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Lebensversicherungen Steuervorteil in Gefahr

02.03.2009 ·  Einige Lebensversicherungen werden von April an teurer. Die Regeln für die steuerliche Bevorzugung werden verschärft.

Von Dyrk Scherff
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Die Lebensversicherung ist in Zeiten der Abgeltungsteuer eine der letzten Anlageformen, die der Fiskus privilegiert. Denn unter bestimmten Voraussetzungen muss der Anleger nur die Hälfte der Erträge beim Finanzamt deklarieren - und das auch erst am Ende der Laufzeit. Selbst wenn dann der persönliche Steuersatz von bis zu 42 Prozent gilt, ist das immer noch günstiger, als alles mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Doch vom 1. April an verschärfen sich die Anforderungen für die Bevorzugung.

Dann darf die Lebensversicherung nicht mehr einfach nur eine Geldanlage sein, sondern muss sich wieder ihrem eigentlichen Zweck nähern: der Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Dazu wird ein Mindest-Risikoschutz vorgeschrieben, der sich entweder an den eingezahlten Beiträgen, der garantierten Zahlung bei Fälligkeit oder dem Zeitwert orientiert.

Der Steuervorteil ist eines der Hauptverkaufsargumente

Policen, die eine zu geringe Absicherung bieten, um dadurch höhere Kapitalerträge zu erreichen, sind dann nicht mehr steuerbegünstigt. Das bedeutet: Wer 100 000 Euro Erträge erzielt hat, zahlt Abgeltungsteuer und Soli-Zuschlag in Höhe von 26 375 Euro. Nach bisherigem Recht werden dank der Steuererleichterungen im schlimmsten Fall nur 23 740 Euro fällig, bei einem Durchschnittsverdiener mit einem Steuersatz von 35 Prozent nur 18 460 Euro. Angesichts dieser steuerlichen Nachteile dürften die Versicherungsunternehmen künftig sehr darauf achten, die neuen Anforderungen an den Risikoschutz zu erfüllen, denn der Steuervorteil ist eines der Hauptverkaufsargumente für die Lebensversicherung. Das wird einige Versicherungen etwas teurer machen, denn die zusätzliche Absicherung kostet Geld. Viele Policen bieten aber schon heute einen ausreichenden Schutz.

Zudem gelten die Änderungen nur für neue Verträge, die nach dem 31. März abgeschlossen werden. Für alte Policen gilt auch künftig das bisherige Recht. Wer davon profitieren will, kann noch bis zum Monatsende eine Versicherung abschließen und muss bis dahin auch den ersten Beitrag eingezahlt haben. Oder er weicht auf eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht aus. Für sie gelten die Neuregelungen nicht.

Steuerliche Regeln für Lebensversicherungen wurden verschärft

Schon am 1. Januar haben sich auch andere steuerliche Regeln für Lebensversicherungen verschärft. Ein Vermittler von ausländischen Versicherungen muss Verträge dem Fiskus melden. Damit sollen Steuerhinterzieher erwischt werden. Mit dem gleichen Ziel müssen von 2010 an die deutschen Niederlassungen ausländischer Versicherungen die Steuer für ihre deutschen Kunden automatisch abführen.

Ebenfalls seit Jahresanfang sind Vermögensverwaltungen in Form einer Versicherung nicht mehr steuerbegünstigt, wenn sie mehr als nur Investmentfonds umfassen. Solche Konstruktionen nutzten vermögende Deutsche oft in Luxemburg oder Liechtenstein, um weniger ans Finanzamt zu zahlen.

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