27.06.2008 · Waffenbesitz, Guantánamo oder Todesurteile für Kinderschänder: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat über heikle Themen zu entscheiden, die das Land spalten. Auch die amerikanischen Präsidentschaftskandidaten müssen Position beziehen. Im Falle seines Einzugs ins Weiße Haus dürfte Obama allerdings kaum einen Linksruck des Supreme Courts bewirken.
Von Katja Gelinsky, WashingtonIst der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten außer Kontrolle geraten? Oder hat Amerika eine Sternstunde des Rechts erlebt, als der Supreme Court kürzlich den Guantánamo-Gefangenen Zugang zu amerikanischen Bundesgerichten verschaffte?
Das kommt darauf an, welchem Präsidentschaftskandidaten man zuhört. „Eine der schlimmsten Entscheidungen in der Geschichte dieses Landes“, beklagte der republikanische Bewerber, Senator John McCain. „Ein wichtiger Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als Nation, die der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet ist, wiederherzustellen“, pries der demokratische Kandidat, Senator Barack Obama, die Entscheidung.
Lob und Tadel
Ebenso konträr waren die Reaktionen der beiden Präsidentschaftsbewerber auf einen wichtigen Fall zum Arbeitsrecht - nur dass dieses Mal McCain den Obersten Richtern Lob spendete und Obama empört reagierte. In dem Verfahren scheiterte eine Arbeitnehmerin mit ihrer Klage wegen diskriminierender Bezahlung. Nach Überzeugung der Obersten Richter hatte sie sich zu spät gewehrt. McCain begrüßte die Entscheidung als wichtigen Beitrag, um amerikanische Klägeranwälte in die Schranken zu weisen. Obama dagegen traf sich mit der gescheiterten Antragstellerin zum Fototermin und forderte, das „unfaire Urteil“ durch eine Reform des Arbeitsrechts zu revidieren.
Traditionell ziehen die Präsidentschaftskandidaten die Entscheidung „Roe v. Wade“ zum Recht auf Schwangerschaftsabbruch aus der Schublade, um ihr ideologisches Profil zu schärfen und die Basis zu mobilisieren. Obama behauptet denn auch, das Abtreibungsrecht sei „eines der elementarsten Rechte, das wir besitzen“. Wenn er die Präsidentenwahl gewinne, werde die Bewahrung des Abtreibungsrechts zu seinen Prioritäten gehören, versichert er der Pro-Choice-Bewegung.
Auf republikanischer Seite spricht McCain mit seiner Forderung nach einer Revision von „Roe v. Wade“ der christlichen Rechten aus dem Herzen. Mittlerweile erreichen jedoch nahezu alle großen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen den Supreme Court. Das macht sich auch im Wahlkampf bemerkbar.
Nächster Präsident wird neue Richter benennen
Während früher in Fachzirkeln über Theorien zur Auslegung der amerikanischen Verfassung diskutiert wurde, reden die Präsidentschaftskandidaten nun auf Wahlkampfveranstaltungen darüber, nach welchen Kriterien Recht gesprochen und Richter ernannt werden sollten. Dass der nächste amerikanische Präsident die Möglichkeit bekommt, Richterstellen am ideologisch tief gespaltenen Supreme Court neu zu besetzen, liegt aus demographischen Gründen nahe.
Richter John Paul Stevens ist 88 Jahre alt, und Richterin Ruth Bader Ginsburg hat in diesem Jahr ihren 75. Geburtstag gefeiert. Die beiden ältesten der neun Obersten Richter, die auf Lebenszeit ernannt werden, sind zugleich die mit dem ausgeprägtesten linksliberalen Profil. Sollten Stevens oder Richterin Ginsburg ausscheiden und sollte McCain die Wahl gewinnen, könnte der Supreme Court um die entscheidende Stimme nach rechts rücken, die dem konservativen Flügel derzeit noch fehlt, wenn der moderat-konservative Richter Anthony Kennedy mit den Richtern vom linken Flügel stimmt - wie bei der Guantánamo-Entscheidung geschehen. Die Chancen für Obama im Falle seines Einzugs ins Weiße Haus, einen Linksruck des Supreme Court zu bewirken, sind dagegen weniger gut, wenn man die Altersstruktur auf dem konservativen Flügel betrachtet.
Brisantes Nominierungsverfahren
Ein erbittertes Gefecht wird es bei der nächsten Vakanz am Gerichtshof aber ohnehin geben, unabhängig davon, welche Richterstelle frei wird und wer im nächsten Jahr ins Weiße Haus einzieht. Denn der Senat muss den Richterkandidaten oder die -kandidatin des Präsidenten bestätigen. Und für die Nominierungsverfahren rüsten sich das konservative und das linke Lager mittlerweile, als herrsche Wahlkampf. Richter Samuel Alito, das neueste Mitglied des Gerichtshofes, sagt nur halb im Scherz, dass er noch zweieinhalb Jahre nach seinem Nominierungsverfahren vor dem Senatsgebäude die Straßenseite wechsle.
In der Debatte darüber, was die höchsten Richter des Landes neben ihrer fachlichen Qualifikation auszeichnen solle, vertreten McCain und Obama gänzlich unterschiedliche Positionen. McCain hat angekündigt, er werde Richter wie Alito und den ebenfalls von Präsident Bush nominierten Vorsitzenden, John Roberts, vorschlagen, falls diese Aufgabe auf ihn zukomme. Beide verkörperten die Tugend richterlicher Zurückhaltung, die zahlreiche Richter vermissen ließen. Ihre Aufgabe sei es, das bestehende Recht anzuwenden, nicht aber, sich als Architekten vermeintlichen gesellschaftlichen Fortschritts zu betätigen. „Richterlicher Aktivismus“, so McCain, widerspreche nicht nur dem Willen der Verfassungsväter, sondern sei auch zutiefst undemokratisch.
Obama: Erklärter Anhänger einer „lebendigen Verfassung“
Wie sehr der Vorwurf richterlichen Aktivismus mittlerweile zum amorphen politischen Kampfbegriff geworden ist, zeigt sich indes daran, dass Obama ihn auf Alito und Roberts münzt, die allzu oft für die Mächtigen und die Regierung in Washington gestimmt hätten. Beide hätten die Uhren beim Schutz der Bürgerrechte gemeinsam mit den übrigen, konservativen Richtern kräftig zurückgedreht. Obama ist erklärter Anhänger der Denkschule der „lebendigen Verfassung“, die im „im Kontext einer sich ständig ändernden Welt gelesen werden muss“, wie der Demokrat in seinem Buch „The Audacity of Hope“ schreibt. Besondere Bewunderung zollt Obama denn auch dem früheren Supreme-Court-Vorsitzenden Earl Warren.
Dessen linksliberaler Kurs hatte Präsident Eisenhower so sehr missfallen, dass er später reumütig sagte, Warrens Nominierung sei seine „schlechteste Entscheidung“ gewesen. Obama wünscht sich Richter, die ein Herz für die Schwachen und Benachteiligten haben. In den wirklich schwierigen Fällen komme es auf die „tiefsten Werte“ und die „Tiefe und Breite des Mitgefühls“ an. Das sind erstaunliche Äußerungen für jemand, der in Harvard Rechtswissenschaften studiert und an der University of Chicago Verfassungsrecht gelehrt hat. Dass Empathie das letztlich entscheidende Kriterium bei der Auslegung der amerikanischen Verfassung sein soll, erscheint selbst Juristen, die Barack Obama unterstützen, gewagt.