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Rot-Grün setzt auf die Gemeinschaftsschule Ein schulpolitisches Déjà-vu

06.07.2010 ·  Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann verfolgen mit ihrer „Schule der Zukunft“ ein ambitioniertes Projekt, das Erinnerungen an ein Trauma für die Sozialdemokraten weckt. Ohne parlamentarische Mehrheit planen sie in Nordrhein-Westfalen eine bildungspolitische Reformmission: die Gemeinschaftsschule.

Von Reiner Burger, Düsseldorf
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Von Hannelore Kraft (SPD) und Sylvia Löhrmann (Grüne) heißt es, sie hielten nichts von überhöhten Projekten. Zumindest für die Schulpolitik gilt das allerdings nicht. Da verfolgen die beiden Frauen, die Nordrhein-Westfalen künftig ohne parlamentarische Mehrheit regieren wollen, eine weitgespannte bildungspolitische Reformmission: die Gemeinschaftsschule.

Sowohl im SPD- als auch im Grünen-Wahlprogramm ist sie als „Schule der Zukunft“ angepriesen worden. Dabei erinnert die Idee, Haupt-, Realschulen und Gymnasien zusammenzulegen zunächst vor allem an die Vergangenheit: In den siebziger Jahren gab es einen heftigen ideologischen Kampf um die Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, der wesentlich mit dazu beigetragen hat, dass das Land später in allen Vergleichstests verheerend abschnitt. Gemeinsam mit den Grünen wollen die Sozialdemokraten Nordrhein-Westfalen nun trotzdem noch einmal eine umfassende schulpolitische Gesellschaftsreform verordnen. Das Glaubensbekenntnis im rot-grünen Koalitionsvertrag lautet: „Längeres gemeinsames Lernen macht unser Bildungssystem gerechter und leistungsstärker.“ Allerdings gibt es für die Einführung der Gemeinschaftsschule keine wissenschaftliche Begründung. Darauf haben besorgte sozialdemokratische Schulleiter ihren Landesverband schon 2007 in einem Aufsehen erregenden Brief aufmerksam gemacht.

Den oft behaupteten automatische Zusammenhang zwischen längerem gemeinsamen Lernen und mehr Gerechtigkeit gibt es nicht, wie auch Pisa-Vergleichstests zeigen. Regelmäßig schneiden in Deutschland Länder mit gegliedertem Bildungssystem am besten ab.

Und: In den Primarschulen in Belgien oder den Niederlanden geht es nicht „gerechter“ zu als in den vierjährigen Grundschulen in Deutschland. Erst vor kurzem hat der Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin, Jürgen Baumert, mit Blick auf die Hamburger Schulreform in der Zeitschrift „Spiegel“ darauf hingewiesen, dass er „belastbare empirische Evidenz für die Wirkung einer zweijährigen Verlängerung der Grundschule“ nicht kenne.

Trotzdem setzen SPD und Grüne nun faktisch auf die Verlängerung der Grundschulzeit. In den Gemeinschaftsschulen sollen die Schüler in den Klassen fünf und sechs ohne grundsätzliche Differenzierung nach Neigung und Begabung gemeinsam Unterricht bekommen. Und auch danach ist eine Aufgliederung in Haupt-, Realschul- oder Gymnasialzweig nicht garantiert.

Integrierte Lernkonzepte, differenzierte Bildungsgänge

Denn „Schule, Schulträger und Eltern entscheiden darüber, wie es ab Klasse sieben oder später weitergeht: Entweder werden integrierte Lernkonzepte weitergeführt oder es wird nach Bildungsgängen differenziert“, heißt es im rot-grünen Koalitionsvertrag. Vorgezeichnet ist im Rahmen der vermeintlichen Gerechtigkeits-Reform das schleichende Ende des Gymnasiums – der weitaus erfolgreichsten Schulform, die nach den vielen Reformen der Vergangenheit dringend Ruhe brauchte. Denn erst nach Klasse zehn können Schüler von Gemeinschaftsschulen an eine im Koalitionsvertrag als „gymnasiale Oberstufe am Standort“ bezeichnete Sekundarschule, ein „Oberstufenzentrum oder eine Kooperation mit Gesamtschule, Gymnasium oder Berufskolleg“ wechseln.

Vordergründig geben sich SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag konziliant: „Wir wollen versuchen, mit allen Fraktionen und allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren einen Konsens in der Schulpolitik zu erzielen.“ Nur ein paar Zeilen weiter findet sich allerdings ein unmissverständlicher schulpolitischer Fünf-Jahresplan: „Es ist unser Ziel, in den nächsten fünf Jahren mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I zu Gemeinschaftsschulen umzuwandeln.“

„Zusammenfügung der Bildungsgänge nicht aufzuhalten“

Angestrebt wird der Beginn einer auch für mögliche Nachfolge-Regierungen unumkehrbaren Schulstruktur-Reform. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Sylvia Löhrmann, die als künftige Schulministerin im Gespräch ist, zeigt sich jedenfalls überzeugt, dass die „Zusammenfügung der Bildungsgänge nicht aufzuhalten sein wird“.

Fest steht, dass das rot-grüne Wunschprojekt allein schon wegen des räumlichen Umbaus und der in Kauf genommenen Verunsicherung von Schülern, Eltern und Lehrern auf Jahre hinaus maximale Unruhe in das nordrhein-westfälische Schulsystem tragen wird. Hinzu kommt: Ist es für Schüler heute nur unter erheblichen Erschwernissen möglich, von einem Bundesland in ein anderes zu wechseln, so wird künftig schon der Umzug innerhalb Nordrhein-Westfalens zum unkalkulierbaren Risiko, weil niemand sicher sein kann, ob „seine“ Schulform am neuen Wohnort schon oder noch existiert.

Sorge vor einem „Schulkrieg“

Auch politisch gehen SPD und Grüne mit ihrem Vorhaben deshalb ein großes Risiko ein – zumal sie 2005 auch wegen ihrer gescheiterten Schulpolitik abgewählt worden waren. Die beiden künftigen Regierungsparteien hoffen, einen „Schulkrieg“ wie in Hamburg dadurch zu vermeiden, dass sie ihre Reform, trotz der Dreißig-Prozent-Vorgabe, angeblich nicht von oben durchdrücken wollen. Stattdessen sollen die Kommunen „unter Mitwirkung der Schulen“ entscheiden dürfen, „welche Schulen in die Gemeinschaftsschule integriert werden“, heißt es im Koalitionsvertrag.

Warum SPD und Grüne Nordrhein-Westfalens unbedingt auf die Gemeinschaftsschule setzen, bleibt auch aus einem anderen Grund rätselhaft. Denn die Gemeinschaftsschule ist ein Vorhaben gegen die ganz spezifische Erfahrung in Nordrhein-Westfalen.

Das Trauma „Koop-Schule“

Mit angeblich modernen schulpolitischen Ideen scheiterte die SPD schon vor mehr als dreißig Jahren erstmals bitter. Bis heute ist das erfolgreiche Volksbegehren von 1978 gegen die „Koop-Schule“ ein Trauma für die Sozialdemokraten. Im Dezember 1983 folgte schließlich ein vernichtendes Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zum Gesamtschulgesetz. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Auflösung der Hauptschule in der Integrierten Gesamtschule mit der Verfassung des Landes nicht vereinbar sei. 27 Jahre später ist die Bestandsgarantie für Hauptschulen eine der größten Hürden auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule. Es ist bemerkenswert, dass SPD und Grüne darauf nicht eingehen.

Stattdessen nach soll nun allem Anschein nach abermals versucht werden, wie schon in den achtziger und neunziger Jahren, das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen durch die Hintertür zu verändern. Damals wurden Gesamtschulen systematisch bevorzugt. Durch das Heraufsetzen von Klassengrößen in den anderen Schulen, Schulschließungen und bewusst herbeigeführten Lehrermangel sollte ein selektiver Konkurrenzkampf angeregt werden, um das langfristige Ziel Integrierte Gesamtschule zu erreichen.

1991 kam ein von der sozialdemokratischen Landesregierung selbst in Auftrag gegebenes umfassendes Schul-Gutachten der Unternehmensberatung Kienbaum zu katastrophalen Ergebnissen – die „Frankfurter Rundschau“ wertete die Studie knapp als „Bankrotterklärung“. Die Kienbaum-Berater stellten die unbedingte Notwendigkeit einer „Grundsanierung“ fest und forderten als erstes schnelle Gegenmaßnahmen, unter anderem ein Ende der Privilegierung der Gesamtschulen.

Trotzdem zeichnet sich im aktuellen rot-grünen Koalitionsvertrag abermals die Bevorzugung einer Schulform und damit eine weiteres schulpolitisches Déjà-vu in Nordrhein-Westfalen ab: „Wir werden die Gemeinschaftsschulen dabei unterstützen, dass das Zusammenwachsen der unterschiedlichen Schulen und das gemeinsame Lernen gelingt.“

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