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Vermögen Österreich ist gut zu den Erben

22.08.2006 ·  Für Deutsche lohnt sich ein Lebensabend im Nachbarland Österreich. Der Höchststeuersatz beträgt zwar 50 Prozent, doch die Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen abgeschafft werden. Auch Immobilien können günstig vererbt werden.

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Arbeiten und Leben in Deutschland ist eine Sache. Das Vererben eine andere. Hier stellt sich die Lage in Österreich sehr viel besser dar. Banaler Grund dafür ist die Erbschaftsteuer. Österreich kennt zwar auch eine Erbschaftsteuer, aber mit der Kapitalertragsbesteuerung von 25 Prozent auf Zinsen von Kapitaleinkünften wird nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Erbschaftsteuer abgegolten. Als Deutscher komme allerdings nur in den Genuß dieser günstigen Besteuerung, wer den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt und daher den deutschen Wohnsitz sowie den gewöhnlichen Aufenthalt endgültig aufgibt, sagt der Wiener Steuerberater und Präsident des Bundes der Steuerzahler in Österreich, Oliver Ginthör.

Das klingt gut, aber was haben die Erben davon? In den meisten Fällen sitzen sie in Deutschland. Genau da kommt der nächste große Vorteil. Wie Peter Fabry, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, Mitglied der Geschäftsleitung der Baker Tilly Deutschland GmbH sowie Rölfs Partner, München, sagt, wird die Besteuerung in diesem Fall, soweit es sich um Kapitalvermögen handelt, Österreich zugewiesen - und dort ist es eben endbesteuert. Auf diese Weise wird die Einkommensteuer in Österreich automatisch mit den laufenden Erträgen über die Kapitalertragsteuer abgegolten. In Deutschland fällt keine Steuer an - sofern das Geld im Nachbarland verbleibt.

Keine Musterlösungen für Stiftungen

Auch Stiftungen in Österreich sind ein Thema für Deutsche, die ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegen. Bei der Nutzung der österreichischen Privatstiftung durch Personen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Deutschland haben, wird es jedoch sehr kompliziert bis unmöglich, weiß der in Hamburg ansässige Vermögensverwalter Tilo Berlin von Berlin & Co. Die wesentliche Barriere sei das deutsche Außensteuerrecht, das durch die EU-Gesetzgebung zwar erodiert, aber dadurch auch zu erheblichen Unsicherheiten führe. Steuerberater weisen auf Gestaltungen (etwa Einsatz einer juristischen Person als Stifter) hin, Musterlösungen gebe es allerdings nicht.

Tatsächlich ist Österreich mit dem noch vor dem EU-Beitritt vor dreizehn Jahren beschlossenen Privatstiftungsrecht zu einem Dorado für viele Industrielle geworden, die ihre Mittel steuergünstig parken wollen. Anders als die deutsche Gemeinstiftung orientiert sich die österreichische Privatstiftung an Privatinteressen. Von den im österreichischen Stiftungsregister genannten internationalen Stiftern dürfte der deutsche Industrielle Karl Friedrich Flick der bekannteste sein. Angeblich hat er mehr als 2 Milliarden Euro steuerschonend in die Alpenrepublik gebracht.

Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Generell wird es, vom Steuerlichen her betrachtet, immer interessanter, zumindest den Unternehmensmittelpunkt nach Österreich zu verlegen. Zwar wirkt der Spitzensteuersatz von 50 Prozent bei Einkommen von mehr als 51.000 Euro auf Leistungsträger abschreckend. Schon jetzt lockt Österreich jedoch mit 25 Prozent Körperschaftsteuer und einer attraktiven Konzernbesteuerung Unternehmer an. Für die kommenden Jahre hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel weitere Entlastungen in Aussicht gestellt.

Da spielt die von Finanzminister Karl-Heinz Grasser geplante Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur noch eine kleine Rolle. Sie betrug im vergangenen Jahr nicht einmal 1 Prozent des Steueraufkommens von 57 Milliarden Euro des Bundes. Nur 1,3 Prozent des Steueraufkommens stammen nach Schätzungen der OECD aus Vermögensteuern (Kapitalbesteuerung, Grundsteuer, Erbschaftsteuer), womit das Land in Europa an der Spitze liegt. Grasser hatte sich nicht zuletzt aus dem Grund für die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgesprochen, weil der Aufwand zur Eintreibung größer sei als der Erlös.

Einheitswert ein Bruchteil des Verkehrswertes

Hierbei spielt die Bewertung des Grundvermögens nach Einheitswerten neben der Befreiung eines beträchtlichen Teils von Wertpapieren und Sparguthaben von der Erbschaftsteuer eine Rolle. Eine Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer hätte zwar den Vorteil, daß Liegenschaften in Österreich nicht mehr steuerpflichtig sind. Zugleich brächte sie jedoch aus Sicht Ginthörs den Nachteil, daß voraussichtlich die Nachbesteuerungsfrist wiederauflebt, die derzeit vom Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen ist. Damit wäre ein Wegzug aus Deutschland wieder mit einer Nachbesteuerung über fünf Jahre verbunden.

Anders als in Deutschland ist die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei österreichischen Immobilien der dreifache Einheitswert der Liegenschaft. In Deutschland werden hingegen nach Angaben des Bundes der Steuerzahler unbebaute Grundstücke gemäß ihrer Fläche nach den Bodenrichtwerten der Gutachterausschüsse bewertet, die um 20 Prozent ermäßigt werden. Für bebaute Grundstücke wird ein Ertragswertverfahren eingeführt. Basiswert ist das 12,5fache der Jahresmiete im Durchschnitt der zurückliegenden drei Jahre. In Österreich wurden die Einheitswerte zuletzt 1973 festgelegt und seither nur um 35 Prozent angehoben.

Daher beträgt der Einheitswert bei den meisten Immobilien nur einen Bruchteil des Verkehrswertes, also jenes Preises, der auf dem Markt erzielbar wäre. Entsprechend niedrig ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei österreichischen Immobilien seit Jahrzehnten. Dabei hatte der berühmte Wiener Kabarettist Karl Farkas nicht nur die Deutschen vor Augen, als er sagte: „Wer Geld hat, kommt nach Österreich. Wer keins hat, ist schon hier geboren.“

Quelle: ela. / F.A.Z., 22.08.2006, Nr. 194 / Seite 17
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