Home
http://www.faz.net/-gdy-1369w
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Freitag, 10. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Kapitalanlagen Anlegerschützer wettern gegen „Regulierungswut“

29.07.2009 ·  Aktionärsschützer haben der Bundesregierung vorgeworfen, sich „in eine Art Regulierungswut hineingesteigert“ zu haben. Die Aktionärslobby fordert von Bundesregierung nun die Rücknahme von Übertreibungen.

Von Joachim Jahn, Berlin
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Aktionärsschützer haben der Bundesregierung vorgeworfen, sich „in eine Art Regulierungswut hineingesteigert“ zu haben. Das sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, im Gespräch mit der F.A.Z. Der Staat solle daher „Übertreibungen“ schnellstens wieder zurücknehmen, fordert die mit Abstand größte deutsche Organisation von Kapitalanlegern.

So sieht Hocker in dem soeben beschlossenen Verbot, direkt vom Vorstand in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens zu wechseln, eine erhebliche Erschwernis bei der Suche nach qualifizierten Unternehmenskontrolleuren. Zwar können Aktionäre mit zusammen einem Viertel der Stimmen auf der Hauptversammlung eine Ausnahme von dieser „Abkühlungsperiode“ durchsetzen. Doch hält die Anlegerlobby es angesichts ständig steigender Haftungsrisiken jetzt schon für schwierig genug, fähige Aufseher zu gewinnen. Künftig werde dadurch weitere Expertise verlorengehen.

Furcht vor weiteren Schäden durch die Neuregelung

Der DSW-Hauptgeschäftsführer fürchtet weitere Schäden durch diese Neuregelung. So werde die Macht von institutionellen Anlegern aus dem Ausland wachsen. „Um eine Ausnahmeregelung vorzubereiten, spricht man zehn Pensionsfonds an und nicht Millionen von Kleinanlegern“, sagte Hocker. Darunter werde die Gleichheit der Information leiden, weil Großinvestoren als Gegenleistung für ihre Zustimmung verlangten, besondere Einblicke in die Geschäftsstrategie zu bekommen. Zudem stärkt das nach Hockers Ansicht die Macht der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, gegen deren kontinuierlich gewachsene Kenntnisse dann nur noch der Vorstand, nicht mehr aber die Seite der Eigentümer ankomme.

Mit einer gewissen Skepsis betrachtet die Vereinigung auch die kürzlich eingeführte Pflicht für Banken, Anlegern ein Protokoll über die vorherige Beratung auszuhändigen. „Je weichgespülter und allgemeingültiger die Aussagen und Empfehlungen der Berater sind, desto geringer ist die Aussicht, dass das Finanzinstitut wegen möglicher Fehler vor Gericht landet“, sagt Hocker voraus.

Langfrist-Anleger als Stoßdämpfer der Finanzkrise

Für ganz und gar verfehlt hält die DSW die Einführung der Abgeltungsteuer auf jeglichen Gewinn aus dem Verkauf von Aktien. Eine Rückkehr zur früheren Spekulationsfrist wäre nach ihrer Ansicht fairer, zumal angesichts der heute schon absehbaren Lücke bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerade Langfrist-Anleger seien schließlich weltweit als „Shock Absorber“, als Stoßdämpfer, der Finanzkrise gebraucht worden.

Auch viele Belegschaftsaktionäre werde die neue Abgabepflicht treffen und sie zum Rückzug veranlassen, warnt Hocker. Die Abschaffung der Werbungskostenpauschale für Aktiensparer und des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividenden verletze zudem das verfassungsrechtliche Nettoprinzip im Steuerrecht.

„Seit Jahren fix und fertig in der Schublade“

In einem anderen Bereich fordert allerdings auch die Anlegerlobby ein neues Gesetz: Hocker wünscht sich die Einführung einer direkten Haftung von Managern mit ihrem Privatvermögen gegenüber geschädigten Aktionären. Dies sei, so erinnert Hocker, das einzige Vorhaben des „Zehn-Punkte-Programms“ zum Anlegerschutz unter der rot-grünen Bundesregierung von Kanzler Gerhard Schröder (SPD), das nicht mehr verwirklicht worden sei. „Dieses Kapitalmarkt-Informations-Haftungsgesetz liegt seit Jahren fix und fertig in der Schublade“, sagte Hocker zu dem damaligen Vorhaben eines „KapInHaG“.

Zudem solle das noch recht junge Gesetz für Musterverfahren von Kapitalanlegern (KapMuG) auf fehlerhafte Beratungen ausgedehnt werden. Durch Einführung eines Klageregisters sollten geschädigte Kapitalanleger bei laufenden Verfahren überdies nicht mehr gezwungen sein, selbst einen eigenen Prozess anzustrengen, nur um eine Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen