noch am selben Tag, am 18. November, sagte Frau Merkel auf einmal, sie werde einen verfassungsgemäßen Etatentwurf vorlegen. Dabei bemühte sie, den damaligen parlamentarischen Geschäftsführer Norbert Röttgen vorschickend, eine Ausnahmebestimmung des Grundgesetzes, um die Regelgrenze für die Neuverschuldung durchbrechen zu können: Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei schon gestört, wurde nun argumentiert.
Doch es ging nicht nur darum, dass Köhler ein verfassungswidriges Haushaltsgesetz nicht unterzeichnet hätte, wie er Frau Merkel auch bei einem Abendessen damals klargemacht haben mag. So hat er es tatsächlich auch bei geringeren Anlässen gehalten, und das entspricht im Grundsatz auch der Staatspraxis. Doch es stand noch mehr auf dem Spiel.
Nach Informationen der F.A.Z. machte das Bundespräsidialamt damals auch deutlich, dass der Bundespräsident nicht jemanden zur Wahl vorschlagen könne, der einen Verfassungsbruch in Aussicht stelle. Das wirkte. Tatsächlich wird nach dem Grundgesetz der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Nur theoretisch ist er darin frei; er wird denjenigen vorschlagen, der die größte Chance hat - aber auch nicht ohne jede Prüfung. Der Gewählte „ist vom Bundespräsidenten zu ernennen“, heißt es dann. Das hört sich so an, als ob der Präsident hier keine Wahl mehr habe. Doch selbst an diesem Punkt wird ihm in der Staatsrechtslehre ein Prüfungsrecht zugestanden - nicht zuletzt mit Blick auf die deutsche Geschichte. Denkbar ist schließlich auch, dass ein nicht von ihm vorgeschlagener Kandidat Schlimmes ankündigt.
Köhler ist kein Oberlehrer für Stilfragen
Ist der Bundespräsident gezwungen, einen Kanzler zu ernennen? Seine Weigerung mag man als Überdehnung der Rechte des Staatsoberhauptes in unserem System bezeichnen, die Wirkung dieses Hinweises aus dem Bundespräsidialamt an die künftige Kanzlerin vor vier Jahren blieb jedenfalls nicht aus - schließlich beschränkte sich die Empörung über den angekündigten Verfassungsbruch nicht auf das Staatsoberhaupt.
Wie weit die Mahnung Köhlers, der sich nicht nur als Vollzugsorgan sieht (was insbesondere in der CDU mehrfach für erhebliche Unruhe sorgte), noch nachwirkt, ist schwer zu ermessen. Immerhin wurde der jetzt im Jahr 2009 schon weit gediehene Plan eines Schattenhaushalts zunächst fallengelassen.
Die Schuldenlage freilich hängt damals wie heute nicht von der Verpackung ab. Mancher mag es sogar für ehrlicher halten, gleich zu sagen, man komme um einen grundgesetzwidrigen Haushalt nicht herum. „Mathematik kann von niemandem außer Kraft gesetzt werden“, hatte die Naturwissenschaftlerin Merkel im November 2005 zunächst zu Bedenken gegeben. Und Röttgen hatte, nachdem Köhlers Verärgerung durchgedrungen war, gesagt, zwar ändere die Regierung nichts an ihren Kredit- und Ausgabeplänen, doch handele sie nun eben im Sinne des Grundgesetzes, weil sie sich auf die Sonderregelung berufe. Doch geht es hier - in dem natürlich stets von einem ganzen Motivbündel getragenen Kräftemessen der Verfassungsorgane - nicht zuletzt um den Respekt vor der Verfassung. Was für eine Wirkung auf die Bürger hat es, wenn eine neue Regierung ihr Amt mit einem offen angekündigten Bruch der für alle geltenden Grundordnung beginnt?
Gewiss ist das Staatsoberhaupt kein Oberlehrer für Stilfragen. Es kam ja auch nicht zum Äußersten, und es ist auch fraglich, ob die Drohung wahrgemacht worden wäre, wenn Frau Merkel bei ihrer ursprünglichen Ankündigung geblieben wäre. Der deutliche Hinweis hat genügt. Am 22. November wurde Angela Merkel von Bundespräsident Köhler zur Wahl vorgeschlagen, gewählt und zur Bundeskanzlerin ernannt.
Vielen Dank ! Wir dürfen auf den Haushalt 2011 gespannt sein...
Paul Rabe (heidelpaul)
- 27.10.2009, 16:21 Uhr
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Wolfgang Faßbender (Orwell84)
- 27.10.2009, 18:14 Uhr
"Statisch" betrachtet ist die von Müller aufgeworfene Haushalts - u. Ver-
Christoph Runge (Chris271)
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David Krugmann (D.Krugmann)
- 27.10.2009, 20:01 Uhr
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wolf haupricht (emilgilels)
- 27.10.2009, 21:14 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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