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Altersvorsorge Private Rentenversicherung bietet Steuervorteile

21.02.2008 ·  Kapitallebensversicherungen stehen als Altersvorsorge nicht zu Unrecht in der Kritik. Wer sich für eine Versicherungsvariante entscheidet, ist mit einer Rentenversicherung womöglich besser bedient.

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Kapitalversicherungen stehen oft in der Kritik, weil sie als zu teuer und unflexibel gelten. Außerdem wird häufig behauptet, dass die Renditen schlecht sind. Tatsache ist, dass als Absicherung einer Familie die Kapitallebensversicherung nicht zu gebrauchen ist. Dafür ist sie zu teuer, wenn man als optimale Absicherung die drei- bis fünffache Summe des jährlichen Nettogehalts veranschlagt.

Überhaupt ist die Kombination „Lebensversicherung plus Sparplan“ wenig überzeugend. Wenn schon im Versicherungsmantel gespart wird, dann sollten Anleger sich für die Rentenversicherung entscheiden, die ausschließlich zur Vorsorge dient, und für die Absicherung eine Risikolebensversicherung abschließen.

Rentenversicherung mit Steuervorteil...

Wer sich für eine Rentenversicherung entscheidet, genießt im Alter einen Steuerbonus. Nur 50 Prozent der Erträge sind steuerlich belastet - und zwar mit dem individuellen Steuersatz. Liegt der bei 35 Prozent, werden also nur 17,5 Prozent Steuern auf die Rentenversicherung fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Im Vergleich dazu würden Fonds, Zertifikate oder Aktien mit 25 Prozent besteuert. Aber 17,5 Prozent Steuerlast bedeutet natürlich nicht automatisch, dass die Rentenversicherung unter dem Strich eine bessere Rente erwirtschaftet.

Das wäre nur bei gleicher Rendite der Fall, allerdings schneiden konservative Fonds im Langzeitdurchschnitt fast immer besser ab als Rentenversicherungen. Aber genau diese Betrachtung der Renditeschwäche zeigt, wo der Vorteil der Rentenversicherung liegt. Sie bietet Sicherheit, denn eine Rendite von vier Prozent plus X wird meist erreichbar sein.

...fondsgebundene Renten mit noch mehr

Nun bieten viele Gesellschaften mittlerweile fondsgebundene Rentenversicherungen an. Während der Anzahlungsphase bleiben alle Erträge steuerfrei, also auch Dividenden und Kursgewinne, die bei Fondssparplänen versteuert werden müssen.

Wenn das angesammelte Vermögen im Alter verrentet wird, gibt es einen weiteren Steuervorteil. Die Rente wird nur mit dem geringeren Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt und der mit 65 Jahren zum Beispiel 18 Prozent der Rente beträgt. Bei 35 Prozent Steuersatz sind also gerade einmal 6,3 Prozent der Rente zu versteuern. Allerdings ist die fondsgebundene Rentenversicherung auch ein Risikofaktor, denn wie hoch die Rente im Alter einmal sein wird, lässt sich erst kurz vor Rentenbeginn wirklich zuverlässig sagen.

Absicherungen kosten Geld

Als Schutz gegen die Ungewissheit bieten die Versicherer fondsgebundene Rentenversicherungen an, die eine Höchststandsgarantie besitzen. Hier wird während der Laufzeit ein erreichter Zwischenstand immer wieder festgeschrieben, so dass der garantierte Anteilswert im Laufe der Jahre weiter steigt.

Nun kostet ein solcher Schutzmechanismus natürlich Rendite, denn um den Höchststand abzusichern, muss ein Teil des Vermögens in sichere Anlagen umgeschichtet werden. Das kostet Transaktionsgebühren und natürlich auch Rendite, weil festverzinsliche Papiere weniger abwerfen als Anteile an Aktienfonds.

Insgesamt ist eine fondsgebundene Variante keine schlechte Lösung, allerdings sollte die daraus resultierende Rente im Alter nicht für den Grundbedarf eingeplant sein, denn dafür ist die Rentenerwartung zu ungewiss.

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