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Erbschaftsteuer Adoption hilft Steuern sparen

22.11.2007 ·  Adoptiert werden nicht nur Kinder. Schon die Römer griffen zu diesem Mittel, meist um die Herrschaftsnachfolge zu sichern. Auch heute ist die Maßnahme bei Erwachsenen nicht unbeliebt: häufig um Erbschaftsteuer zu sparen.

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Die Adoption eines Erwachsenen öffnet ein Schlupfloch, die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erheblich zu mindern, denn ein bis dahin Fremder rückt in die begehrte Erbschaftsteuerklasse I mit hohen Freibeträgen und geringem Steuersatz auf. Zudem sind „Kettenadoptionen“ möglich: Ein und dieselbe Person kann sich mehrfach adoptieren lassen und mehrfach den Steuervorteil in Anspruch nehmen. Dies ist auf der Fachtagung des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten (BDS) in Bad Salzschlirf diskutiert worden.

Der Freibetrag für Kinder und damit auch für adoptierte Volljährige beträgt 205.000 Euro und soll sich mit der Erbschaftsteuerreform verdoppeln. Der Steuersatz bis zum steuerpflichtigen Erwerb von 512.000 Euro beträgt derzeit für Kinder in der Progressionstabelle zwischen 7 und 15 Prozent, für Familienfremde zwischen 17 und 29 Prozent.

Die Hälfte aller Adoptionen erfolgt bei Erwachsenen

Rainer Frank, emeritierter Hochschullehrer aus Freiburg und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BDS, forderte, die Erwachsenenadoption abzuschaffen. In keinem einzigen Fall sei die Adoption eines Erwachsenen unverzichtbar. Wer bewährte Pflegekindschaftsverhältnisse über die Erbschaftsteuer honorieren wolle, möge das Erbschaftsteuerrecht ändern, aber nicht zur Adoption eines Erwachsenen aufrufen.

Nach Angaben von Dagmar Heckel vom Standesamt Nürnberg und Karl Krömer vom Standesamt Augsburg nimmt die Zahl stetig zu: Vor 25 Jahren sei etwa ein Fünftel aller Adoptionen eine Erwachsenenadoption gewesen. Heute sei jede zweite der jährlich 10.000 Adoptionen eine Erwachsenenadoption. Die Zahlen gründen auf einer aktuellen Umfrage des BDS. Frank sagte, während unter den Minderjährigen vor allem Stiefkinder adoptiert würden, um nach einer Scheidung einen Elternteil abzufinden und ihn vom Sorgerecht zu entbinden, sei das Motiv für die Erwachsenenadoption überwiegend die Erbschaftsteuer.

Vor allem bei großen Vermögen

Vor allem, wenn hohe Vermögen übergeleitet werden sollen, nehme die Zahl der Erwachsenenadoptionen zu. Darum seien diese in Westdeutschland häufiger als im Osten. Frank sagte, es gebe in Deutschland keine fassbaren Kriterien, das Entstehen oder Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu überprüfen. Die leiblichen Eltern müssen bei der Adoption ihres Kindes nicht einwilligen, sondern werden nur gehört.

Die Rechtsprechung verfahre großzügig, wenn es um das rechtliche Erfordernis einer „sittlichen Rechtfertigung“ einer Erwachsenenadoption gehe. Das Gericht verlange jedoch, dass familienbezogene Motive den Ausschlag geben. Der Grund, Steuern sparen zu wollen, werde nicht anerkannt. „Wer nicht tollpatschig familienfremde Gründe in den Vordergrund rückt, darf damit rechnen, dass seinem Antrag auf Volljährigenadoption stattgegeben wird“, sagte Frank.

Großzügige Rechtsprechung

Von 1.000 Adoptionsanträgen, sagte Frank, würden nur vier bis sechs abgelehnt. Es gebe auch Fälle, in denen der Adoptierte nur sieben bis elf Jahre jünger gewesen sei als der Adoptierende. In einem Fall sei der Adoptierte sogar zwölf Jahre älter gewesen als sein neues Elternteil, allerdings sei der Adoptierte behindert gewesen. Frank berichtete auch von „niederträchtigen“ Motiven, etwa wenn ein Elternpaar oder ein überlebender Elternteil den Pflichtteil für die leiblichen Kinder drücken wolle.

In Großbritannien, den Niederlanden, Polen, der Slowakei oder in Slowenien sind Erwachsenenadoptionen nicht möglich, hieß es auf der Tagung. Die Schweiz lasse die Volljährigenadoption nur zu, wenn Annehmender und Anzunehmender eine bestimmte Zeit zusammengelebt hätten. Frankreich lasse die Erwachsenenadoption zwar zu, gewähre aber erbschaftsteuerliche Vorteile nur, wenn ein längeres Zusammenleben zwischen Erblasser und adoptiertem Erwachsenen nachgewiesen sei.

Quelle: F.A.Z., 22.11.2007, Nr. 272 / Seite 22
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