14.01.2009 · Kieferorthopädische Behandlungen sind teuer. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für Kinder und Jugendliche mit starken Zahnfehlstellungen. Eine Zusatzversicherung ist aber nur für Kinder sinnvoll. Finanztest informiert über die privaten Zahnzusatztarife.
Kieferorthopädische Behandlungen können leicht mehrere tausend Euro kosten. Je nach Dauer und Aufwand der Behandlung und nach verwendetem Material sind 4000 Euro und mehr keine Seltenheit.
Bei leichten Unregelmäßigkeiten des Kiefers oder der Zähne müssen Patienten die Kosten privat tragen. Erwachsene zahlen immer selbst. Liegt bei Kindern eine erhebliche Fehlstellung vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten weitgehend.
Sinnvoller Schutz für Kinder
Dennoch müssen Familien oft auch dann noch einiges zuzahlen - etwa für eine aufwändigere Behandlungsform oder für teurere Materialien. Private Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil dieser Kosten. Die Police ist aber nur für Kinder sinnvoll.
Grund: Der private Versicherungsschutz entfällt, wenn bereits bei Vertragsschluss eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung feststeht. Das dürfte bei Erwachsenen häufig der Fall sein. Für rein kosmetische Maßnahmen bezahlt weder die Kasse noch eine private Versicherung.
Tarifwahl nach Leistungsumfang
Finanztest hat Zahnzusatzversicherungen aller auf dem deutschen Markt tätigen privaten Krankenversicherungen untersucht, deren Angebot allen Personen offensteht.
Am besten schließen Eltern die Police für ihre Kinder bereits im Kindergartenalter ab. Für Fünfjährige kosten die Tarife im Test 4 bis 13 Euro monatlich, je nach Leistungsumfang. Wer Maximalleistungen wünscht, wählt zum Beispiel den Tarif flexiZEBasis+ZB der CSS für 12,66 Euro im Monat. Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, erstattet er für reine Privatbehandlungen 80 Prozent der Kosten. Zahlt die Kasse, deckt er 80 Prozent der privaten Zusatzkosten ab, dann jedoch maximal 600 Euro pro Kiefer.
Mittlere Leistungen erhalten Kinder besonders günstig mit den Tarifen 768 des Münchener Vereins und Dent Fest+Z503 der Signal Iduna. Sie kosten vier bis fünf Euro im Monat.
Wann die Kasse zahlt
Bei den meisten Kindern zeigt sich im Alter zwischen acht und zehn Jahren, ob sie eine Zahnspange brauchen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Behandlung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Rechtzeitiger Beginn: Die Behandlung muss vor dem 18. Lebensjahr anfangen. Für Erwachsene ist Kieferorthopädie in der Regel keine Kassenleistung, auch wenn sie medizinisch notwendig ist.
2. Medizinische Notwendigkeit: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur bei einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen behindert. Die Einteilung erfolgt nach fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Nur für einen Befund der KIG 3 bis 5 übernehmen die Kassen die Kosten, für KIG 1 und 2 nicht.
Ist die Zahn- oder Kieferfehlstellung so schwer, dass die Kasse zahlen muss, reicht der Zahnarzt den gut dokumentierten Befund zusammen mit einem Behandlungsplan bei der Krankenkasse ein. Hat die Kasse den Behandlungsplan genehmigt, ist sie daran für die gesamte Behandlungsdauer gebunden - vorausgesetzt, auch Zahnarzt und Patient folgen dem Plan.
20 Prozent Eigenanteil
Zahlt die Kasse für eine kieferorthopädische Behandlung, übernimmt sie zunächst nur 80 Prozent der Rechnung. Die restlichen 20 Prozent müssen die Eltern als Eigenanteil selbst an den Zahnarzt zahlen. Familien, die mehrere Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung haben, zahlen nur 10 Prozent pro Kind.
Die Eltern erhalten das Geld erst nach Antrag von der Kasse zurück, wenn der Zahnarzt schriftlich bestätigt hat, dass die Behandlung erfolgreich beendet ist. Arbeitet der Patient nur unzureichend mit oder hat er die Behandlung abgebrochen, verliert er seinen bereits gezahlten Eigenanteil. Einige Zusatztarife bieten Ersatz und erstatten den vom Versicherten gezahlten Anteil an der Kassenleistung.
Tipps
Kinder. Eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen kann für Familien mit Kindern sinnvoll sein, um die Kosten im Rahmen zu halten. Schließen Sie die Versicherung frühzeitig ab, am besten solange die Kinder noch im Vorschulalter sind. Für Zahnfehlstellungen, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, bezahlt der Versicherer nicht.
Leistungsbegrenzungen. Hinzu kommt: Einige Versicherer wie Arag und Münchener Verein begrenzen ihre Leistung in den ersten beiden beziehungsweise drei Vertragsjahren auf bestimmte Höchstsummen. Wenn Sie für Ihr Kind bei Behandlungsbeginn im Alter von acht Jahren die volle Leistung haben wollen, müssen Sie den Vertrag zwei beziehungsweise drei Jahre vorher abschließen.
Leistung. Wichtiger als die Höhe des Beitrags ist der Leistungsumfang einer Zusatzversicherung. Sie sollte möglichst viel für die besonders teuren reinen Privatbehandlungen erstatten, aber auch für Behandlungen mit Kassenanteil leisten.
Prozentzahlen. Lassen Sie sich nicht von hohen Prozentzahlen in den Vertragsbedingungen täuschen. So erstatten zum Beispiel die Tarife Dent-Max und GE-Dent der Signal Iduna zusammen mit der Kassenleistung zwar grundsätzlich 100 Prozent des Rechnungsbetrags. De facto bekommen Sie aber weniger: Die Versicherung begrenzt ihre Leistung pro Jahr auf 250 Euro. Bei reinen Privatbehandlungen erstatten diese Tarife 80 Prozent der Rechnung - allerdings nur bis 500 Euro im Jahr.
Zahnarztwechsel. Sie können den Eigenanteil verlieren, wenn Sie Ihren Zahnarzt im Behandlungszeitraum wechseln. Sprechen Sie deshalb auf jeden Fall vor dem Wechsel mit Ihrer Kasse. Sicher ist: Sie verlieren ihr bisher gezahltes Geld, wenn Sie eine Behandlung abbrechen - aus welchen Gründen auch immer.
Kassenwechsel. Sie können während des Behandlungszeitraums Ihre Krankenkasse wechseln, ohne Ihren Eigenanteil zu verlieren. Ein bereits genehmigter Behandlungsplan gilt auch für die anderen gesetzlichen Krankenversicherer.
Eigenanteil sichern. Einige private Versicherer ersetzen Ihnen den verloren gegangenen Eigenanteil. Die Signal Iduna zum Beispiel erstattet in den Tarifen Dent-Max, GE-Dent und Dent-Fest+Z503 den vom Ihnen gezahlten Eigenanteil an den Kassenleistungen nachträglich. Der Münchener Verein übernimmt in den Tarifen 768, 768+562 und 768+563 den Eigenanteil bei jeder Rechnung und fordert das Geld nur zurück, wenn Sie es von Ihrer Krankenkasse tatsächlich erstattet bekommen.
Zweitmeinung. Lassen Sie sich vom Zahnarzt erklären, welchen Zusatznutzen teure private Extras für kieferorthopädische Behandlungen bringen können. Holen Sie eine zweite Zahnarztmeinung ein und lassen Sie sich auch von der Kasse beraten - insbesondere bei teuren Behandlungen oder wenn Ihrem Kind gesunde Zähne gezogen werden sollen.
Die Tricks der ARAG
Thomas Bach (fazthomas333)
- 16.01.2009, 10:22 Uhr