07.11.2008 · Barack Obama hat sich zum Völkerrecht bekannt. Doch wie wird er mit den offensichtlichen Völkerrechtsverstößen seiner Vorgänger umgehen? Amerikanische Rechtswissenschaftler mäßigen euphorische Erwartungen.
Von Alexandra KemmererIm Fakultätszimmer der Law School an der New York University gibt es drei Kaffeemaschinen: eine für amerikanischen Kaffee, zwei für Espresso, Cappucchino und andere europäische Varianten. Auf die Vielfalt ist man stolz, und so wird der Besucher vor Beginn des Gesprächs erst einmal zum Kaffeekochen mitgenommen. Denn was ähnlich aussieht, ist schließlich noch lange nicht dasselbe.
Das gilt auch für den Umgang mit dem internationalen Recht. José Alvarez, Völkerrechtler an der Columbia University auf der Upper West Side, bis vor kurzem Präsident der American Society of International Law und gegenwärtig Gastprofessor hier am Washington Square, warnt vor überzogenen Erwartungen an die neue Rolle des internationalen Rechts in der amerikanischen Außenpolitik.
Kultur des Vergessens
Vor der Wahl hat sich Barack Obama deutlich zum Völkerrecht bekannt. Die Verbreitung und Einhaltung seiner Normen liege im Interesse amerikanischer Politik, schrieb Obama in dem Fragebogen, den die American Society of International Law vor der Wahl den Kandidaten vorlegt. Dabei betonte Obama die Bedeutung der Genfer Konventionen, die als fundamentale Garantien auch im Kampf gegen den Terrorismus uneingeschränkt Anwendung finden müssten: „Wenn wir unsere eigenen Standards erhöhen, bringen wir nicht nur unsere Verbündeten wieder an unsere Seite – wir festigen auch unsere Position in der Welt und unsere moralische Autorität.“ In Guantánamo werden bald die Lichter ausgehen.
Doch wie wird Obama mit den flagranten Völkerrechtsverstößen der Regierung Bush umgehen? Muss das berüchtigte „Torture Team“, dessen Strukturen, Befehlsketten und Verantwortlichkeiten der britische Völkerrechtler Philippe Sands unlängst in einer gründlichen Studie nachgezeichnet hat, den Zugriff der Gerichte fürchten? José Alvarez ist skeptisch. „In der amerikanischen Geschichte gibt es eine tief verankerte Kultur des Vergessens, vom Unabhängigkeitskrieg über den Bürgerkrieg bis zu Vietnam: immer wieder führte die Amnesie von Politik und Gesellschaft faktisch zur Amnestie derer, die das Recht verletzt hatten.“
Erst beobachten, dann agieren
Einer Aufklärung der Ereignisse muss strafrechtliche Zurückhaltung indes nicht im Wege stehen: mancherorts wird inzwischen die Einrichtung einer Wahrheitskommission gefordert, die die dunklen Stellen der Bush-Präsidentschaft unter die Lupe nimmt. Offen scheint außerdem, wie sich die Regierung Obama zu einer möglichen Ahndung amerikanischer Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstöße durch internationale und ausländische Gerichte verhalten wird. Wird es politischen Druck geben, um solche Prozesse zu blockieren? Dazu wagt Alvarez ebenso wenig eine konkrete Prognose wie sein Kollege Thomas Franck, Doyen der liberalen amerikanischen Völkerrechtswissenschaft und Berater des neuen Präsidenten.
Den Internationalen Strafgerichtshof jedenfalls, den die Vereinigten Staaten seit Inkrafttreten seines Status im Juli 2002 mit Nachdruck zu marginalisieren versuchten, wird die Regierung Obama erst einmal genau beobachten. Ein rascher Beitritt zum Römischen Statut, dem Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs, ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Obwohl er, darauf weist der Völkerrechtler Robert Howse hin, eine erste große Revision des Römischen Status und die Korrektur mancher Geburtsfehler der noch immer jungen Institution ermöglichen könnte.
Gegenwärtig indes, meint José Alvarez, wäre ein Beitritt gar nicht wünschenswert. Wichtiger sei es, den materiellen Anforderungen des Römischen Status in der nationalen Rechtsordnung Rechnung zu tragen, ein Beitritt zum Vertragsregime könne dann später kommen. Schließlich sei die Verfolgung völkerrechtlicher Straftaten nach dem Komplementaritätsprinzip des Römischen Status ohnehin erst einmal Sache der Staaten – erst bei deren Untätigbleiben tritt die internationale Gerichtsbarkeit auf den Plan.
Neuer Raum für den völkerrechtlichen Diskurs
Für wichtig und wahrscheinlich halten Franck und Alvarez im Zuge des von Obama angestrebten neuen Multilateralismus die rege Beteiligung der Vereinigten Staaten an internationalen Verhandlungen – und ein neues Interesse an den Vereinten Nationen. Nach der hegemonialen Gesprächsverweigerung der vergangenen acht Jahre scheint nun zumindest wieder ein völkerrechtlicher Diskurs möglich, der Raum zur Auseinandersetzung über unterschiedliche politische Positionen bietet und Kompromisse erlaubt.
Mit Barack Obama hätten die Amerikaner einen erfahrenen Juristen zum Präsidenten gewählt, der sich selbst ein genaues Bild von Rechtsfragen mache, betont Thomas Franck: „a lawyer’s lawyer“. José Alvarez weist allerdings auch darauf hin, dass der ehemalige Verfassungsrechtsprofessor Obama bislang nicht erkennen lasse, dass er die massiven Grundrechtseinschränkungen korrigieren wolle, die im Zeichen des Kriegs gegen den Terror durch Telefonüberwachung und Datenspeicherung ermöglicht wurden. Trotzdem erhofft er sich von der neuen Präsidentschaft größere Sensibilität für die Parallelität nationaler und internationaler Menschenrechtsgewährleistungen.
Das Recht im Zug der Transnationalisierung
Dazu könnte auch eine Berufung der Wirtschaftsrechtlerin Diane Wood an den Obersten Gerichtshof beitragen, einer langjährigen Kollegin Obamas an der University of Chicago Law School und seit 1995 Bundesrichterin am U.S. Court of Appeals for the Seventh Circuit. „Mit Diane Wood hätten wir endlich eine Richterin, die völkerrechtliche Expertise mitbringt und das internationale Recht auch an einer Hochschule unterrichten könnte“, erläutert Alvarez. Für die amerikanische Rechtsordnung, die noch auf viele Jahre hin durch die von George Bush ernannten konservativen Bundesrichter geprägt sein wird, wäre das keine unwichtige Entwicklung. Eine Richterin mit Sensibilität für transnationale Normsysteme und ihre vielfältigen Verflechtungen könnte am Obersten Gerichtshof entscheidende Akzente setzen, die nationales und internationales Recht neu in Bezug bringen und einen konstruktiven Umgang mit Spannungen, Konflikten und Divergenzen erlauben.
Denn so berechtigt die Hoffnungen auf einen neuen Multilateralismus sind, der über pragmatische Erwägungen hinaus auch grundsätzliche Fragen stellt nach dem Ort Amerikas in der Welt – das internationale Recht bleibt in Wissenschaft und Praxis in den Vereinigten Staaten doch häufig eine Orchideendisziplin. Eine Law School wie die der New York University, an der zwei Drittel aller Studierenden zumindest einen völkerrechtlichen Grundkurs belegen, ist eine kosmopolitische Ausnahme. Obgleich man deren Bedeutung vielleicht nicht unterschätzen sollte. Denn auch die Ökonomie, die weit vor allen Rechtsfragen derzeit die Planungen der nächsten Regierung dominiert, führt den Amerikanern deutlich vor Augen, wie dicht sie eingewoben sind in die Vernetzungen einer Welt der vielfältigen Transnationalisierungsprozesse in Wirtschaft, Kultur und Recht.